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Presse

Jugendlicher an Haltestelle von Polizeifahrzeug erfasst

Am 25.03.2006 in Aachen wurde gegen 01.00 Uhr ein 15-jähriger Jugendlicher auf der Vaalser Straße von einem im Einsatz befindlichen Zivilwagen erfaßt und schwer verletzt. Laut erster Zeugenaussagen vor Ort befanden sich mehrere Jugendliche an der Bushaltestelle. Nachdem ein Jugendlicher in den Bus eingestiegen war sei der 15-jährige (nach Aussagen der Zeugen und anderen Jugendlichen) hinter dem Bus auf die Fahrbahn gelaufen und wurde von dem im Einsatz befindlichen Zivilwagen erfasst. Mit schweren Verletzungen wurde er ins Krankenhaus gebracht. Zur Zeit dauern die weiteren Ermittlungen noch an. Wenn diese abgeschlossen sind werde ich Ihnen nachberichten. Erst wenn genau geklärt ist (wo war die seitliche Anstoßstelle und die genaue Unfallsituation etc.) kann etwas zur Unfallverursachung gesagt werden.

Erstmeldung
POL-AC: Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Polizeifahrzeugs
25.03.2006 - 08:19 Uhr, Polizei Aachen

Aachen (ots) - Am heutigen frühen Morgen kurz nach 01.00 Uhr, befuhr im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen ein Zivilfahrzeug der Aachener Kriminalpolizei die Vaalser Straße in Fahrtrichtung Niederlande. An der Haltestelle "Kuckelkorn" stand in Gegenfahrtrichtung ein Linienbus. Hinter diesem trat ein 15jähriger Jugendlicher aus Stolberg plötzlich und für den 46jährigen Fahrer des Einsatzfahrzeuges unvorhersehbar auf die Fahrbahn. Der Jugendliche wurde von dem Zivilwagen erfasst und schwer verletzt. Er wurde dem Aachener Klinikum zugeführt, wo er stationär verblieb. Die weiteren Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern noch an.

Kommentar:
Noch vor diesem Unfall hatten wir folgende Auskunft von Horst Peters Direktion Verkehrsunfallbekämpfung Aachen erhalten:

    Im Bereich der Stadt Aachen gibt es eine 14-tägige Besprechungsrunde, bestehend aus Straßenverkehrsbehörde, Planungsamt, ASEAG und der Polizei, in der ich heute Vormittag Ihre Thematik vorgetragen habe.
    Übereinstimmend waren alle Teilnehmer der Auffassung, dass im Bereich des Stadtgebietes die Haltestellen in den letzten Jahren so ausgestattet und umgebaut wurden, das eine größt mögliche Sicherheit für die Fahrgäste gegeben ist. An besonders gefährdeten Haltestellen besteht auch in Aachen bereits heute die von Ihnen gewünschte Regelung hinsichtlich Warnblinkanlage.
    Die gesetzlichen Vorschriften zu Haltestellen sind im § 20 StVO geregelt, sodass eine generelle Regelung bzw. Änderung nur durch den Bundesgesetzgeber veranlasst werden kann.
Es wundert nicht, dass sich der Kreis Aachen "größt mögliche Sicherheit" bescheinigt. Aber der Ruf nach dem Gesetzgeber ist hier offensichtlich falsch angebracht, denn der Kreis hat das Rechtdie Warnblinkanlage vorzuschreiben, wie die jüngtse Anordnung des Kreis Mayen-Koblenz zeigt. In Bitburg-Prüm und Ahrweiler besteht schon längere Zeit diese Pflicht. Auf die erneute Frage an Horst Peters "Was hindert es dies auch für den Kreis Aachen zu veranlassen?" bekamen wir leider keine Antwort.

Nachdem jüngsten Vorfall will die Polizeipressestelle jetzt noch mal die Fachdienststelle (Direktion Verkehr) darauf aufmerksam machen.(rd)

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