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Symposium: "Risiko Schulweg"
Ein Symposium des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC)

328 Kinder unter 14 Jahren wurden in den vergangenen zehn Jahren auf Österreichs Straßen getötet. Allein 2005 starben 26 Kinder, elf als Pkw-Insassen, neun als Fußgänger, drei als Radfahrer.

"Eine traurige Bilanz, die uns leider immer wieder vor Augen führt, dass noch lange nicht alles getan worden ist und wir vor einer großen Herausforderung stehen", erklärt ÖAMTC-Vizepräsident Harald Hertz in der Eröffnungsrede anlässlich des heutigen ÖAMTC/ÄKVÖ-Symposiums "Risiko Schulweg - Kinder im Straßenverkehr". Kinderpsychiater, Lehrer und Psychologen, Verkehrstechniker und Juristen versuchen das kindliche Erleben zu ergründen, befassen sich mit Unfallverhütung, technischen Maßnahmen und rechtlichen Möglichkeiten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Der ÖAMTC hat gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Info Research International Kinder zu ihrem persönlichen Schulweg befragt und erhoben, was den Kleinen Spaß macht, wovor sie Angst haben und was sie als bedrohlich oder gefährlich erleben. "Nur wenn wir die Besonderheiten im Erleben der Kinder und ihre Wahrnehmung richtig verstehen, können wir die Verkehrssicherheit für die jüngsten Verkehrsteilnehmer erhöhen", erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Dora Donosa. Erstmals den Schulweg alleine zu bestreiten, erfüllt Kinder mit Stolz und sie wissen meist genau, worauf im Straßenverkehr zu achten ist: "dass man immer schauen muss", "man nur bei grün gehen darf" oder "dass man beim Ein- und Aussteigen in U-Bahn, Straßenbahn oder Bus aufpassen muss". Allerdings gilt ihre Aufmerksamkeit nicht nur den Gefahren im Straßenverkehr, oft sind Kinder am Schulweg mit ganz anderen Dingen beschäftigt und werden noch leicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt.

Vorbildwirkung spielt in der Verkehrserziehung eine wesentliche Rolle. So stellt der frühere Präsident des Stadtschulrates für Wien, Kurt Scholz, die Frage, ob Verkehrserziehung in der Schule überhaupt Sinn macht: "Wenn die Übertretung von Regeln - insbesondere im Straßenverkehr - gesamtgesellschaftlich mit Gleichgültigkeit akzeptiert wird, so wird die Verkehrserziehung in den Schulen zum Feigenblatt". Er sieht auch die Eltern gefordert. Die Schule hat in der Verkehrserziehung sehr wohl eine wichtige Funktion. "Diese ist aber untrennbar mit dem glaubwürdigen Verhalten von Eltern und Erwachsenen im Verkehrsalltag verbunden", so Scholz.

Früh übt sich - Gut geschulte Kinder sind die rücksichtsvolleren Autofahrer von morgen

Ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt nehmen Kinder am Straßenverkehr teil. "Zunächst passiv als Mitfahrer im Auto und im Kinderwagen. Dann erst lernen sie Schritt für Schritt auf eigenen Beinen den Straßenraum kennen. Anfangs noch in Begleitung eines Erwachsenen, aber spätestens mit Schuleintritt immer selbstständiger", erklärt Birgit Houdek, Leiterin der ÖAMTC-Kinder- und Jugendverkehrssicherheitsprogramme. Verkehrssituationen sind sehr komplex und für Kinder nicht immer leicht überschaubar. "Kinder müssen beim Überqueren der Fahrbahn nicht nur lernen, auf die Fußgängerampel zu achten, sondern auch auf ein eventuell abbiegendes Auto", sagt Houdek. Die Verkehrssicherheitsprogramme von ÖAMTC und AUVA stehen ganz unter dem Motto "Lernen durch Erleben", Selbsterfahrung, Einbeziehung der Eltern und praxisnahes Üben stehen im Mittelpunkt. "Nur wenn Kinder mit spielerischer Selbstverständlichkeit Sicherheit lernen, werden sie im Alltag, im Straßenverkehr und später im Erwachsenenleben damit besser umgehen können", ergänzt Mechthild Rotter, Expertin der AUVA für Schülerunfallverhütung und Sicherheitspädagogik.

Dass verkehrserzieherische Maßnahmen durchaus zu Erfolgen führen, lässt sich auch eindrucksvoll am "Schulverkehrsgarten Mariazeller Land" demonstrieren. Ziel des dort tätigen Vereins ist, durch intensives Üben Kinderverkehrsunfälle weitgehend zu verhindern und das beginnt bereits im Kindergarten. Der Erfolg spricht für sich. "In den vergangenen 20 Jahren ist in unserem Bereich kein Kind am Schulweg oder als Radfahrer bei einem Verkehrsunfall zu Schaden gekommen", erklärt Herbert Berger, Gruppeninspektor und Schulverkehrserzieher in Mariazell.

Trügerische Sicherheit - Auch ältere Kinder laufen blindlings über die Straße

"Leider wähnen sich aber Eltern und Kinder gerne in trügerischer Sicherheit", merkt Michael Höllwarth, Vorstand der Univ.-Klinik für Kinderchirurgie Graz, kritisch an. Während des ersten Schuljahres reduziert sich die Obsorge der Eltern. Wurde die erste Schulstufe ohne Verkehrsunfall überstanden, fühlen sich beide Seiten - Eltern und Kinder - sicher. "Vier Kinder starben 2004 am Schulweg. Das Hingehen zur und Weggehen von der Haltestelle birgt das größte Risiko. Denn auch ältere Schüler laufen noch quer über die Straße, wenn sie den Schulbus oder die Straßenbahn in der Haltestelle sehen und noch unbedingt erreichen wollen oder müssen", so Höllwarth.

Dass aber auch Erwachsene noch viel lernen müssen, demonstriert Silke Ruprecht, Projektleiterin von "Große schützen Kleine - Kärnten". Jährlich kontrollieren Kinder gemeinsam mit der Exekutive vor Kindergärten und Schulen die Kindersicherung in Autos. "Eltern, die ihre Kinder vorschriftsmäßig angurten, werden mit einer Rose belohnt. Jene, die die gesetzlichen Vorschriften missachten, bekommen eine Distel", erklärt Ruprecht. Die Bilanz ist weniger erfreulich. "Nur sieben von zehn Kindern sind gesichert. Und nur vier von diesen sieben letztlich auch vorschriftsmäßig."

"Das mangelnde Bewusstsein der Erwachsenen zeigt sich auch in der ersten Bilanz des seit 1. Juli 2005 geltenden Führerschein-Vormerksystems", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Nach einem halben Jahr hielt die Statistik bei 6.285 eingetragenen Delikten - fast die Hälfte davon (2.794) betrafen nicht oder nur schlecht gesicherte Kinder im Auto. Wer bei der Kindersicherung nachlässig ist, dem droht neben einer Vormerkung auch eine Verwaltungsstrafe - der Strafrahmen reicht dabei bis 5.000 Euro. Diese Vorschriften gelten auch für sogenannte "Gelegenheitsfahrten" oder Kurzstrecken. Wer zum Beispiel ausnahmsweise seinen Neffen oder das Nachbarskind von der Schule abholt, muss ebenfalls dafür sorgen, dass das Kind richtig gesichert ist.

Mobile Kinder - Radfahrer am gefährdetsten

Nicht zuletzt kommt auch der Verkehrstechnik eine wesentliche Rolle zu. "Aus technischer Sicht ist die Gruppe der radfahrenden Kinder am gefährdetsten, weil zum Energiepotenzial anderer Fahrzeuge noch die eigene Geschwindigkeit hinzukommt", erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Schutzmaßnahmen wie Helme, Handschuhe, Knie- und Ellenbogenschoner sind erforderlich.

Im Auto selbst werden die Kräfte, die bei Verzögerungen, wie Vollbremsungen oder Kollisionen auftreten, gerne unterschätzt", so Kerbl. "Die Verbindung Kind-Kindersitz-Fahrzeug muss so fest als möglich sein." Kinderrückhaltesysteme können Leben retten. Und auch außerhalb des Autos ist noch einiges zu tun. Zur Hebung der passiven Sicherheit kann vom Fahrzeughersteller verlangt werden, seine Fahrzeuge "fußgängerfreundlicher" zu gestalten, um so bei Kollisionen das Verletzungsrisiko zu senken.

Club-Juristin fordert mehr Kinderfreundlichkeit vom Gesetzgeber

Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und müssen daher besonders geschützt werden. Ihnen wird im Straßenverkehr durch die Ausnahme vom Vertrauensgrundsatz und den "unsichtbaren Schutzweg" ein besonderer Status eingeräumt. "Die Ausnahme vom Vertrauensgrundsatz heißt, dass ein Fahrzeuglenker bei Kindern - im Gegensatz zu anderen Personen - nicht darauf vertrauen darf, dass sie die Verkehrsregeln kennen und beachten", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. "Unsichtbarer Schutzweg bedeutet, dass Autofahrer vor Kindern immer dann anhalten müssen, wenn sie für ihn erkennbar die Straße überqueren wollen, auch wenn kein Zebrastreifen vorhanden ist."

Obwohl der Gesetzgeber immer wieder das Wohl der Kinder vor Augen hat, gibt es kuriose Ausnahmen. Vom ÖAMTC wird seit Jahren die Sonderzählregel bei der Beförderung von Kindern in Schulautobussen vehement kritisiert.

"Demnach sind bei der Berechnung der Anzahl der Personen im Bus, drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren, nicht zu zählen", kritisiert die ÖAMTC-Juristin. "Theoretisch können sich drei Kinder einen Zweiersitz teilen mit der Konsequenz, dass sie vorhandene Gurte nicht benützen können."

"Diese anachronistische Zählregel muss dringend geändert werden. Auch die Ausnahme von der Kindersitz-Pflicht für Taxis ist nicht mehr zeitgemäß und gehört novelliert", fordert Hirtler. Weitere kinderfeindliche Regelungen finden sich im Zivilrecht, wenn Kinder in Unfälle verwickelt sind und dann von Opfern zu Tätern werden.

"Eltern haften für ihre Kinder" - stimmt oft nicht

Ein Beispiel: Ein Ball rollt auf die Straße, das Kind läuft hinterher und der nahende Autolenker ist gezwungen - um das Kind zu schützen - das Fahrzeug zu verreißen und kracht gegen ein anderes Auto. Wer trägt in so einem Fall die Schuld und wer zahlt den Schaden?

Grundsätzlich müssen Kinder bis 14 Jahren nicht selbst für von ihnen verursachte Schäden aufkommen. Dafür können Eltern, Großeltern oder Lehrer an Stelle des Kindes zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eltern müssen ihre Augen aber nicht überall haben. Wie sehr sie auf ihre Kinder aufpassen müssen, richtet sich nach dem Alter und der Entwicklung des Kindes und nicht zuletzt nach den "sonstigen Umständen im jeweiligen Einzelfall". "Eltern haften für ihre Kinder" stimmt daher grundsätzlich nicht.

Im oben angeführten Beispiel würde also zuerst die Haftpflichtversicherung des Autolenkers den Schaden bezahlen müssen, die nur dann Geld von den Eltern zurückfordern kann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das wäre etwa dann der Fall, wenn sie nicht verhindert haben, dass das Kind neben der Straße mit dem Ball spielt. Ist den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen, kann ein entsprechendes Vermögen des Kindes zur Deckung des Schadens herangezogen werden. "In der Regel kommt dann eine Privat-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung, die als "Vermögen" gewertet wird, für den Schaden auf", so Hirtler.

Wird das Kind aber bei einem Unfall selbst verletzt, kommt es nach der Judikatur des OGH immer wieder vor, dass einem Kind ein Mitverschulden angelastet wird und daher seine Schadenersatzforderungen - wie Schmerzengeld oder Kosten für die medizinische Betreuung - dramatisch gekürzt werden. Auch von einem Sechs-jährigen Kind erwarten die Richter, dass sie das im Verkehrsunterricht Gelernte umsetzen und Verkehrssituationen richtig einschätzen können. Die Konsequenz ist, dass bei einem "Fehlverhalten" des Kindes die Versicherung des Autofahrers keinen Schadenersatz zahlen muss - das schwer verletzte Kind geht unter Umständen leer aus.

"Das ist weltfremd und nicht akzeptabel", kritisiert ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Entwicklungspsychologen bestätigen, dass Kinder bis etwa 14 Jahre noch leicht abgelenkt werden können und dann auf den Verkehr ganz einfach vergessen. Gerade dass ein Kind während dem Ballspielen auf die Straße läuft, beweist doch, dass Kinder beim Spielen auf die Autos vergessen. "In Deutschland wurde diese unbefriedigende Rechtslage vor einigen Jahren bereinigt - Kindern unter zehn Jahren kann kein Mitverschulden angelastet werden. Zwischen zehn und 14 Jahren muss jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Es wird Zeit, dass auch der österreichische Gesetzgeber sein Herz für Kinder entdeckt", fordert Hirtler "Die derzeit diskutierte Reform des österreichischen Schadenersatzrechts würde eine gute Gelegenheit bieten, die Rechtslage zu ändern. Da der ÖAMTC die Gesetzeslage in Österreich unfair findet, bietet er seit vielen Jahren eine kostenlose Rechtshilfe für die Kinder der ÖAMTC-Mitglieder an, die als Unfallopfer eine Kürzung des Schadenersatzes befürchten müssen." Die Experten der ÖAMTC-Rechtsberatung stehen unter (01) 71199 - 1530 oder E-Mail: office@oeamtc.at hilfreich zu Seite.

Das fordert der ÖAMTC

  • Schluss mit kinderfeindlicher Judikatur: Kindern unter zehn Jahren soll kein Mitverschulden angelastet werden können und daher volle Entschädigung für Kinder nach einem Unfall.
  • Schluss mit unsicherer Beförderung: Aufhebung der Ausnahme von der Kindersicherungspflicht in Taxis
  • Schluss mit der Dränglerei im Bus: Aufhebung der Sonderzählregel für Schülerautobusse und Ausrüstung der Busse im Überlandverkehr mit Sicherheitsgurten.(Quelle: ÖAMTC)

    ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit Margret Handler Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218 pressestelle@oeamtc.at http://www.oeamtc.at

Kommentar:
Hier werden Forderungen genannt, wie sie wahrscheinlich auch viele deutsche Automobilclubs stellen. Vielleicht treffen diese irgendwann auch bei den Polykern nicht mehr auf taube Ohren und Bundestagsabgeordnete beginnen nicht nur ihre Lobby gegenüber der Regierung zu vertreten.(rd)


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