Home | Gesetzlosigkeit kommunaler Schülerbeförderung gefährdet Schulkinder. von Rolf Diederichs, 29.11.2004
Am 30 Sept. 12:20 beobachtete die Redaktion Schulbus.net rein zufällig die Abholsituation von Schulkindern durch einen großen Omnibus und zwei Kleinbussen auf dem Bürgersteig vor der Elisabeth-Sonderschule auf der stark befahrenen Durchgangsstraße in Mayen. Um die Situation festzuhalten wurden eine paar Fotos gemacht, auch wurde mit dem Fahrer des Omnibusses der Fa. Vetter ein kurzes Gespräch geführt, der darin seine Unzufriedenheit mit folgenden Worten ausdrückte: "endlich auch mal Eltern die sich darüber beschweren". Telefonisch schilderte die Redaktion dem Schulleiter Jüngermann die Situation und baten um seine Einschätzung. Nach einigen Sätzen, in dem er sich vorrangig über Schulbus.Net erkundigte, wollte er schließlich nur noch auf eine schriftliche Anfrage weitere Auskünfte erteilen. Diese Anfrage schickten wir ihm prompt mit Briefkopf der Presse bzw. Elterninitiative zu. Zurück bekamen wir die unten abgelichtete Provokation des Schulleiters, in dem er uns sinngemäß wie: Anonyme Anrufer, Sexualtäter, Kinderansprecher, oder ähnlichem verdächtigte, und er uns unter diesen Verdachtsmomenten keine weiteren Auskünfte mehr gäbe.
Ist Schulleiter Jüngermann auf diese Idee selbst gekommen? Die eigentliche Sache wurde in dem Schreiben mit niveulosen Argumenten heruntergespielt, wenige Schüler etc., oder die Verantwortung den Eltern dieser Kinder zugespielt, dass Eltern mit der Situation bisher zufrieden wären. Der Schulleiter war aber offensichtlich nicht in der Lage zu begreifen, dass es hier nicht nur um die zu befördernden Schulkinder, sondern um die Gefährdung von 220 Schüler (auch Mayener Fußgänger) durch falsch parkende Taxis, Kleinbusse und Omnibusse geht, die im Auftrag der kommunalen Schülerbeförderung fahren. Da er das Thema alledings schon anspricht: Eine Mutter aus Nachtsheim berichtete besorgt über ein Fahrzeug der Schülerbeförderung, welches im Winter ein Traktor aus dem Feld ziehen musste. Nach Worten der Mutter soll die Gelegenheitsfahrerin selbst entsetzt über die abgefahrenen Sommerreifen ihres Unternehmens gewesen sein. Am Ende des Verwies der Schulleiter uns an die Verantwortlichkeit des Landrat Albert Berg-Winters. Eine Antwort vom Landrat, auf Fragen ob er Rahmen der Schulträgerfunktion oder Schülerbeförderung Möglichkeiten hat die Situation zu verbessern oder ob er zumindest Befürworter von Verbesserungen ist, haben wir bis heute noch nicht erhalten. Gleichzeitig wiesen wir den Landrat auf ähnlich Missstände an anderen Schulbushaltestellen im Raum Mayen-Koblenz (z.B. Megina) hin, auch hierzu kein Kommentar! Parallel zur Anfrage an die Schule fragten wir auch beim Polizeichef Mayen Brandscheidt und Bürgermeisterin Veronika Fisher mit Bitte um Bewertung der Situation an. In der Zwischenzeit erhielten wir von Brandscheidt die Auskunft, dass die Firmen der Schulbusse aufgefordert worden wären dort nicht mehr auf dem Gehweg zu parken und im Falle von längeren Wartezeiten den Schulgebäudeparkplatz in der Nebenstraße anzusteuern. Sicherlich freute sich die Bürgermeisterin und der Landrat über diese geniale Null-Runde der Polizei! Wie dies in dem kleinen Innenhofparkplatz vollbracht werden soll hatte Brandscheidt allerdings offen gelassen. Jedenfalls versprach er öfters mal Kontrollen durchzuführen. Zwei Fotos zeigen einige Wochen später wie wenig solche unrealistische Lösungen etwas bringen. Wenn es der Polizei jedoch in den Kram passt, z.B. Tempo 30, wird von gleicher Stelle argumentiert: "Regeln die sowieso keiner einhält bringen überhaupt nichts." Da wir keine Antwort der Bürgermeisterin bekamen, können wir auch nicht berichten ob für sie damit nun auch die Akte geschlossen ist, oder andere bessere Lösungen von Seiten der Stadt für möglich erachtet werden. Vielleicht flackern ja noch bis Jahre 2005 im Rahmen der Großbaustelle, die unvermeidbaren Brückensanierung St. Veith Straße vor der Schule, rechtzeitig ein paar zündende Ideen im Stadtrat auf. Beim Anforderungskatalog handelt es sich um eine freiwillige aber vom Verkehrsministerium empfohlene Maßnahme die zwischen den Vertragspartner vereinbart sein sollte. Kann also demnach für die Polizei keine rechtliche Bindungswirkung entfalten, so dass eine Missachtung von daher (natürlich) nicht verfolgt/geahndet werden kann, gab uns Ralf Schomisch von der Pressestelle Koblenz auskunft. Daher können nur Schulträger oder Kreisverwaltung (Kostenträger) diesen Verstoß ahnden. Er kann auch so wie im Anforderungskatalog steht, die Fahrzeuge einer Prüfstelle vorführen lassen (Siehe 4. Überprüfungen und Kontrollen) und bringt allerdings nur etwas wenn diese richtig hingucken. Da in unserem Kreis MYK eine Masse von Kleinbussen zur Schülerbeförderung ohne zus. Blinkleuchten auf dem Dach durch die Gegend fahren, kommen nur zwei "Schuldige" in Frage. Entweder die Kreisverwaltung hat entgegen der Behauptung von Manfred Betker keinen Anforderungskatalog verbindlich vereinbart (wäre Falschaussage und sparen an Sicherheit), oder viele Unternehmer erfüllen den Anforderungskatalog trotz Zusage einfach nicht. Ohne Zusammenhänge dabei herstellen zu wollen, wird an dieser Stelle an den Unfall einer Fahrt dieser Schule im Januar 2004 errinnert bei dem der Fahrer des Kleinbusses der Fa. Fiedler verstarb. Als weiterer sehr fragwürdiger Punkt war auch zu beobachten, dass der Fahrer des gelben Kleinbusses bequem hinter dem Steuer sitzen blieb, während die Kinder selbst für den sicheren Verschluß der schweren Schiebetür Sorge tragen mussten. Es sei erwähnt, dass wegen dieser Umstände schon Kinder dieses Jahr zu Tode kamen oder schwerst verletzt wurden. Ferner steht im Schulgesetz RLP §56 (5) "Bei der Beförderung von Schülern der Sonderschulen ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist." Die Kinder werden überwiegend zu und von Gemeinden des Verbandsbürgermeisters Dr. Saftig und anderen Ortsbürgermeistern/innen befördert. |