Home | Wird der Umdenkprozess kommen? Wie viele Jahre und wie viele Tote werden nötig sein? Von Rolf Diederichs, 1.4.2004
Der Artikel Berichte über Reaktionen nach dem Haltestellen-Report der Elterninitiative von Oktober 2003. In Acht wird eine gefährliche Situation gefilmt und ebenso an zwei weiteren kritischen Stellen in Niederelz und Kretz. Landrat Berg-Winters verweigert Auskünfte was an den gefährlichen Stellen geschehen wird. Ob er überhaupt was für die Sicherheit von Schulkindern tun wird? Eins von dem was er beabsichtigt passt einer alten Dame jedenfalls überhaupt nicht, denn ihr will er eine Haltestelle einfach streichen, anstatt sie wenigstens mit ein bischen Schotter sicher zu machen.
Hintergründe
Trotzdem ist es Schulbus.Net gelungen über andere Wege an Informationen heranzukommen, die eine skandalöse Vorgehensweise und den Grund der Geheimnisse des Landrats erklären. So ist bekannt geworden, dass er sich der als lebensgefährlich eingestuften Haltestelle in Neu-Virneburg einfach durch Streichung entledigen will. Jedenfalls hat man die alte Dame die dort wohnt schon so verängstigt, dass diese die Notbremse zog und mit einem Beschwerdebrief die Streichung zu verhindern versucht. Dabei scheute sie auch nicht in dem Brief an den Landkreis Angaben zu widerrufen, die sie der EI gegenüber zuvor gemacht hatte. Alles hapert im wesentlichen nur an wenig Asphalt oder Schotter für eine sichere Wartefläche neben anstatt auf der Fahrbahn. Schulkinder hatten hier früher gewohnt und könnten auch in Zukunft in dem recht schönem und gut erhaltenden Anwesen Bewohner werden. Zukünftige Besitzer oder Mieter sollten dann jedoch besser vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrags oder Abschluss eines Mietvertrags die VG schriftlich zur Schülerbeförderung anfragen. Denn laut Worten von Ewald Becker, dem Leiter des Amt 3 für Bildung, Soziales, Finanzen, müssen Bürger die irgendwo in der VG hinziehen wissen auf was sie sich einlassen. Botschaft an junge Familien die hier hinziehen wollen?: Am besten keine Kinder zur Absicherung der Renten bekommen oder auf Berufstätigkeit verzichten und Chauffeur der Kinder bleiben. Finanzielle Absicherung der Zukunft sollte dabei auch noch bedacht werden. Mit solchen Fähigkeiten könnte man Hellseher werden. Auf Anfrage teilte der Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV) mit, dass es neben der Haltestelle am Wohnhaus der alten Dame es noch weitere Haltestellen gibt, von der sich die RMV bzw. der Kreis entledigen möchte. Der LSV wird am Ende seinen Segen zu den Streichungen geben müssen, denn sie ist Genehmigungsbehörde für den Fahrplan. Die EI meint dazu: man kann zwar drüber streiten ob es sinnvoll ist durch Ausdünnung des Haltestellennetzes den ÖPNV attraktiv zu machen. Ihr geht es vordringlich nicht um ein paar Touristen-Haltestellen, sondern um Familien denen mit attraktiven Leben auf dem Lande gelockt wurde und wenn die Kinder dann heranwachsen, erst nach einem Unfall die so wörtlichen "Schlampereien" auffallen; vorausgesetzt die hofberichterstattende Lokalpresse schreibt überhaupt darüber.
Einige Ortsgemeinden schreiten wenigstens voran die bisher an vielen Orten fehlenden Haltestellenschilder aufzustellen, jedoch sind entweder die Schilder ausgegangen oder die Einsicht dazu ist an vielen Stellen noch nicht vorhanden. Eine von den noch zögernden Gemeinden ist Acht. Die Bürgermeisterin kann die Stelle sogar gut von Ihrem Turmfenster nur 100 Meter entfernt einsehen. Sichtbar ist auch wie täglich eine Schülerin dort verdeckt vom Bus die Straße überquert. Der übliche Spruch "ist doch noch nie was passiert", dürfte für dieses Kind zu spät kommen. Ein Haltestellenschild mag nur bedingt eine Unfall verhindern können, steckt aber wenigstens einen eindeutigen juristischen Rahmen wenn im Falle eines Unfalls an einer sonst nicht bezeichneten Haltestelle zivilrechtlich gestritten wird. Zum Queren des Kindes sei noch gesagt, dass die Regionale Schule Nachtsheim in Punkto bisher vernachlässigter Verkehrserziehung etwas unternehmen sollte. "Jugend Forscht" Wettbewerbe sind nicht das einzige im Leben eines Kindes, denn diese anderen Dinge sollte das Kind auch erleben. Einige Stichpunke zu einem Haltestellenschild:
Prof. Dr. jur. Dieter Müller schrieb u.A. in einem Artikel "Unfallrisiken im Busverkehr" [10]: Wie wichtig und geradezu rechtsbegründend auch bei Bedarfshaltestellen für den Schülerverkehr die Ausschilderung eines Haltestellenbereiches ist, zeigt die Entscheidung des OLG Oldenburg, bei der die Durchsetzung der zivilrechtlichen Rechtsansprüche eines schwer verletzten Schülers gerade deswegen scheiterte, weil der Schulbus an einer Stelle anhielt, die nicht deutlich und für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar mittels eines Schildes als Bushaltestelle ausgewiesen war (VRS 75, 279 ff.). In Langenfeld wurde zwischenzeitlich das Haltestellenschild an der Kirche angebracht. Zu Langenfeld Friedhof ist aber der Report nicht beachtet worden. Hier muss das Haltestellenschild entsprechend der VwV zu §39 StVO gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Verkehrsrichtung auf der rechten Seite der Straße angebracht werden [4]. Das gleiche wurde an vielen anderen Orte im Beobachtungsgebiet ebenso vernachlässigt. Ferner sollte noch geklärt werden ob es richtig ist ein Schild so aufzustellen, oder an den dicken Laternenmast zu hängen, dass es nur von einer Fahrtrichtung erkennbar ist. Warum ist das Haltestellenzeichen denn sonst beidseitig bedruckt? Rechtlich verbindliche Vorschriften zur Einrichtung von Haltestellen gibt es leider nur für das Schild. Hierzu verfolgt der LSV mit Hilfe von Hinweisen der EI die pflichtgemäße Umsetzung.
Die wichtigsten Maßnahmen sind in keiner Vorschrift oder Norm verbindlich geregelt Deutlich erkennen kann man jedenfalls bisher weiterhin die Abneigung gegen freiwillige Maßnahmen wie Schilder, Piktogramme oder andere Verbesserungen zum Schutz rund um die Haltestelle. Ebenso wurde nicht mitgeteilt ob die Pflicht zum Einschalten der Warnblinkanlage angeordnet wurde. Wir werden abwarten ob in Zukunft noch was kommt. Eine Ausnahme, da im getrennten Verfahren "gekämpft" wurde, bildet die verlegte Haltestelle Kirchwald-Nitzblick Richtung Langenfeld (früher Kirchwald Spielplatz) [5]. Hier wurden Schilder, Piktogramme und Pflicht zum Einschalten der Warnblinkanlage durchgeführt. Die generelle Kritik der EI zu diesem Standort bleibt weiterhin bestehen. Die angeblichen "Fachstellen" waren zu keiner anderen Lösung bereit. Hoffen wir es passiert kein Haltestellenunfall, so wie diese Woche in Neunkirchen [6] oder wie täglich in Deutschland an vielen anderen Orten.
Außerhalb der Ortschaft ist der Kreis zuständig
Die Haltestelle in Büchel steht als Beispiel von Schieberei um Zuständigkeiten. Ortsbürgermeister Heribert Hänzgen und Dr. Saftig geben dazu erst recht keine Antwort, da diese Haltestelle auf der Büchel tangierenden Kreisstraße wieder in die Zuständigkeit des Landrats fällt, dem man natürlich nicht auf die Füße treten möchte. Reichlich Geld und Wille für Kanalisierung hatte man gehabt, aber sich gegenüber dem Kreis für Beleuchtung und Fußweg zur Haltestelle durchzusetzen? Woher soll der Wille kommen, wenn sogar ein Anlieger und Mitglied des Gemeinderates seine Kinder im dunklen im Winter mit der Taschenlampe losschickt.
Ein Beispiel von vielen im Kreis Mayen Koblenz
Nach ersten Auskünften wird die Haltestelle Kretz-Geisenmühle von Erwachsenen, Auszubildenden und Schulkindern (ca. 14-16 Jahren) benutzt. Eine junge Mutter schildert ihr mulmiges Gefühl wenn sie die Lücken zwischen den LKW's suchen muss um die Straße mit Kinderwagen zu überqueren. Eine ältere Frau fragt ängstlich "soll die etwa weg", findet die Stelle weit überschaubar, ergänzt skeptisch die Stirn runzelnd: "aber für Kinder?" Die junge Auszubildende einer Lackiererei empfindet diese Haltestelle ebenso sehr unsicher.
Wer hat eine Lobby?
Die Statistik läßt sich verbiegen
Kaum Veränderung (4.4.04) Kaum Änderungen im Vergleich mit Diagramm vom Oktober 2003 Quellenangaben
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