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| Praktiken an der Regionalen Schule Nachtsheim löst Diskussionen aus Von Rolf Diederichs, 21.6.2004.
Die Regionale Schule Nachtsheim bestellte für eine eintätige Schulveranstaltung bzw. Schulfahrt am 27.5.2004 nach Nancy einen Reisebus ohne Sicherheitsgurte. Eltern erhielten über diese Fahrt einen Zettel zur Unterschrift, ohne Angaben über die Art der Beförderung. Rolf Diederichs bat daraufhin den Schulleiter Werner Lutz (auch Bürgermeister von Kaisersesch) vergeblich um Auskunft, bekam aber am Ende doch noch Kontakt zur Klassenlehrerin Frau Michels: "Die Kollegin Dr. Leners hätte den Bus bestellt". Frau Dr. Leners konnte jedoch in dem am gleichen Tage geführten Telefongespräch ebenso keine Angaben zum Bus machen, lediglich, dass die Fa. Welter beauftragt wäre. Man gehe davon aus, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, mehr könne man nicht tun (eine bekannte Parole des Schulleiters). In weiteren Gesprächen wurde dann schließlich noch herausgefunden, dass in der Hoffnung auch einen anständigen Bus zu bekommen nicht das billigste Angebot gewählt wurde. Diese fragwürdige Ausschreibungspraxis wurde schon in der Vergangenheit angewendet. Im Dezember 2003 wurde bei einer Fahrt nach Bonn bekannt, dass sogar bewusst der Teuerste Busunternehmer gewählt wurde, auch hier in der Hoffnung was Anständiges zu bekommen, letztlich kam jedoch auch hier ein Bus ohne Sicherheitsgurte zum Einsatz. Rolf Diederichs, als "zahlender Vater von 15 Euro", versuchte am 26.5. bei der Fa. Welter Auskünfte zu bekommen, mit dem Ergebnis: "ein moderner Reisebus würde eingesetzt und ansonsten gäbe man Eltern keine Auskünfte, sondern lediglich dem bestellenden Lehrpersonal". Am gleichen Tage gab dann Frau Dr. Leners entsprechend ihrer eigenen Rückfrage bei Fa. Welter die Auskunft, dass Sicherheitsgurte in dem Bus lediglich in den beiden vorderen Reihen vorhanden wären und sie wäre bereit meiner Tochter dort einen Platz zuzuweisen. Rolf Diederichs fand diese Sonderbehandlung sozialpädagogisch ungeeignet und verzichtet aus diesem Grunde auf dieses Angebot. In der Hoffnung es wird wohl nichts passieren, gab er dem Drängen der Tochter nicht ausgeschlossen zu werden, letztendlich noch mal nach. Glücklicherweise kehrten die Kinder dann auch nach über 6 Stunden Busfahrt wohlbehalten von dem Tagesausflug Heim und "last but not least": Es wurde plötzlich doch noch eine Reisebus eingesetzt der auf allen Plätzen über Sicherheitsgurte verfügte. "Von einem gelungen Baden in der Sprache" berichtete auch die Schule in Zeitungsartikeln der regionalen Hofberichterstatter (RZ, Mitteilungsblatt etc.). Die Elterninitiative findet, dass nun zum wiederholten male an dieser Schule keine ausreichende Berücksichtung der Sicherheit der Schulkinder bei Schulfahrten im Vorfeld stattfindet, dies obwohl einschlägige Literatur, Fachverbände und sogar Ministerien dringend auf die Berücksichtigung gewisser Standards hinweisen. Die Argumentation des Schulleiters Lutz: "ich gehe von der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aus" ist eine unzulässige Begründung dieser Praxis, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass hier Gelder der Eltern verwendet werden, diese nicht optimal eingesetzt werden, ja sogar ohne Leistungsbezug verschwendet werden. Wird hier eine gewisse regionale Wirtschaftsförderung auf Kosten der Sicherheit unserer Kinder betrieben? Oder sind einige Lehrer lediglich Gurtmuffel bzw. haben keinen Bezug zur Sicherheit im Straßenverkehr? Seltsam ist auch, dass dies bei dem Reisebusunternehmen geschieht welches in der Schülerbeförderung die Schule bedient und dort sogar schon viele Negativschlagzeilen gemacht hatte, bis hin zur Kündigung auf einer Strecke wegen Mängeln. Von anderen Stellen werden in solchen Fällen sogar Sanktionen bei Auftragvergabe durch die Kommune gefordert. Diese Ausschreibungspraxis kann man nur als "Katze im Sack kaufen" bezeichnen bzw. eine Preisanfrage nach dem Motto "Ein Stück Reisebus von A nach B" ist zu wenig für eine klare Leistungsbeschreibung. Gute Unternehmen (weiße Schafe) werden in ihren Bemühungen um gute Leistung bei gleichen, vielleicht sogar niedrigeren Preisen, von Aufträgen ausgeschlossen. Ferner wundert es einen sehr, dass die Schule die Lernziele unserer Kinder in Marktwirtschaft nicht selbst vorbildlich in eigener Praxis umsetzt. Die Elterninitiative fordert die Schule noch mal auf, für zukünftige Schulfahrten den Stand der Technik entsprechende Sicherheitsstandards zu beachten und bei der Ausschreibungspraxis verantwortungsvoll mit den Geldern zu wirtschaften. Gunther Mörl Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V., selbst zwei schulpflichtige Kinder, kann das Vorgehen der Schulen bzw. der Lehrer/innen nur bestätigen. Man geht hier ähnlich wie im gesamten öffentlichen Dienst (und übrigens auch bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bzw. deren Referenten) so vor, dass der Preis des Angebotes absolut dominiert, das heißt, der Zuschlag muss dem Angebot erteilt werden, das die geringsten Kosten verursacht. Dabei gibt es unseres Wissens keinerlei konkrete Vorgaben bezüglich Qualität und Ausstattung der anzumietenden Fahrzeuge. Der BDO fordert hier seit geraumer Zeit dringlich eine Änderung in den Ausschreibungsbedingungen der öffentlichen Hand, um zu gewährleisten, dass verkehrssichere und optimal ausgestattete Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Der BDO möchte hier auch eine Aufklärungsaktion in Richtung Lehrer/innen durchführen und eng mit den Elterninitiativen zusammenarbeiten. Geplant ist auch die Thematik in den Mittelpunkt eines Sicherheitskongress zu rücken, den der BDO im Jahr 2005 in Berlin durchführen wird. Stefan Heimlich von Verdi hat zu dem Thema folgenden Kommentar: Da die Eltern letztlich den Bus bezahlen - dass schließe ich daraus, dass sie 15 EUR zahlen sollen - könnte man argumentieren, dass letztlich die Schule nur treuhänderisch für die Eltern tätig wird. Insofern haben die Eltern der Kinder natürlich das Recht über die Art der Leistung mitzubestimmen. Größtes Augenmerk ist auf den Vertrag zu richten: Dort muss eine genaue Leistungsbeschreibung (Fahrt, eingesetzter Bus, eingesetztes Fahrpersonal) vorgenommen werden. Aus unserer Sicht ist dabei insbesondere auch darauf zu achten, dass als Teil der Leistungsbeschreibung vertraglich zugesichert wird, dass Die Fahrt so disponiert wurde, dass das Fahrpersonal die Sozialvorschriften einhalten kann. Dazu ist der Unternehmer nach Art. 15 der EG-VO 3820/85 gesetzlich verpflichtet. Sollte sich herausstellen, dass dem so nicht war, kann als erheblicher Mangel der zugesicherten Leistung zumindest auch eine Minderung des Entgelts vorgenommen werden. Hans-Reinhard Hörl der Experte für Reisebusse beim ADAC empfiehlt: Das Angebot Reisebussen mit Sicherheitsgurten wächst stetig und es ist selbstverständlich empfehlenswert und erfolgversprechend, beispielsweise bei Klassenfahrten entsprechende Ausschreibungskriterien zu berücksichtigen. Im Interesse der dadurch deutlich erhöhten Sicherheit von Schülern auf Klassenfahrten, sollte m.E. auch ein eventueller Preisaufschlag von den Eltern bzw. den Schulen akzeptiert werden. Für weitere Informationen: Sicherheitsrisiken bei Klassenfahrten an der Realschule Mayen? 17.3.2004
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Homepage Realschule Mayen
Homepage Volker Bauer
Auch vergangene Woche war eine Fahrt der Realschule im Schulbus.net Nachrichten-Ticker: (11.3.04) RLP Polizei Meldung: Schneefall und überfrierende Nässe - Fahren Sie mit Winterreifen von mindestens 4mm Profiltiefe! Aber Realschule Mayen fährt trotz Wetterwarnungen auf Sommerreifen mit Doppeldeckerbus zum Europaunterricht nach Strassburg. Wir wünschen Allen eine sichere Reise! Die Folgen auf dieser Strecke den Tag davor: hier .
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