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Wenn Schulbusse rückwärts fahren sind besonders Kinder gefährdet

von Rolf Diederichs, 9.12.2004

In Acht angekommen rückwärts in die Einmündung und dann zurück nach Mayen

Mit Ton und Bild wird demonstriert wie einfache Mittel die Rückwärtsfahrt sicherer machen könnten
An der Haltestelle in Acht verletzt vermutlich regelmäßig ein Schulbus die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren, nach StVO § 9 Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren - Abs. 5 StVO. Beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen (auch nach UV-Vorschrift der Unfallkasse RLP). Es wird noch geklärt ob dem Busfahrer der Linie Acht-Mayen, beschriftet mit Bell Reisbüros, zum Wenden im Ort eine andere Möglichkeit geboten wird, außer letztlich nur noch auf einen Einweiser angewiesen zu sein.

Hinweise über ein möglicherweise verletztes oder beinahe verletztes Schulkind sind bisher noch nicht bekannt geworden. Bei häufigen Verstößen kann einem Busunternehmen nach BOKraft der Verlust der Linienkonzession drohen. Mit Bereitstellung von Wendemöglichkeiten bei der Dorfgestaltung kann die Gemeinde Einfluss nehmen und Sorge tragen, dass ihr Dorf in Zukunft weiterhin vom ÖPNV angefahren wird. Bürgermeister Saftig beteuerte: "Wir gehen bisweilen pragmatisch vor, aber missachten dabei nicht die Gesetze, sondern legen diese im Rahmen des Erlaubten großzügig zugunsten der Bürgerinnen und Bürger aus". Zu prüfen wäre auch, ob Maßnahmen, wie die der hiesigen Müllabfuhr, die Fahrzeuge mit einem einfachen Piepton auszurüsten, zum Schutz besonders unachtsamer Kinder zweckdienlich wäre.


Kleine Auswahl weiterer Informationen:
Fahrgast vom rückwärtsfahrenden Bus getötet
Sicherheit an Haltestellen - Analyse, Forderungen und Empfehlungen

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