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| Polizei setzt falsche Signale in die Welt von Rolf Diederichs, 29.11.2004
Wie können Autofahrer den immer noch zu komplizierten §20 StVO begreifen, wenn sogar die Polizei dazu nicht in der Lage ist? Zwei Haltestellenunfälle am 23.9. zur selben Stunde, einer davon tödlich, beweisen deutlich warum an dieser Gefahrenstelle in Deutschland weiterhin so häufig folgenschwere Schulwegunfälle passieren. Wieder endeten beide Unfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit des Gegenverkehrs so tragisch und das gegen diese Verkehrsregel 99 % der Autofahrer verstoßen, berichteten schon häufiger Verkehrsexperten. Schon in früheren Untersuchungen deckte die Initiative bzw. Schulbus.Net auf, dass mangelhafte bauliche Maßnahmen der Kommunen eine der Hauptgründe für Unfälle im Bereich von Haltestellen sind. Auch bei diesen beiden Unfällen kann von diesem Tatbestand zum Teil ausgegangen werden. Eine Mitschuld oder Hauptschuld ist in diesen und anderen Fällen aber auch den Autofahrern zuzuschreiben, die jedoch zu ihrem falschem Verhalten von einem unzureichend im Jahre 1995 modernisierten § 20 StVO gelenkt werden. In USA, Kanada etc. gilt dagegen: Stopp in beiden Fahrtrichtungen so lange ein Bus an einer Haltestelle steht. Die Polizei Hamburg behauptete: "Die Ermittlungen an der Unfallstelle ergaben, dass der LKW-Fahrer nicht zu schnell gefahren ist." Schulbus.Net ging der Frage nach was die Polizei Hamburg in ihrer Pressemeldung zu diesem Satz bewog. Das Interview mit dem zuständigen Polizeihauptkommissar ergab, dass sogar die Polizei sich nicht mit dem §20 auskennt und unbewusst mit solchen falschen "Freisprüchen" Signale in die Welt setzt, die die Autofahrer weiterhin sogar zu Fehlverhalten ermutigt. Etliche Pressekollegen verbreiten diese scheinbar vertrauenswürdige Meldung in windeseile. Der über unsere Zweifel erstaunte Polizeihauptkommissar erklärte wörtlich: "an der Haltestelle ist 50km/h erlaubt und dies ist er auch gefahren". Im weiteren Verlauf des Gespräches wurde der Text des §20 Verhalten an Bushaltestellen diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass bei der Beurteilung des Unfalls und dessen Pressemeldung "Freispruch", die Beamten der Polizei Hamburg einen veralteten §20 Gesetzestext des Beck Verlages aus dem Jahre 1993 diente. Somit war nicht bekannt, dass nach nun schon seit 9 Jahren Änderung des §20 auch im Gegenverkehr nur vorsichtig vorbeigefahren werden darf. Mit Dank wurde unser Hinweis aufgenommen.
Das der falsche Umgang mit dem $20 kein Einzelfall ist, belegen uns schon längere Zeit viele Pressemeldungen der Polizei, in denen in der Regel im Tenor immer wieder den Kindern die Schuld zugeschoben wird und der bedauernswerte Autofahrer dann sogar unter Schock behandelt werden muss. Es darf uns nicht wundern wenn mit dieser Art von Berichterstattung, in Zeitungen mehr oder weniger wörtlich abgedruckt, die Öffentlichkeit unzureichend auf das richtige Verhalten an Bushaltestellen hingewiesen wird. Der Autofahrer mag aus anderen Gründen zu recht zu bedauern sein: Er erfährt mangelhafte Aufklärungskampagnen besonders die Alt-Führerscheinbesitzer, baulich mangelhaft ausgeführte Haltestellen überfordern ihn häufig, keine Schulbuskennzeichung im Schülerverkehr, Busse sind in der Regel nicht zur Einschaltung der Warnblinkanlage verpflichtet und schließlich ein für die Praxis zu komplizierter §20 StVO - Stopp in beide Fahrtrichtungen wäre für jeden die einfachste zu begreifende Regelung. Wenn schon nicht zum Schutz der Kinder, dann zumindest zum Schutz ihrer Mitglieder, sollten sich die Automobilclubs verstärkt für Verbesserungen einsetzen. Pressetext der Polizeipresse Hamburg (ots) Ein 12-jähriges Mädchen wurde heute Mittag beim Überqueren der Fahrbahn von einem Sattelzug angefahren und schwer verletzt. Nach ersten Ermittlungen des Verkehrsunfalldienstes Süd befuhr ein 32-jähriger Berufskraftfahrer mit seinem Sattelzug die Neuhöfer Straße in Richtung Reiherstieg Hauptdeich. Das Kind stieg mit Mitschülern aus einem Linienbus an der vorverlegten Bushaltestelle Neuhöfer Damm aus. Der Bus hielt nicht in einer Haltebucht, sondern am rechten Fahrbahnrand. Die Schulkinder gingen zum Heck des Busses und zwei Schülerinnen liefen über die Fahrbahn auf die gegenüberliegende Straßenseite. Die 12-Jährige lief in einem geringen Abstand hinterher und übersah den von rechts herannahenden Sattelzug. Der LKW erfasste das Kind und schleuderte es unter die Zugmaschine. Die 12-Jährige kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus. Laut Auskunft der Ärzte besteht keine akute Lebensgefahr. Die Mitschülerinnen, die den Unfall gesehen haben, wurden zum Polizeikommissariat 44 gebracht und dort von einem Kriseninterventionsteam betreut. Die Ermittlungen an der Unfallstelle ergaben, dass der LKW-Fahrer nicht zu schnell gefahren ist. Entsprechend später erteilten Auskünften wird noch ermittelt warum der Busfahrer nicht in der verlegten Haltestelle gehalten hatte, sondern stattdessen die Kinder auf freier Strecke rausließ. Im dem Zusammenhang sei noch mal auf den folgenden Fachbeitrag hingewiesen: "Das Verhaltensrecht an Bushaltestellen" von Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen, zu lesen hier. |