Home | Ausgabe 2003 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Straßenentwurf, Arbeitsausschuss: Anlagen des öffentlichen Verkehrs Auf 72 Seiten Beseitigung des unfallträchtigen Chaos im ÖPNV Vorstellung von Rolf Diederichs, 21.6.2004
Der Abschnitt 4.4.4.2 Schülerverkehr kommt ein wenig zu kurz und beschreibt auch nicht, dass durch die Integration im ÖPNV bzw. auf dem Land wo nahezu 100% Schülerverkehr herrscht, eigentlich jede Haltestelle als "Schulbushaltestelle" auszulegen wäre. Das Achtung Kinder Verkehrszeichen (136) wird empfohlen und wir im Bild zu sehen ist, wird sogar ein Tempo 30 Schild aufgestellt. In den Quellenangaben werden einige Erlasse der Kultusminister "Schulbushaltestellen an Schulgebäuden" genannt - ob besonders aussagekräftig bleibt offen. In der Praxis sind wir noch weit weg von den in der Empfehlung gezeigten Vorschlägen. Ob einer der Mitautoren, der bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) tätig ist, solch gut gemeinte Richtlinie im eigene Bereich umgesetzt bekommt bleibt offen; obwohl dabei die Richtlinie gar nicht so hohe Ansprüche stellt, im Gegenteil ich finde sie persönlich noch sehr zurückhaltend. Wenn die Verfasser alltägliche Haltestellen wie z.B. Bassenheim, Kirchwald, Niederbaar, Büchel, um nur einige wenige zu nennen, sehen würden, so würden sich ihnen sicherlich die Haare sträuben. Mitautor Thomas Dittemeier gab uns persönlich in einem Gespräch noch die folgenden Auskünfte: "Die häufig auf dem Lande anzutreffenden reinen Fahrbahnhaltestellen sind gesetzlich heute nicht mehr zulässig, wie es das Behindertengleichstellungsgesetz seit zwei Jahren verbietet. Dies gilt allerdings nur für neu einzurichtende Haltestellen. Wenn Sicherheitsmängel an vorhandenen Haltestellen erkannt werden, dann ist nach den schon lange Zeit bestehenden Gesetzen immer der Baulastträger der Straße entsprechend seiner Verkehrssicherungspflicht verantwortlich". Welche Maßnahmen dies auch immer sein sollten, dies kann letztlich immer nur im Einzelfall vor Gericht entschieden werden. (rd)
Die Veröffentlichungen ist über den FGSV-Verlag zu beziehen: Auszug aus dem Inhalt:
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
Arbeitsgruppe Straßenentwurf
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Inhaltsübersicht | Seite |
0. Vorbemerkungen | 5 |
1. Inhalt, Zweck, Geltungsbereich | 5 |
2. Spezifische Aspekte | 6 |
3. Grundlagen und Grundmaße | 11 |
3.1 Schienenverkehr | 11 |
3.1.1 Rechtsgrundlagen und Richtlinien für den Fahrweg | 11 |
3.1.2 Fahrzeuge und Züge | 12 |
3.1.3 Bahnkörper | 12 |
3.1.4 Umgrenzung des lichten Raumes und Sicherheitsräume | 13 |
3.1.5 Grundmaße des Schienenverkehrs im Straßenquerschnitt | 15 |
3.1.6 Lage und Höhenplanelemente | 20 |
3.1.7 Fahrleitungsanlagen | 20 |
3.2 Busverkehr | 21 |
3.2.1 Fahrzeugabmessungen und Flächenbedarf bei Kurvenfahrt | 21 |
3.2.2 Grundmaße für Verkehrsräume und lichte Räume von Bussen | 22 |
3.2.3 Mitbenutzung eines Bahnkörpers durch Busse | 23 |
3.3 Andere Systeme | 23 |
3.3.1 Oberleitungsbus (0 Bus) | 23 |
3.3.2 Spurbus | 23 |
4. Entwurf und Gestaltung von ÖPNV Anlagen | 24 |
4.1 Entwurfsmethodik | 24 |
4.2 Strecke | 24 |
4.2.1 Gemeinsame Führung von Straßenbahn und Kraftfahrzeugverkehr | 24 |
4.2.2 Straßenbündiger Bahnkörper mit dynamischer Straßenraumfreigabe | 24 |
4.2.3 Sonderfahrstreifen für den ÖPNV | 25 |
4.2.3.1 Lage und Gestaltung von ÖPNV Fahrstreifen | 26 |
4.2.3.2 Gemeinsame Fahrstreifen für Straßenbahn und Bus | 28 |
4.2.3.3 Abgrenzung von ÖPNV Fahrstreifen | 29 |
4.2.3,4 Mitbenutzung von ÖPNV Fahrstreifen durch andere Verkehrsmittel | 30 |
4.3 Knotenpunkte | 33 |
4.3.1 Fahrstreifen | 33 |
4.3.2 Knotenpunkte mit LSA zur ÖPNV Bevorrechtigung | 33 |
4.3.3 Sonstige Maßnahmen | 35 |
4.3.4 Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage | 35 |
4.4 Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs | 36 |
4.4.1 Lage der Haltestellen | 36 |
4.4. 1.1 Lage der Haltestellen im Straßenverlauf | 36 |
4.4.1.2 Lage der Haltestellen im Straßenquerschnitt | 38 |
4.4.2 Bemessung und Entwurf von Haltestellen | 42 |
4.4.2.1 Grundsätze | 42 |
4.4.2.2 Bemessung der Anzahl der Haltepositionen | 44 |
4.4.2.3 Zeitbedarf an Haltestellen | 45 |
4.4.2.4 Radverkehrsführung | 45 |
4.4.2.5 Zu und Abgänge | 50 |
4.4.3 Ausstattung | 50 |
4.4.3.1 Grundsätze | 50 |
4.4.3.2 Besondere Anforderungen Mobilitätsbehinderter | 51 |
4.4.3.3 Haltestellenkennzeichnung | 52 |
4.4.3.4 Fahrgastinformation | 53 |
4.4.3.8 Beleuchtung | 54 |
4.4.3.9 Service und sonstige Einrichtungen | 54 |
4.4.4 Betriebliche Maßnahmen | 55 |
4.4.4.1 Grundsätze | 55 |
4.4.4.2 Schülerverkehr | 55 |
4.4.4.3 Veranstaltungsverkehr | 56 |
4.5 Überquerungsstellen | 56 |
4.5.1 Überquerungsstellen an Knotenpunkten | 57 |
4.5. 1.1 Überquerungsstellen an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage | 57 |
4.5.1.2 Überquerungsstellen an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage | 58 |
4.5.2 Überquerungsstellen an Streckenabschnitten mit Haltestellen | 58 |
4,5.3 Überquerungsstellen an Streckenabschnitten ohne Haltestelle | 58 |
4.6 Wendeanlagen | 59 |
4.6.1 Anlagen für Straßenbahnen | 59 |
4.6.2 Anlagen für Busse | 60 |
4.6.3 Zusätzliche Einrichtungen | 62 |
4.7 Weitere Betriebsanlagen und Einrichtungen | 62 |
4.7.1 Gleichrichterunterwerke und Fahrleitungsanlagen | 62 |
4.7.2 Signal und nachrichtentechnische Einrichtungen | 63 |
4.7.3 Schilder und Signale | 63 |
5. Hinweise zur baulichen Ausführung | 63 |
5.1 Gleisanlagen | 63 |
5.2 Gleichrichterunterwerke und Fahrleitungsanlagen | 64 |
5.3 Einsatz von Bussen | 64 |
5.4 Warteflächen | 66 |
5.5 Nachrichten und signaltechnische Einrichtungen | .66 |
Anhang | 67 |
Begriffe und Abkürzungen | 68 |
Literaturverzeichnis | 69 |
Bildnachweis | 72 |
Die EAÖ ersetzen die außer Kraft gesetzte Richtlinie RAS Ö, Abschnitt 1 (Straßenbahn, 1977) und Abschnitt 2 (Omnibus und O Bus, 1979), und sie ergänzen die"Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen" (EAE 85/95) und die "Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen" (EAHV, 1993)1) um ÖPNV spezifische Aspekte. Sie sollen in die ganzheitliche Abwägung beim Straßenraumentwurf einbezogen werden. Sie stehen damit in der Reihe anderer einschlägiger Schriften der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) wie Z. B.:
Auch in der EAHV 1993 werden an verschiedenen Stellen detaillierte Angaben und Hinweise für die Gestaltung von Anlagen und Einrichtungen des ÖPNV gegeben, die in gekürzter oder modifizierter Form oder als Quellenhinweis in die EAÖ aufgenommen wurden.
Die nach den Nahverkehrsgesetzen der Länder aufzustellenden Nahverkehrspläne sowie die Verkehrsentwicklungspläne enthalten Vorgaben zur Planung eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen Nahverkehrssystems. Sie gehen jedoch nicht auf die technischen Voraussetzungen ein, die für den Entwurf von ÖPNV Anlagen notwendig sind. Die Verkehrssysteme des öffentlichen Personennahverkehrs bestehen aus den Komponenten Fahrzeug, Fahrweg und Haltestelle. Die vorliegenden Empfehlungen befassen sich mit dem Entwurf von Fahrweg und Haltestelle und deren Integration in den Straßenraum.
Der Entwurf von Verkehrsanlagen in städtischen Straßenräumen wird von technisch funktionalen, gestatterischen und sozialen Zielen sowie von vielfältigen konkurrierenden Nutzungsansprüchen unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer beeinflusst. Konflikte im Straßenraum entstehen durch die Interaktion der einzelnen Verkehrsmittel und durch die Forderung nach einem sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablauf sowie den Ansprüchen an die Aufenthaltsqualität.
Die vielfältigen Anforderungen des städtischen Verkehrs setzen eine Aufgabenbestimmung des ÖPNV voraus. Zur Erhöhung der Attraktivität sind ausreichende Flächen für den ÖPNV erforderlich. Deren Integration in den Straßenraum erfordern Kompromisse mit den Anforderungen der übrigen Verkehrsteilnehmer, da die beanspruchten Flächen im Allgemeinen nicht ausgeweitet werden können.
Straßenbahnen, Busse und Taxen gewährleisten die Abwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Ihre Nutzungsansprüche im Straßenraum ergeben sich aus den Anforderungen der Benutzer, den Frequenzen der Linien sowie dem spezifischen Raumbedarf der eingesetzten Fahrzeuge.
Bei der Entwurfsgestaltung sind die Anforderungen der Benutzer an Schnelligkeit, Pünktlichkeit, Preiswürdigkeit, Sicherheit, Bequemlichkeit und Sauberkeit zu berücksichtigen. Für Betreiber wie auch Aufgabenträger ist der wirtschaftliche Betrieb eine entscheidende Forderung. Zu berücksichtigen sind weiterhin die Forderungen der Anwohner hinsichtlich Immissionsbelastung, Trennwirkung und Gestaltung der ÖPNV Anlage.
Für den Entwurf von Fahrweg und Haltestellen des ÖPNV müssen im Planungsfall die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit ihren Abmessungen und Nutzungsansprüchen an den Straßenraum bekannt sein. Dazu gehören auch betriebliehe Vorgaben und Angaben über die Netzkonfiguration.
Infrastrukturplanungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eine städtebauliche und verkehrliche Gesamtaufgabe, die je nach Situation räumlich differenziert betrachtet werden muss. Dies bedingt einen Optimierungsund Abwägungsprozess in den Zielfeldern Straßenraumgestaltung/Städtebau, Umfeld, Verkehr und Wirtschaftlichkeit, wobei die einzelnen Zielfelder nicht sektoral und nicht verkehrsmittelspezifisch betrachtet werden können. Der Entwurf des Straßenraumes ist erfolgreich, wenn die gestalterischen und verkehrlich funktionalen Anforderungen über die einzelnen Zielfelder integriert hinreichend erfüllt sind.
Soll aufgrund verkehrspolitischer Vorgaben dem OPNV Priorität eingeräumt werden, so müssen in einem definierten Vorrangnetz die Nutzenansprüche anderer Verkehrsteilnehmer den Bedürfnissen des ÖPNV untergeordnet werden. Diese Priorisierung hat einen erheblichen Einfluss auf die Planung und Anlage von Straßen. Aufgabe der vorliegenden Empfehlungen ist es, die Anforderungen des ÖPNV an ein solches Vorrangnetz zu verdeutlichen.
EAE und EAHV werden derzeit überarbeitet und sollen in einern neuen Regelwerk EAS zusammengeführt werden.
Die FGSV
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist ein gemeinnütziger technisch-wissenschaftlicher Verein. Sie wurde 1924 gegründet. Das Hauptziel der FGSV ist die Weiterentwicklung der technischen Erkenntnisse im gesamten Straßen- und Verkehrswesen. Dabei wirken Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Sie entsenden insgesamt über 2.100 Mitarbeiter in die zahlreichen Fachgremien.
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