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| Behörden mehr an Bußgeldern von Parksündern interessiert von Rolf Diederichs, 8.12.2004
In einem der gemeldeten Fälle wurde wegen einem Ablesefehler an einem vermutlichen Kennzeichen MYK-MV 196 die Anzeige nach § 46 eingestellt. Dies obwohl durch Uhrzeit und Fahrplan, sowie zwei Zeugen, der Bus sicherlich ausreichend genug hätte identifiziert werden können. Wieder ein gutes Beispiel wie wenig wirkliches Interesse Politik, Polizei und Behörden an der Mitarbeit zur Schulwegsicherung haben und sich stattdessen mehr um Zahlung von Bußgeldern von Parksündern interessiert. Dabei ist diese Verbandsgemeinde reichlich mit Bürgermeistern besetzt, die hauptberuflich als Polizisten in dieser Region beschäftig sind. Aber Bußgeldeinnahmen im Winter wegen Verstoß gegen die BOKraft §18 wird von der Mayener und bundesweiten Polizei täglich wissentlich ausgeschlagen. Dabei sagte noch Heribert Hänsgen von der Polizei Mayen vor 4 Wochen beim ersten Wintereinbruch: "ich kenne die BOKraft sehr gut". Auch Dr. Saftig wurde darauf hingewiesen, dass so kein Beitrag zur Sicherheit an der ohnehin umstrittenen Haltestelle Kirchwald-Nitzblick erzielt werden kann. Warum wird nicht wie im Kreis-Ahrweiler an ALLEN Haltestellen die Warnblinkanlage anordnen? Es würde seltener vergessen werden, kosten tut es ohnehin nichts, und man kann davon ausgehen, dass es an allen Haltestellen eine der Sicherheit förderliche Maßnahme wäre. Das gleiche gilt auch für das schon lange umstrittene Nichtführen eines Schulbus-Schild bei Linien im Schulbus-ÖPNV.
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