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Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs - EAÖ
Ausgabe 2003
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Straßenentwurf,
Arbeitsausschuss: Anlagen des öffentlichen Verkehrs


Auf 72 Seiten Beseitigung des unfallträchtigen Chaos im ÖPNV
Vorstellung von Rolf Diederichs, 21.6.2004

Diese Schrift wurde herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Straßenentwurf im Arbeitsausschuss Anlagen des öffentlichen Verkehrs. Sie geht überwiegenden auf Lösungen im Stadtbereich für Bus und Straßenbahn ein, aber mit Aussagen auch auf den ländlichen Bereich. So wird im Abschnitt Bemessung und Entwurf von Haltestellen insbesondere die Situation der Zu- und Abgängen gut dargestellt. Wenn die Verfasser alltägliche Haltestellen wie z.B. Bassenheim, Kirchwald, Niederbaar, Büchel, um nur einige wenige zu nennen, sehen würden, so würden sich ihnen sicherlich die Haare sträuben.

Die Empfehlung geht überwiegenden auf Lösungen im Stadtbereich für Bus und Straßenbahn ein, aber mit Aussagen die sich auch auf den ländlichen Bereich ableiten lassen. So wird im Kapitel 4.4.2 Bemessung und Entwurf von Haltestellen insbesondere unter 4.4.2.5 Zu- und Abgängen die Situation gut dargestellt. Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar, beleuchtet und vom Fahrweg getrennt sein. Dies würde wörtlich auf dem Land keine Fahrbahnhaltestelle mehr zulassen. Eine auffällige Kennzeichnung wird ebenso gefordert. Auch wird den belangen von behinderten Personen Rechnung getragen. Es heißt ferner: Trotz der Verhaltensregeln nach $29 StVO ist es für die Fahrgäste schon bei mittleren Stärken des KfZ Verkehrs problematisch, die Fahrbahn ungesichert zu überqueren. Die verkehrsrechtlichen Vorschriften würden nur ungenügend beachtet. Neigung zu Unfällen bei schlechten Witterungsbedingungen und eiligen Fahrgästen wird beschrieben. Auf Schulkinder wird leider nur ein wenig an anderer Stelle eingegangen. Auch werden Querungshilfen gefordert und Auslegungsempfehlungen gegeben. Unter Ausstattung wird neben dem Gesichtspunkt des Komforts auch auf die Sicherheit mittels Beleuchtung, keine Sichteinschränkungen und Transparenz eingegangen. Die Notwendigkeit zur Transparenz ist den auf das Landschaftsbild beharrenden Bürgermeistern besonders fremd (Stein und Holzhäuschen bevorzugt). Für die Stadt Mayen wären etliche Hinweise besonders brauchbar, so z.B. die Ablesemöglichkeit von Fahrplänen im Dunklen an der Haltestelle Wittbendertor, die Schulbushaltestelle Megina Gymnasium und andere Schulschlusszeit stark frequentierten Haltestellen. So wie die BOStrab-E-Baurichtlinien für Beleuchtung genannt wird, so wird auch zu anderen Punkten ein umfangreiches Literaturverzeichnis im Anhang bereitgestellt.

Der Abschnitt 4.4.4.2 Schülerverkehr kommt ein wenig zu kurz und beschreibt auch nicht, dass durch die Integration im ÖPNV bzw. auf dem Land wo nahezu 100% Schülerverkehr herrscht, eigentlich jede Haltestelle als "Schulbushaltestelle" auszulegen wäre. Das Achtung Kinder Verkehrszeichen (136) wird empfohlen und wir im Bild zu sehen ist, wird sogar ein Tempo 30 Schild aufgestellt. In den Quellenangaben werden einige Erlasse der Kultusminister "Schulbushaltestellen an Schulgebäuden" genannt - ob besonders aussagekräftig bleibt offen. In der Praxis sind wir noch weit weg von den in der Empfehlung gezeigten Vorschlägen. Ob einer der Mitautoren, der bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) tätig ist, solch gut gemeinte Richtlinie im eigene Bereich umgesetzt bekommt bleibt offen; obwohl dabei die Richtlinie gar nicht so hohe Ansprüche stellt, im Gegenteil ich finde sie persönlich noch sehr zurückhaltend. Wenn die Verfasser alltägliche Haltestellen wie z.B. Bassenheim, Kirchwald, Niederbaar, Büchel, um nur einige wenige zu nennen, sehen würden, so würden sich ihnen sicherlich die Haare sträuben.

Mitautor Thomas Dittemeier gab uns persönlich in einem Gespräch noch die folgenden Auskünfte: "Die häufig auf dem Lande anzutreffenden reinen Fahrbahnhaltestellen sind gesetzlich heute nicht mehr zulässig, wie es das Behindertengleichstellungsgesetz seit zwei Jahren verbietet. Dies gilt allerdings nur für neu einzurichtende Haltestellen. Wenn Sicherheitsmängel an vorhandenen Haltestellen erkannt werden, dann ist nach den schon lange Zeit bestehenden Gesetzen immer der Baulastträger der Straße entsprechend seiner Verkehrssicherungspflicht verantwortlich". Welche Maßnahmen dies auch immer sein sollten, dies kann letztlich immer nur im Einzelfall vor Gericht entschieden werden. (rd)

Die Veröffentlichungen ist über den FGSV-Verlag zu beziehen:
Die EAÖ kostet 48,60 EUR
Der Verlag ist erreichbar per E-Mail: info@fgsv-verlag.de
oder per FAX: 02236-384640.

Auszug aus dem Inhalt:
Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs - EAÖ

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Straßenentwurf
Arbeitsausschuss: Anlagen des öffentlichen Verkehrs - Ausgabe 2003

Leiter:
Dipl. Ing. Wolfgang W ö r n e r, Stuttgart

Mitarbeiter:
Dipl. Ing. Thomas D i t t e m e r, Köln
Cand. Ing. Kerstin J o i s t e n, Aachen
Prof. Dr. Ing. Harald K i p k e, Nürnberg
Dipl. Ing. Hans Heinz K i r c h h o f f, Hamburg
Dipl. Ing. Hans Joachim M a a ß, Essen
Dipl. Ing. Franz Josef M a n n s, Frankfurt
Dipl. Ing. Bernhard E. N i c k e l, Köln
Dr. Ing. Gabriele R e i c h a r d t, Bochum
Dipl. Ing. Thomas R e m m l e r, Hamburg
Dipl. Ing. Gustav F. R ö h r, Krefeld
Prof. Dr. Ing. Karl Heinz S c h w e i g, Gelsenkirchen
Dipl. Ing. Ame S e y b o t h, Stuttgart


InhaltsübersichtSeite
0. Vorbemerkungen 5
1. Inhalt, Zweck, Geltungsbereich 5
2. Spezifische Aspekte 6
3. Grundlagen und Grundmaße 11
3.1 Schienenverkehr 11
3.1.1 Rechtsgrundlagen und Richtlinien für den Fahrweg 11
3.1.2 Fahrzeuge und Züge 12
3.1.3 Bahnkörper 12
3.1.4 Umgrenzung des lichten Raumes und Sicherheitsräume 13
3.1.5 Grundmaße des Schienenverkehrs im Straßenquerschnitt 15
3.1.6 Lage und Höhenplanelemente 20
3.1.7 Fahrleitungsanlagen 20
3.2 Busverkehr 21
3.2.1 Fahrzeugabmessungen und Flächenbedarf bei Kurvenfahrt 21
3.2.2 Grundmaße für Verkehrsräume und lichte Räume von Bussen 22
3.2.3 Mitbenutzung eines Bahnkörpers durch Busse 23
3.3 Andere Systeme 23
3.3.1 Oberleitungsbus (0 Bus) 23
3.3.2 Spurbus 23
4. Entwurf und Gestaltung von ÖPNV Anlagen 24
4.1 Entwurfsmethodik 24
4.2 Strecke 24
4.2.1 Gemeinsame Führung von Straßenbahn und Kraftfahrzeugverkehr 24
4.2.2 Straßenbündiger Bahnkörper mit dynamischer Straßenraumfreigabe 24
4.2.3 Sonderfahrstreifen für den ÖPNV 25
4.2.3.1 Lage und Gestaltung von ÖPNV Fahrstreifen 26
4.2.3.2 Gemeinsame Fahrstreifen für Straßenbahn und Bus 28
4.2.3.3 Abgrenzung von ÖPNV Fahrstreifen 29
4.2.3,4 Mitbenutzung von ÖPNV Fahrstreifen durch andere Verkehrsmittel 30
4.3 Knotenpunkte 33
4.3.1 Fahrstreifen 33
4.3.2 Knotenpunkte mit LSA zur ÖPNV Bevorrechtigung 33
4.3.3 Sonstige Maßnahmen35
4.3.4 Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage 35
4.4 Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs 36
4.4.1 Lage der Haltestellen 36
4.4. 1.1 Lage der Haltestellen im Straßenverlauf 36
4.4.1.2 Lage der Haltestellen im Straßenquerschnitt 38
4.4.2 Bemessung und Entwurf von Haltestellen 42
4.4.2.1 Grundsätze 42
4.4.2.2 Bemessung der Anzahl der Haltepositionen 44
4.4.2.3 Zeitbedarf an Haltestellen 45
4.4.2.4 Radverkehrsführung 45
4.4.2.5 Zu und Abgänge 50
4.4.3 Ausstattung 50
4.4.3.1 Grundsätze 50
4.4.3.2 Besondere Anforderungen Mobilitätsbehinderter 51
4.4.3.3 Haltestellenkennzeichnung 52
4.4.3.4 Fahrgastinformation 53
4.4.3.8 Beleuchtung 54
4.4.3.9 Service und sonstige Einrichtungen 54
4.4.4 Betriebliche Maßnahmen 55
4.4.4.1 Grundsätze 55
4.4.4.2 Schülerverkehr 55
4.4.4.3 Veranstaltungsverkehr 56
4.5 Überquerungsstellen 56
4.5.1 Überquerungsstellen an Knotenpunkten 57
4.5. 1.1 Überquerungsstellen an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage 57
4.5.1.2 Überquerungsstellen an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage 58
4.5.2 Überquerungsstellen an Streckenabschnitten mit Haltestellen 58
4,5.3 Überquerungsstellen an Streckenabschnitten ohne Haltestelle 58
4.6 Wendeanlagen 59
4.6.1 Anlagen für Straßenbahnen 59
4.6.2 Anlagen für Busse 60
4.6.3 Zusätzliche Einrichtungen 62
4.7 Weitere Betriebsanlagen und Einrichtungen 62
4.7.1 Gleichrichterunterwerke und Fahrleitungsanlagen 62
4.7.2 Signal und nachrichtentechnische Einrichtungen 63
4.7.3 Schilder und Signale 63
5. Hinweise zur baulichen Ausführung 63
5.1 Gleisanlagen 63
5.2 Gleichrichterunterwerke und Fahrleitungsanlagen 64
5.3 Einsatz von Bussen 64
5.4 Warteflächen 66
5.5 Nachrichten und signaltechnische Einrichtungen .66
Anhang 67
Begriffe und Abkürzungen 68
Literaturverzeichnis 69
Bildnachweis 72

0. Vorbemerkungen

Die Erfahrungen öffentlicher und privater Planungsbüros, insbesondere aber auch der Planungsabteilungen von Verkehrsbetrieben lassen erkennen, dass eine umfassende und übersichtliche Darstellung aller für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) relevanten Planungsdaten in einer speziellen Schrift wünschenswert ist und die Planungsarbeit wesentlich erleichtert. Die "Empfehlungen für den Entwurf von Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs" (EAÖ) greifen diesen Wunsch unter Berücksichtigung der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den daraus abgeleiteten Verordnungen (BOStrab, BOKraft) und Richtlinien auf.

Die EAÖ ersetzen die außer Kraft gesetzte Richtlinie RAS Ö, Abschnitt 1 (Straßenbahn, 1977) und Abschnitt 2 (Omnibus und O Bus, 1979), und sie ergänzen die"Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen" (EAE 85/95) und die "Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen" (EAHV, 1993)1) um ÖPNV spezifische Aspekte. Sie sollen in die ganzheitliche Abwägung beim Straßenraumentwurf einbezogen werden. Sie stehen damit in der Reihe anderer einschlägiger Schriften der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) wie Z. B.:

  • Richtlinien für Lichtsignalanlagen an Straßen (RiLSA)
  • Empfehlungen zur Verbesserung der Akzeptanz des ÖPNV (1990)
  • Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 9 1)
  • Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Busbahnhöfen (1994)
  • Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95)
  • Empfehlungen für die Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete (ESG 96)
  • Empfehlungen für Planung, Entwurf und Betrieb von Anlagen des Fußverkehrs (EFA, 2002)
  • Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Straßenbahnen und Bussen (1999)
  • Merkblatt für die Gestaltung von Anlagen des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs (2003)
  • Öffentlicher Personennahverkehr und Verkehrsberuhigung(1990)

Auch in der EAHV 1993 werden an verschiedenen Stellen detaillierte Angaben und Hinweise für die Gestaltung von Anlagen und Einrichtungen des ÖPNV gegeben, die in gekürzter oder modifizierter Form oder als Quellenhinweis in die EAÖ aufgenommen wurden.

1. Inhalt, Zweck, Geltungsbereich

Die nach den Nahverkehrsgesetzen der Länder aufzustellenden Nahverkehrspläne sowie die Verkehrsentwicklungspläne enthalten Vorgaben zur Planung eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen Nahverkehrssystems. Sie gehen jedoch nicht auf die technischen Voraussetzungen ein, die für den Entwurf von ÖPNV Anlagen notwendig sind. Die Verkehrssysteme des öffentlichen Personennahverkehrs bestehen aus den Komponenten Fahrzeug, Fahrweg und Haltestelle. Die vorliegenden Empfehlungen befassen sich mit dem Entwurf von Fahrweg und Haltestelle und deren Integration in den Straßenraum.

Der Entwurf von Verkehrsanlagen in städtischen Straßenräumen wird von technisch funktionalen, gestatterischen und sozialen Zielen sowie von vielfältigen konkurrierenden Nutzungsansprüchen unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer beeinflusst. Konflikte im Straßenraum entstehen durch die Interaktion der einzelnen Verkehrsmittel und durch die Forderung nach einem sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablauf sowie den Ansprüchen an die Aufenthaltsqualität.

Die vielfältigen Anforderungen des städtischen Verkehrs setzen eine Aufgabenbestimmung des ÖPNV voraus. Zur Erhöhung der Attraktivität sind ausreichende Flächen für den ÖPNV erforderlich. Deren Integration in den Straßenraum erfordern Kompromisse mit den Anforderungen der übrigen Verkehrsteilnehmer, da die beanspruchten Flächen im Allgemeinen nicht ausgeweitet werden können.

Straßenbahnen, Busse und Taxen gewährleisten die Abwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Ihre Nutzungsansprüche im Straßenraum ergeben sich aus den Anforderungen der Benutzer, den Frequenzen der Linien sowie dem spezifischen Raumbedarf der eingesetzten Fahrzeuge.

Bei der Entwurfsgestaltung sind die Anforderungen der Benutzer an Schnelligkeit, Pünktlichkeit, Preiswürdigkeit, Sicherheit, Bequemlichkeit und Sauberkeit zu berücksichtigen. Für Betreiber wie auch Aufgabenträger ist der wirtschaftliche Betrieb eine entscheidende Forderung. Zu berücksichtigen sind weiterhin die Forderungen der Anwohner hinsichtlich Immissionsbelastung, Trennwirkung und Gestaltung der ÖPNV Anlage.

Für den Entwurf von Fahrweg und Haltestellen des ÖPNV müssen im Planungsfall die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit ihren Abmessungen und Nutzungsansprüchen an den Straßenraum bekannt sein. Dazu gehören auch betriebliehe Vorgaben und Angaben über die Netzkonfiguration.

Infrastrukturplanungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eine städtebauliche und verkehrliche Gesamtaufgabe, die je nach Situation räumlich differenziert betrachtet werden muss. Dies bedingt einen Optimierungsund Abwägungsprozess in den Zielfeldern Straßenraumgestaltung/Städtebau, Umfeld, Verkehr und Wirtschaftlichkeit, wobei die einzelnen Zielfelder nicht sektoral und nicht verkehrsmittelspezifisch betrachtet werden können. Der Entwurf des Straßenraumes ist erfolgreich, wenn die gestalterischen und verkehrlich funktionalen Anforderungen über die einzelnen Zielfelder integriert hinreichend erfüllt sind.

Soll aufgrund verkehrspolitischer Vorgaben dem OPNV Priorität eingeräumt werden, so müssen in einem definierten Vorrangnetz die Nutzenansprüche anderer Verkehrsteilnehmer den Bedürfnissen des ÖPNV untergeordnet werden. Diese Priorisierung hat einen erheblichen Einfluss auf die Planung und Anlage von Straßen. Aufgabe der vorliegenden Empfehlungen ist es, die Anforderungen des ÖPNV an ein solches Vorrangnetz zu verdeutlichen.

EAE und EAHV werden derzeit überarbeitet und sollen in einern neuen Regelwerk EAS zusammengeführt werden.

Die FGSV
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist ein gemeinnütziger technisch-wissenschaftlicher Verein. Sie wurde 1924 gegründet. Das Hauptziel der FGSV ist die Weiterentwicklung der technischen Erkenntnisse im gesamten Straßen- und Verkehrswesen. Dabei wirken Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Sie entsenden insgesamt über 2.100 Mitarbeiter in die zahlreichen Fachgremien.

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