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Sicherheit an Haltestellen: Kreis Mayen-Koblenz geht weiterhin leichtsinnig vor
Wird der Umdenkprozess kommen? Wie viele Jahre und wie viele Tote werden nötig sein?

Von Rolf Diederichs, 1.4.2004

Der Artikel Berichte über Reaktionen nach dem Haltestellen-Report der Elterninitiative von Oktober 2003. In Acht wird eine gefährliche Situation gefilmt und ebenso an zwei weiteren kritischen Stellen in Niederelz und Kretz. Landrat Berg-Winters verweigert Auskünfte was an den gefährlichen Stellen geschehen wird. Ob er überhaupt was für die Sicherheit von Schulkindern tun wird? Eins von dem was er beabsichtigt passt einer alten Dame jedenfalls überhaupt nicht, denn ihr will er eine Haltestelle einfach streichen, anstatt sie wenigstens mit ein bischen Schotter sicher zu machen.
Der Beitrag enthält drei Filmbeiträge.

Haltestellen-Report [1]
Hat sich was getan? Dies zeigt im Detail das aktualisierte Haltestellenkataster [2]

Zusammenfassung der Empfehlungen siehe Haltestellennorm [3]

Hintergründe
Da die Sicherheit an Haltestellen ein wesentlicher Gefahrenpunkt in der Schülerbeförderung ist, widmet sich die Elterninitiative "Sicher Schülerbeförderung" (EI) intensiv schon längere Zeit diesem Thema. Die EI veröffentlichte im Oktober 2003 einen Haltestellenreport [1] und dazu exemplarisch ein Kataster mit über 70 Haltestellen der VG Vordereifel. Hat sich in der Zwischenzeit was getan? Es gibt bisher nur wenige Anzeichen dafür, dass die informierten und zuständigen Dienststellen die im Report genannten Anregungen bereit sind umzusetzen. Dr. Saftig nahm nach seinen eigenen Worten den Report zwar ernst, führte auch eine zweitägige Verkehrsschau in der VG durch, fand sogar noch mehr Haltestellen die schlecht waren und nicht im Kataster des Reports verzeichnet waren. Allerdings bezeichnet er die Bewertung der Haltestellen durch die EI subjektiv. Dr. Saftig erklärt uns seine Zuständigkeit sei innerorts, außerorts verweist er an den Landkreis. Wie der Landkreis den Report bewertet bleibt Spekulation, denn an dessen Spitze stehender Landrat Berg-Winters gibt der Redaktion Schulbus.Net oder EI trotz mehrmaliger Erinnerung keinerlei Auskünfte. Scheint er hat besonders dort seine Geheimnisse wo es etwas zu verbergen gibt und will sich von keinem in die Karten gucken lassen.


Kein Geld? Neuvirneburg Richtung Mayen
Streichung von Haltestellen
Trotzdem ist es Schulbus.Net gelungen über andere Wege an Informationen heranzukommen, die eine skandalöse Vorgehensweise und den Grund der Geheimnisse des Landrats erklären. So ist bekannt geworden, dass er sich der als lebensgefährlich eingestuften Haltestelle in Neu-Virneburg einfach durch Streichung entledigen will. Jedenfalls hat man die alte Dame die dort wohnt schon so verängstigt, dass diese die Notbremse zog und mit einem Beschwerdebrief die Streichung zu verhindern versucht. Dabei scheute sie auch nicht in dem Brief an den Landkreis Angaben zu widerrufen, die sie der EI gegenüber zuvor gemacht hatte. Alles hapert im wesentlichen nur an wenig Asphalt oder Schotter für eine sichere Wartefläche neben anstatt auf der Fahrbahn.

Schulkinder hatten hier früher gewohnt und könnten auch in Zukunft in dem recht schönem und gut erhaltenden Anwesen Bewohner werden. Zukünftige Besitzer oder Mieter sollten dann jedoch besser vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrags oder Abschluss eines Mietvertrags die VG schriftlich zur Schülerbeförderung anfragen. Denn laut Worten von Ewald Becker, dem Leiter des Amt 3 für Bildung, Soziales, Finanzen, müssen Bürger die irgendwo in der VG hinziehen wissen auf was sie sich einlassen. Botschaft an junge Familien die hier hinziehen wollen?: Am besten keine Kinder zur Absicherung der Renten bekommen oder auf Berufstätigkeit verzichten und Chauffeur der Kinder bleiben. Finanzielle Absicherung der Zukunft sollte dabei auch noch bedacht werden. Mit solchen Fähigkeiten könnte man Hellseher werden.

Auf Anfrage teilte der Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV) mit, dass es neben der Haltestelle am Wohnhaus der alten Dame es noch weitere Haltestellen gibt, von der sich die RMV bzw. der Kreis entledigen möchte. Der LSV wird am Ende seinen Segen zu den Streichungen geben müssen, denn sie ist Genehmigungsbehörde für den Fahrplan. Die EI meint dazu: man kann zwar drüber streiten ob es sinnvoll ist durch Ausdünnung des Haltestellennetzes den ÖPNV attraktiv zu machen. Ihr geht es vordringlich nicht um ein paar Touristen-Haltestellen, sondern um Familien denen mit attraktiven Leben auf dem Lande gelockt wurde und wenn die Kinder dann heranwachsen, erst nach einem Unfall die so wörtlichen "Schlampereien" auffallen; vorausgesetzt die hofberichterstattende Lokalpresse schreibt überhaupt darüber.


Warum keine Haltestelle in Acht?
Aber ein Schild für den Krieg!
Acht Richtung Langenfeld


Ein Film jetzt mit Bus.
Kind vom Bus verdeckt.
Nochmal Glück gehabt!
[0:20 Min mit Ton]

Der Sinn von Haltestellenschildern
Einige Ortsgemeinden schreiten wenigstens voran die bisher an vielen Orten fehlenden Haltestellenschilder aufzustellen, jedoch sind entweder die Schilder ausgegangen oder die Einsicht dazu ist an vielen Stellen noch nicht vorhanden. Eine von den noch zögernden Gemeinden ist Acht. Die Bürgermeisterin kann die Stelle sogar gut von Ihrem Turmfenster nur 100 Meter entfernt einsehen. Sichtbar ist auch wie täglich eine Schülerin dort verdeckt vom Bus die Straße überquert. Der übliche Spruch "ist doch noch nie was passiert", dürfte für dieses Kind zu spät kommen. Ein Haltestellenschild mag nur bedingt eine Unfall verhindern können, steckt aber wenigstens einen eindeutigen juristischen Rahmen wenn im Falle eines Unfalls an einer sonst nicht bezeichneten Haltestelle zivilrechtlich gestritten wird. Zum Queren des Kindes sei noch gesagt, dass die Regionale Schule Nachtsheim in Punkto bisher vernachlässigter Verkehrserziehung etwas unternehmen sollte. "Jugend Forscht" Wettbewerbe sind nicht das einzige im Leben eines Kindes, denn diese anderen Dinge sollte das Kind auch erleben.

Einige Stichpunke zu einem Haltestellenschild:

  • Der §20 STVO ist dort verbindlich [9]
  • zivilrechtliche Ansprüche nach einem Unfall
  • regelt Parkverbotszone
  • klare Halteanweisung für den Fahrer oder Aufstellort der Kinder
  • Unbedenklichkeit durch die drei Dienststellen (Ortstermin)
  • optimaler Ort muss nicht unbedingt mit der anderen Fahrtrichtung übereinstimmen
  • signalisiert während Bauarbeiten die Schutzzone
  • klare Ortslage einer Beleuchtung (falls in der Nähe vorhanden)
    Was hier sonst noch auffällt:
  • Da Linienverkehr trägt der Bus kein Schulbuszeichen
  • Die Warnblinkanlage machte der Fahrer zufällig, ohne verpflichtet zu sein, freiwillig an
  • Früher waren "Schulbusfahrer" darauf geschult unsichere Haltestellen zu melden
  • Der Fahrer sollte wenigstens zur eigenen rechtlichen Absicherung auf eine H-Schild bestehen

Prof. Dr. jur. Dieter Müller schrieb u.A. in einem Artikel "Unfallrisiken im Busverkehr" [10]: Wie wichtig und geradezu rechtsbegründend auch bei Bedarfshaltestellen für den Schülerverkehr die Ausschilderung eines Haltestellenbereiches ist, zeigt die Entscheidung des OLG Oldenburg, bei der die Durchsetzung der zivilrechtlichen Rechtsansprüche eines schwer verletzten Schülers gerade deswegen scheiterte, weil der Schulbus an einer Stelle anhielt, die nicht deutlich und für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar mittels eines Schildes als Bushaltestelle ausgewiesen war (VRS 75, 279 ff.).

In Langenfeld wurde zwischenzeitlich das Haltestellenschild an der Kirche angebracht. Zu Langenfeld Friedhof ist aber der Report nicht beachtet worden. Hier muss das Haltestellenschild entsprechend der VwV zu §39 StVO gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Verkehrsrichtung auf der rechten Seite der Straße angebracht werden [4]. Das gleiche wurde an vielen anderen Orte im Beobachtungsgebiet ebenso vernachlässigt. Ferner sollte noch geklärt werden ob es richtig ist ein Schild so aufzustellen, oder an den dicken Laternenmast zu hängen, dass es nur von einer Fahrtrichtung erkennbar ist. Warum ist das Haltestellenzeichen denn sonst beidseitig bedruckt? Rechtlich verbindliche Vorschriften zur Einrichtung von Haltestellen gibt es leider nur für das Schild. Hierzu verfolgt der LSV mit Hilfe von Hinweisen der EI die pflichtgemäße Umsetzung.


Nach §39 StVO nicht sichtbar
Langenfeld Friedhof Richtung Arft

Neu in Ditscheid
Ditscheid Richtung Bermel

Neu in Wanderath
Wanderath Richtung Virneburg

Die wichtigsten Maßnahmen sind in keiner Vorschrift oder Norm verbindlich geregelt
Ob andere Empfehlungen entsprechend des Reports, wie z.B Beleuchtung, ernst genommen werden kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret geprüft werden. Wegen der Wintermonate hatte z.B. Ortsbügermeister Erich Pung aus Kirchwald die EI auf das Frühjahr vertröstet.

Deutlich erkennen kann man jedenfalls bisher weiterhin die Abneigung gegen freiwillige Maßnahmen wie Schilder, Piktogramme oder andere Verbesserungen zum Schutz rund um die Haltestelle. Ebenso wurde nicht mitgeteilt ob die Pflicht zum Einschalten der Warnblinkanlage angeordnet wurde. Wir werden abwarten ob in Zukunft noch was kommt. Eine Ausnahme, da im getrennten Verfahren "gekämpft" wurde, bildet die verlegte Haltestelle Kirchwald-Nitzblick Richtung Langenfeld (früher Kirchwald Spielplatz) [5]. Hier wurden Schilder, Piktogramme und Pflicht zum Einschalten der Warnblinkanlage durchgeführt. Die generelle Kritik der EI zu diesem Standort bleibt weiterhin bestehen. Die angeblichen "Fachstellen" waren zu keiner anderen Lösung bereit. Hoffen wir es passiert kein Haltestellenunfall, so wie diese Woche in Neunkirchen [6] oder wie täglich in Deutschland an vielen anderen Orten.


Kirchwald-Nitzblick (vorher Spielplatz)

Kirchwald-Nitzblick

Kirchwald-Nitzblick
Kirchwald Spielplatz Richtung Langenfeld

Außerhalb der Ortschaft ist der Kreis zuständig
Da Haltestellen außerhalb der Ortschaft nicht in die Zuständigkeit der VG von der Dr Saftig fallen fehlen uns hierzu die Auskünfte vom Landrat Berg-Winters. Die ablehnende Haltung uns überhaupt Perspektiven aufzuzeigen lässt vermuten, dass es auch in Zukunft keine Veränderungen an denen im Report als besonders Mangelhaft genannten Haltestellen geben wird. Bisher jedenfalls konnte die EI dort keine Veränderungen feststellen. Als Beispiele werden in den Fotos die Stellen an der L 96 Bermel-Abzweig, Fensterseifen und Niederelz nochmals dargestellt. Wie schon zum Zeitpunkt des Reports bestätigten einige Eltern aus Niederelz wieder ihre Kritik und Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder. Sogar größere Kinder werden von Eltern morgens zur Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Seite der L 96 begeleitet. Zu hoffen bleibt, dass der Landrat die Ähnlichkeit mit Neuenkirchen erkennt [6].


In Bermel arbeitet LSV für den Verkehr
Bermel-Abz. Richtung Ulmen

Ohne Fußweg in Fensterseifen
Fensterseifen Richtung Ulmen

Niederelz
Niederelz Abz. Richtung Ulmen

Der Film zeigt die Umgebung und Verkehrsbelastung bei Niederelz [0:20 Min mit Ton]

Die Haltestelle in Büchel steht als Beispiel von Schieberei um Zuständigkeiten. Ortsbürgermeister Heribert Hänzgen und Dr. Saftig geben dazu erst recht keine Antwort, da diese Haltestelle auf der Büchel tangierenden Kreisstraße wieder in die Zuständigkeit des Landrats fällt, dem man natürlich nicht auf die Füße treten möchte. Reichlich Geld und Wille für Kanalisierung hatte man gehabt, aber sich gegenüber dem Kreis für Beleuchtung und Fußweg zur Haltestelle durchzusetzen? Woher soll der Wille kommen, wenn sogar ein Anlieger und Mitglied des Gemeinderates seine Kinder im dunklen im Winter mit der Taschenlampe losschickt.

Kein Geld?
Büchel Richtung Virneburg
Die EI schrieb dazu Dr. Saftig eine E-Mail mit dem Hinweis, sich mal ein Beispiel an einen Kollegen zu nehmen, der sich nicht scheute sich mit dem Landrat anzulegen; siehe dazu "Frösche besser geschützt als Kinder" [7]. Auch wenn der Boss in Koblenz der eigenen Partei angehört, sollte man sich nicht scheuen sich für seine Gemeinde durchzusetzen. Stattdessen wendet man sich mit viel Überzeugungskunst an die Bürger indem versucht wird mit Argumenten "bei so wenig Verkehr", die Leute hinter sich zu bringen. Wenn alles nicht hilft, rettet man sich zu guter letzt mit dem Spruch "woher das Geld nehmen - liebe Leute seit bescheiden" und baut trotzdem manch andere zweifelhafte Dinge in die Landschaft. Die EI pflegt in diesem Falle zu kontern: Erstens ist alles eine Frage der Prioritäten, zweitens ist der Autofahrer der Verursacher und sollte nach dem Verursacherprinzip auch für die Folgen aufkommen, immerhin fließen von denen genug Steuergelder in die Staatskassen.

Ein Beispiel von vielen im Kreis Mayen Koblenz
Zum Abschluss verlassen wir das Geschehen in der VG Vordereifel und begeben uns an anderer Stelle im Landkreis Mayen-Koblenz. Schauplatz ist jetzt die B 256 bei Kretz, an der sich im Zusammenhang einer Überquerung zur Reisebus-Haltestelle (früher eine Linienbus-Haltestelle) ein Familientragödie im Oktober 2002 abspielte. Hierbei wurde eine Frau vor den Augen ihres Mannes und Sohnes von einem LKW Tod gefahren. Da es sich bei diesem Unfall indirekt auch um unser Thema handelt, liegt ein separater Artikel dieser Ausgabe bei [8]. Hier in diesem Artikel betrachten wir jedoch die Bushaltestelle der RMV die nur wenige hundert Meter weiter entfernt liegt.


Laut Anlieger eine Todesstrecke

Der Film zeigt die Umgebung und Verkehrsbelastung
[1:25 Min mit Ton]

Nach ersten Auskünften wird die Haltestelle Kretz-Geisenmühle von Erwachsenen, Auszubildenden und Schulkindern (ca. 14-16 Jahren) benutzt. Eine junge Mutter schildert ihr mulmiges Gefühl wenn sie die Lücken zwischen den LKW's suchen muss um die Straße mit Kinderwagen zu überqueren. Eine ältere Frau fragt ängstlich "soll die etwa weg", findet die Stelle weit überschaubar, ergänzt skeptisch die Stirn runzelnd: "aber für Kinder?" Die junge Auszubildende einer Lackiererei empfindet diese Haltestelle ebenso sehr unsicher.

Wer hat eine Lobby?
Alles schön und gut, man könnte nun glauben damit muss man halt leben, einen besseren Service in unserem Staat gibt es nun mal nicht, der irrt. Nicht weit von Koblenz in Neuwied-Niederbieber findet man die Luxusklasse von Haltestellenanlagen, sogar benannt nach dem Industriebetrieb Rasselstein.


Wer schaft das?

Der EI gehen nun Fragen durch den Kopf: "Warum geht das nicht auch hier? Kinder haben keine Lobby? Mehr Gewerbesteuer Einnahmen? Wurde hier lauter geschrieen? Oder einfach eine andere politische Führung?

Die Statistik läßt sich verbiegen
Die Statistik mag manchen Politiker bei seinen fragwürdigen Entscheidungen in Punkto mehr Sicherheit über die Runden retten. Als Laien bleiben einem natürlich die Argumente weg wenn mit Zahlen geschickt jongliert wird. Die Aussagen sind dabei so geschickt formuliert, dass man leicht dabei verblendet werden kann. Wie schrieb doch erst kürzlich die PI Mayen in "ihren" Medien: "erfreulicherweise verunglückte in 2003 kein Kind auf dem Schulweg". Will man damit hinweisen es sei nun genug getan worden? Wer denkt denn schon daran, dass mindestens ein an einer Haltestelle verunglückter 15-Jähriger, da Jugendlicher, nicht in die Statistik eingegangen ist. Und auch der kürzliche Unfall, auf der Schulfahrt mit dem uralten VW-Bulli in Nachtsheim, mit mindestens vier verletzten Kindern, wäre nicht erfasst worden, wenn nicht einen Tag später ein Elternteil diesen gemeldet hätte. Dies schildert am Rande nur eine der vielen Möglichkeiten wie Statistiken sich nutzen lassen. Eine formal "einwandfreie" Statistik der Elternintitiative siehe im Bild unten.


Warum heißt es denn dann immer der Bus sei das sicherste Verkehrsmittel?

Kaum Veränderung (4.4.04)
Aus den Daten des aktualisierten Haltestellenkasters [2] wird im Diagramm (Bild) die Verteilung der wesentlichsten sicherheitsrelevanten Kriterien dargestellt. Ein Anteil von ca. 40% mit Mangelhaft bis Ungenügend (Note 5 und 6) bewerteten Haltestellen bleibt weiterhin erheblich zu hoch.


Kaum Änderungen im Vergleich mit Diagramm vom Oktober 2003

Quellenangaben

  1. Haltestellen-Report
  2. Haltestellenkataster
  3. "Haltestellennorm" - Anforderungskatalog für Haltestellen
  4. VwV zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  5. Kirchwald Nitzblick
  6. Tödlicher Unfall in Neuenkirchen
  7. Frösche besser geschützt als Kinder
  8. Klassenfahrt in den Tod vermeiden
  9. §20 StVO: Überholen von Bussen und Straßenbahnen
  10. "Unfallrisiken im Busverkehr" von Prof. Dr. jur. Dieter Müller