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Polizei gibt Tipps für "Richtige Bereifung" und zur "Dunklen Jahreszeit"

Zum Thema "§ 2 geeigneter Bereifung" erfuhren wir von der PP Koblenz im August 2006: Das Thema ist sehr komplex. Der politische/administrative Entscheidungsprozess hierzu, insbesondere eine "griffige" Handlungs-/Auslegungsvorschrift ist für die Polizei derzeit noch nicht vorhanden. Sicherlich wird es aber eine einheitliche Auslegungsrichtlinie o.ä. für alle Polizeibeamten bzw. Dienststellen geben, wie immer diese auch lauten mag. Wenn dieser Entscheidungsprozess abgeschlossen ist, wird sicher eine entsprechende Veröffentlichung durch das Bundesverkehrsministerium bzw. das Bundes- oder Landesinnenministerium erfolgen.

Bis heute ist keine Auslegungsrichtlinie bekannt geworden. Vom RLP Innenminsterium Mainz erhielten wir die Auskunft, dass es dem Polizeibeamten vor Ort überlassen ist, für das "sehr komplex Thema" die richtige Entscheidung zu treffen. (rd)

23.10.2006 Polizeipräsidium Koblenz,

Jedes Jahr das selbe Bild: Unnötige Staus durch querstehende Lkw an Steigungsstrecken, Pkw im Straßengraben, aber auch folgenschwere Verkehrsunfälle sowie reichlich Ärger und Verdruss – vieles davon muss nicht sein. Die Polizei gibt Tipps, wie den Wintergefahren wirksam vorgebeugt werden kann:

Der richtige Reifen

Ganz klar, für den verantwortungsbewussten Autofahrer beginnt die Vorbereitung auf den Winter mit den richtigen Reifen. Zwar sind auch nach der gesetzlichen Neuregelung Winterreifen nach wie vor nicht ausdrücklich vorgeschrieben (§ 2 Absatz 3a StVO spricht von „geeigneter Bereifung“), aber wer sie jetzt montiert ist klar im Vorteil.

Ab Temperaturen unterhalb von 7 C° erzielen Winterreifen vor allem aufgrund der weicheren Gummimischung bessere Haftungswerte als Sommerpneus und das bedeutet u.a. kürzere Bremswege. Auch wenn der Gesetzgeber formal nur 1,6 mm vorschreibt, sollten die jetzt montierten Reifen mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen, sonst bringt die beste Gummimischung nichts.

Besonders Wenigfahrer sollten zudem das Alter ihrer Reifen im Auge behalten. Hier gilt die Empfehlung: Reifen die älter als 6 bis 7 Jahre sind, sollten nicht mehr aufgezogen werden – unabhängig vom Restprofil! Oft sind diese Reifen porös oder weisen Schadstellen, z.B. durch Bordsteinkontakt oder spitze Gegenstände auf (die Reifenkarkasse rostet von innen nach außen!) oder gar Brüche in der Karkasse auf. Das mag im Alltag lange gut gehen, bei Fahrten im Grenzbereich oder einer Gefahrenbremsung kann der Wagen allerdings unkontrollierbar ausbrechen oder der Reifen sogar platzen.

Deshalb bittet die Polizei: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – bereits ein kleiner Blechschaden ist teurer als ein Satz Winterreifen.

Der Winter kommt auf uns alle zu!

Nicht nur die Autofahrer müssen sich jetzt auf die geänderten Gegebenheiten einstellen. Fußgänger, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer können ebenso einen maßgeblichen Beitrag zu ihrer Sicherheit leisten:
  • Tragen Sie helle oder sonst wie auffällige Kleidung.
  • Besonders Kinder und Sportler sollten Kleidung mit reflektierenden Flächen / Einsätzen / Aufnähern tragen.
  • Bringen Sie ggf. (zusätzliche) Reflektoren an der Kleidung an.
  • Fußgänger sollten, besonders außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf unbeleuchteten Strecken eine Taschenlampe mitführen.
  • Fahrräder mit batteriebetriebenen (Zusatz-)Leuchten als „Standlicht“ sowie Reflektoren ausstatten.
  • Wenn ohnehin ein Reifenwechsel ansteht: (Reflektierende) Weißwandreifen bringen ein deutliches Plus an Sicherheit.

    Ihre Polizei wünscht Ihnen: Kommen Sie heil nach Hause - egal bei welchem Wetter!

    Herausgebende Stelle: Polizeipräsidium Koblenz
    Moselring 10-12
    56068 Koblenz
    Telefon: 0261/103-1

  • Die Zeit ist reif: Jetzt die Winterreifen für Schulbusse klären! 19.4.2006

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