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Weiterhin fehlende Kennzeichnung von Haltestellen im RMV Gebiet
Der ÖPNV demontiert sich selbst und den Tourismus noch dazu

von Rolf Diederichs, 8.12.2004

zum Parken aufmuntern Jetzt ist sie da
Aber wann fährt der Bus? Wohl kaum Vandalismus nur Wochen nach Errichtung.
Die andere Seite
Die RMV verstößt offensichtlich weiterhin an vielen Stellen gegen die Verpflichtung zur Kennzeichnung (Zeichen 224) von Haltestellen, beispielsweise: Campingplatz Laacher See Richtung Bell, Rodderhöfe Richtung Ettringen. Die Liste ließe sich sicherlich besonders außerhalb der VG Vordereifel reichlich erweitern. Es kommt der Verdacht auf, die RMV geht neuerdings ihren Verpflichtung nur in Kerngebieten der "Elterninitiative sichere Schülerbeförderung" nach. Dabei wäre die RMV doch mit ihrem eigenen geschulten Fahrpersonal mit deren Stopp an Haltestellen bestens geeignet für Sicherheit selbst zu Sorgen, anstatt auf die Initiative oder den LSV zu vertrauen.

Schulbus.Net fragte die LSV ob den Drohungen "dann streichen wir die Haltestellen ganz" nicht ein Riegel vorgeschoben werden kann, und in vielen Fällen blieb es nicht nur bei Drohungen. Oder wird hier der von der Landesregierung noch nicht verabschiedete Standartenabbau der RMV in ländlichen Gebieten stillschweigend schon jetzt geduldet werden?

Wie uns LSV mitteilte wird die Haltestelle Campingplatz Laacher See gekennzeichnet werden, allerdings wird die Haltestelle Rodderhöfe aufgehoben. Die RMV hat sich erkundigt, dass hier kein Bedarf mehr da ist. Diese Haltestelle wurde wahrscheinlich vor Jahren eingerichtet, als ein Schulkind den Bus benutzte. Einschränkungen von Haltestellen geben wir nur statt, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr an der Aufrechterhaltung von ÖPNV Leistungen besteht. Dies lassen wir uns von jedem Unternehmen belegen.

Wir fragten einen Landwirt und Anwohner der Rodderhöfe dazu: "Auf diese Haltestelle war ohnehin nie Verlass da sehr häufig die Busse einfach durchrauschten. Ich fahre seit dem unsere Kinder immer 2 KM zur Bushaltestelle nach Ettringen. Da ich Landwirt bin kann ich mir das so einrichten".

Auch der Parkplatzwächter Campingplatz Laacher See schimpft auf den ÖPNV: "Hier haben schon Gäste mit Gepäck vergeblich gewartet. Das hier noch keiner Tod gefahren wurde ist ein Wunder." Auch die Redaktion stellte fest, dass diese touristische Attraktion für Einheimische und Gäste ein gefährliches unterfangen ist hier womöglich mit Kindern an der Hand zum See zu gelangen. Verbandsbürgermeister Dr. Saftig sowie Landrat Albert Berg-Winters sitzen im Vorstand der Rhein-Mosel-Eifel-Touristik (Remet) Zweckverband des Landkreises Mayen-Koblenz, was ist aus der Zusammenarbeit mit dem Nachbarkreis Ahrweiler geworden?. Für Kopfarbeit von Touristen zur Vulkan Geschichte wird reichlich Geld gepumpt, aber für einfaches Relaxen für erholungssuchende Bürger von fern und nah wird nichts getan.

Der Parkwächter genervt von den täglichen Geschehen weiter: "Die Jogger und Spaziergänger müssen über die Leitplanken springen und die Böschung runterrutschen um an den Rundweg zu kommen. Gestern kam der LSV und hat notdürftig ein bisschen Teer hingekippt.

Trippelpfad im starken Verkehr Mütter mit Kindern fehlen hier neben den Worten besonders die Hände Kein Geld für ein zweites Schild oder eine Verlegung an die Einmündung?

Zurück vom allgemeinen ÖPNV zum ÖPNV im Schülerverkehr. Der LSV Mitarbeiter beteuert in einer Auskunft seinen täglichen Einsatz für den Erhalt und für mögliche Verbesserungen im ÖPNV. Wir sprechen mit Unternehmen, schlichten rechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen und nehmen Wünsche und Anregungen von Eltern, Schulleitungen Elternsprechern und ÖPNV-Aufgabenträgern etc. sehr ernst. Jeder Fall wird verfolgt. Unsere Erfolge lassen sich sehen und die lassen wir uns auch nicht absprechen. Die wirtschaftliche Lage der ÖPNV-Unternehmen ist, nicht zuletzt durch den dramatischen Anstieg des Treibstoffes sehr angespannt. Dies macht unsere Arbeit nicht unbedingt einfacher. Schulbus.Net berichtet an anderer Stelle über eine widersprüchliche Aussage des LSV die lautet: "Zwischen dem Fahrgast und dem Verkehrsunternehmen besteht eine privatrechtliche Beziehung. Sämtliche Streitigkeiten werden auf dem zivilrechtlichen Rechtsweg geklärt.

Stichwort Haltestellenschild:

    1. Der §20 STVO ist dort verbindlich
    2. zivilrechtliche Ansprüche nach einem Unfall
    3. regelt Parkverbotszone
    4. klare Halteanweisung für den Fahrer oder Aufstellort der Kinder
    5. Unbedenklichkeit durch die drei Dienststellen (Ortstermin)
    6. optimaler Ort muss nicht unbedingt mit der anderen Fahrtrichtung übereinstimmen
    7. signalisiert während Bauarbeiten die Schutzzone
    8. klare Ortslage einer Beleuchtung (falls in der Nähe vorhanden)

Kleine Auswahl weiterer Informationen:
Sicherheit an Haltestellen - Analyse, Forderungen und Empfehlungen
Das Verhaltensrecht an Bushaltestellen

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