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Achtjähriger Junge stürzte durch die sich öffnende Tür des Schulbusses
Wer schließt die Schiebetüren in der Schülerbeförderung - der Landrat?

Von Rolf Diederichs, 26.4.2004


Unfallfahrzeug: Citroen Bus mit Schiebetüren (Archivbild)

Schiebetür des Citroen für Kinder sicher? (Archivbild)

Schiebetür eines VW-Bulli (Archivbild)
Bei einem neunsitzigen Schulbus öffnete sich in der Kurve die Schiebertür mit katastrophalen Folgen für den daneben sitzenden achtjährigen Jungen. Mitschuld haben Fahrer und für den Transport verantwortliche Behörden. Da jedoch Behörden liebstes Thema die Zuständigkeit ist, wird es letztendlich einer auf den anderen schieben wollen. Auch stellt sich die Frage ob der Polizeibericht von den eigentlichen Schuldigen ablenkt

Junge bei Schulbusunfall schwer verletzt (22.04.2004)
Originalpressetext der Polizei Karlsruhe:
Ein acht Jahre alter Junge ist am Mittwochabend nach einem Schulbusunfall mit schweren Kopfverletzungen in die Intensivstation der Karlsruher Kinderklinik eingeliefert worden. Das Kind war an der Bushaltestelle Albtalbahnhof kurz vor 18.00 Uhr am in seinen neunsitzigen Schulbus eingestiegen und nahm in der ersten Reihe Platz, direkt neben der Schiebetüre. Beim Anfahren des Kleinbusses in einem Linksbogen öffnete sich die Schiebetüre des Busses und der nicht angegurtete Junge stürzte kopfüber aus dem Fahrzeug auf die Straße. Durch den Aufprall auf der Fahrbahn zog sich der Schüler schwerste Kopfverletzungen zu und wurde nach der notärztlichen Versorgung in der Kinderklinik stationär aufgenommen.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen des Verkehrsunfalldienstes ist ein technischer Defekt der Schiebetüre auszuschließen. Vielmehr hatte der Junge offensichtlich beim Losfahren des Busses an der Schiebetüre herumhantiert und dabei den Griff geöffnet. Durch die Anfahrtsbewegung des Busses flog die Tür dann nach hinten auf und der Junge stürzte auf die Straße. (Ende Originaltext)


Während der Junge noch mit schweren Kopfverletzungen in der Intensivstation der Kinderklinik liegt, kommt die Polizeimeldung schon zu dem Schluss: "der Junge hätte offensichtlich an der Schiebetüre herumhantiert und dabei den Griff geöffnet". Konnte der Junge dies in seinem Zustand selbst berichten? Hier wird offensichtlich voreilig der Eindruck erweckt das Kind wäre schuld gewesen anstatt nach den wahren Ursachen bzw. Schuldigen zu fragen?

  • Hatte der Fahrer sich vor Losfahren vom Anschnallen überzeugt?
  • Hatte der Fahrer die schwere Schiebetür selbst geschlossen oder vom Verriegeln sich überzeugt?
  • Hatte der Fahrer eine Türsicherung eingeschaltet?
  • Hatte der Schulträger Vorschriften wie z.B. Anforderungskatalog für Schulbusse mit dem Betrieb vereinbart?
  • Regeln Aufsichtsbehörden für den Schülerverkehr z.B. LSV (Landesamt Straßen u. Verkehr) eine sichere kindergerechte Beförderung?
Da seit Mittwoch der für den Unfall zuständige Beamte seinen Schichtdienst abfeierte, konnte für die folgende Fragen noch keine Auskunft eingeholt werden:
  • Welche Art der Beförderung? Linienverkehr, freigestellter Schülerverkehr (also echter Schulbus)?
  • Name des Verkehrsunternehmen?
  • Träger der Beförderung bzw. die Schule oder Schulträger?
  • Gab es noch andere Fahrgäste oder Kinder im Bus?
  • Woher kam das Kind und wohin sollte es gebracht werden?
  • Kam das Kind von einer Sonderschule oder Behindertenschule?
  • Wie viel Meter ist der Bus schon gefahren als der Junge rausfiel?
  • War für den Jungen ein Kindersitz erforderlich/verwendet (in Taxen unter 12 Jahren bzw. 150 cm)
  • Ist eine Kindersicherung für diese Art von Beförderung vorgeschrieben?
  • Wer ist verpflichtet die Tür zu schließen?
  • Ist Begleit- Aufsichtspersonal vorgeschrieben?
  • Hat der Schulträger die Aufsichtspflicht?


Eine entscheidende Frage ob und wie dieser Unfall hätte vermieden werden können, beantwortet der Anforderungskatalog für Schulbusse im Pkt. 2.6. Da dieser jedoch nur eine Empfehlung darstellt, oder aus mutmaßlichen Kostengründen vom Schulträger in der Regel nicht angewendet wird, kann man schlussfolgern: "Wieder mal wurde auf Sicherheit keinen Wert gelegt". Das Argument, dass in jedem Kleinbus heutzutage Türkindersicherungen vorhanden seien nützt dem Kind wenig wenn diese nicht benutzt werden. Der Aufsichtsbehörde sollte klar sein, oder zumindest nach diesem Unfall klar werden, dass Schiebetüren für eigenmächtige Betätigung der Fahrgäste besonders im Kindesalter nicht geeignet sind. Wenn schon keine elektrisch betriebene Schiebtür zur Nachrüstung vorgeschrieben wird, dann müsste zumindest das Betätigen der Tür nur durch das Fahrpersonal verbindlich geregelt werden. Da auch der ÖPNV des Öfteren in ländlichen Gebieten, z.B. Strecke Mayen-Arft, Kleinbusse einsetzt, könnte diese Schutzmaßnahme auch den anderen Fahrgästen zu Gute kommen bzw. für ältere Fahrgäste eine sinnvolle Regelung darstellen.

Das Unfälle, verursacht durch offene Türen, keine Ausnahmen sind dürfte weit bekannt sein. Es gibt Omnibusse im Linienverkehr die aus diesem Grunde über eine Wegfahrsperre verfügen. Sigird Kurz aus Ockenfels (Kreis Neuwied) berichtete schon 1999 gegenüber der Rheinzeitung: "In einer Kurve ist schon einmal die Tür des Schulbusses aufgegangen!"

Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden. AUSZUG:
2.6 Fahrgasttüren und Notausstiege
2.6.1 Türen, Türverschlüsse und ihre Betätigungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, daß ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist. § 35e StVZO
2.6.2 In Kraftomnibussen muß dem Fahrzeugführer der geschlossene Zustand der Fahrgasttüren sinnfällig angezeigt werden.
2.6.2.1 Fahrgasttüren von Kleinbussen, mit denen Schüler von Grundschulen oder Kindergartenkinder befördert werden, müssen zusätzlich gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert werden können.
Das im Anforderungskatalog enhaltene Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern sagt:
- Fordern Sie in Kleinbussen zum Anlegen der Sicherheitsgurte / Rückhalteeinrichtungen auf.
- Zeigen Sie frühzeitig An- und Abfahrten an.
- Fahren Sie erst ab, wenn die Türen geschlossen sind und die Kinder ihre Plätze eingenommen haben.
- Fahren Sie mit Kleinbussen nicht los, wenn noch Kinder stehen.