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| Wer schließt die Schiebetüren in der Schülerbeförderung - der Landrat? Von Rolf Diederichs, 26.4.2004
Junge bei Schulbusunfall schwer verletzt (22.04.2004) Originalpressetext der Polizei Karlsruhe: Ein acht Jahre alter Junge ist am Mittwochabend nach einem Schulbusunfall mit schweren Kopfverletzungen in die Intensivstation der Karlsruher Kinderklinik eingeliefert worden. Das Kind war an der Bushaltestelle Albtalbahnhof kurz vor 18.00 Uhr am in seinen neunsitzigen Schulbus eingestiegen und nahm in der ersten Reihe Platz, direkt neben der Schiebetüre. Beim Anfahren des Kleinbusses in einem Linksbogen öffnete sich die Schiebetüre des Busses und der nicht angegurtete Junge stürzte kopfüber aus dem Fahrzeug auf die Straße. Durch den Aufprall auf der Fahrbahn zog sich der Schüler schwerste Kopfverletzungen zu und wurde nach der notärztlichen Versorgung in der Kinderklinik stationär aufgenommen. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen des Verkehrsunfalldienstes ist ein technischer Defekt der Schiebetüre auszuschließen. Vielmehr hatte der Junge offensichtlich beim Losfahren des Busses an der Schiebetüre herumhantiert und dabei den Griff geöffnet. Durch die Anfahrtsbewegung des Busses flog die Tür dann nach hinten auf und der Junge stürzte auf die Straße. (Ende Originaltext) Während der Junge noch mit schweren Kopfverletzungen in der Intensivstation der Kinderklinik liegt, kommt die Polizeimeldung schon zu dem Schluss: "der Junge hätte offensichtlich an der Schiebetüre herumhantiert und dabei den Griff geöffnet". Konnte der Junge dies in seinem Zustand selbst berichten? Hier wird offensichtlich voreilig der Eindruck erweckt das Kind wäre schuld gewesen anstatt nach den wahren Ursachen bzw. Schuldigen zu fragen?
Eine entscheidende Frage ob und wie dieser Unfall hätte vermieden werden können, beantwortet der Anforderungskatalog für Schulbusse im Pkt. 2.6. Da dieser jedoch nur eine Empfehlung darstellt, oder aus mutmaßlichen Kostengründen vom Schulträger in der Regel nicht angewendet wird, kann man schlussfolgern: "Wieder mal wurde auf Sicherheit keinen Wert gelegt". Das Argument, dass in jedem Kleinbus heutzutage Türkindersicherungen vorhanden seien nützt dem Kind wenig wenn diese nicht benutzt werden. Der Aufsichtsbehörde sollte klar sein, oder zumindest nach diesem Unfall klar werden, dass Schiebetüren für eigenmächtige Betätigung der Fahrgäste besonders im Kindesalter nicht geeignet sind. Wenn schon keine elektrisch betriebene Schiebtür zur Nachrüstung vorgeschrieben wird, dann müsste zumindest das Betätigen der Tür nur durch das Fahrpersonal verbindlich geregelt werden. Da auch der ÖPNV des Öfteren in ländlichen Gebieten, z.B. Strecke Mayen-Arft, Kleinbusse einsetzt, könnte diese Schutzmaßnahme auch den anderen Fahrgästen zu Gute kommen bzw. für ältere Fahrgäste eine sinnvolle Regelung darstellen. Das Unfälle, verursacht durch offene Türen, keine Ausnahmen sind dürfte weit bekannt sein. Es gibt Omnibusse im Linienverkehr die aus diesem Grunde über eine Wegfahrsperre verfügen. Sigird Kurz aus Ockenfels (Kreis Neuwied) berichtete schon 1999 gegenüber der Rheinzeitung: "In einer Kurve ist schon einmal die Tür des Schulbusses aufgegangen!"
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