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| Über die Klärung und Nicht-Klärung von Reifen und deren Unfallursachen von Rolf Diederichs, 13.12.2004 Schulbus.Net recherschierte exemplarisch an vier Winterunfällen die Unfallursachenklärung und inbesondere deren Ausgang vor der Justiz. Schaut die Justiz nach einem Schulbusunfall auf glatten Straßen im Winter nicht auf die Reifen? Wird zwischen kommunalen Schulbussen oder ÖPNV im Gegensatz zu privaten Kraftfahrzeugen mit unterschiedlichem Maß gemessen? Wie stehen Gutachter und Reifenhersteller in schwierigen Zeiten ihren Kunden zur Seite? Das Ergebnis ist nicht Schnee von gestern.
Fall 1: Schulbus bohrte sich frontal in ein Streufahrzeug
Kollision zwischen Schulbus auf Sommerreifen und Winterdienst fordert drei Schwerverletzte. |
Alle Räder komplett mit Sommerreifen Michelin XZU
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Staatsanwaltschaft und das private Gutachten:
Laut Auskünften von Staatsanwalt Pieper der Staatsanwaltschaft Dessau gegenüber Schulbus.Net, bestätigte ein Gutachten, dass der Bus komplett mit Sommerreifen XZU 275/70 R 22,5 ausgerüstet war. Da es sich zweifelsfrei um Sommerreifen mit Längsprofil handelte, wurde auch nicht versucht mit M+S Kennzeichnung dem Reifen irgendwelche Wintereigenschaft vorzutäuschen. Der Staatsanwalt war dabei lediglich in der Lage aus einem vom Busunternehmen selbst angeforderten Gutachten zu zitieren, welches nur prüfen sollte, ob Bremsanlage und Reifen des Busses mängelfrei waren, und das Gutachten kam zu dem Ergebnis "alle Reifen waren einwandfrei".
| § 153b StPO:
(1) Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen das Gericht von Strafe absehen könnte, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts, das für die Hauptverhandlung zuständig wäre, von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen.
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht bis zum Beginn der Hauptverhandlung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. |
| § 60 StGB Absehen von Strafe: Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat. |
Die Kreisverwaltung des Landkreis Wittenberg, sicherlich höchst erfreut über das vom Kreis gewollte "gute" Gutachten, sah keinen Grund für weitere Veranlassungen. Der Zuständige Mitarbeiter Uwe Garbe vom Straßenverkehrsamt nennt sich gegenüber Schulbus.Net zuständig für die Schülerbeförderung und ÖPNV. Wir fragten ihn, ob man nach dieser Erfahrungen nicht jetzt doch die Möglichkeit nach BOKraft §18 Winterreifen für Schulbusse vorschreiben wird. Aber hierzu sieht er auch in diesem Winter keine Veranlassung etwas zu unternehmen. Auch der Landrat Berg-Winters des Kreis Mayen-Koblenz handelt in Angesicht von Schulbussen in Gräben (wir berichteten) in seiner Region nicht anders. Wie viel Blut muss für diese scheinheiligen, in ihren Zeitungen so kinderfreundlich lächelnden, Politiker und Landräte noch fließen?
Unfallberichte:
Kollision zwischen Schulbus auf Sommerreifen und Winterdienst fordert drei Schwerverletzte MZ 9.2.2004
Die MZ berichtet über schwammige Winterreifenvorschrift für Schulbusse MZ 11.2.2004
Zweifelsfrei Sommerreifen, aber warum ist dies nicht Unfallursache?
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Kurz nach dem Unfall am 19.1.2004 wurde von der Polizei berichtet, dass der Bus witterungsbedingt auf die andere Straßenseite geriet und mit dem Behinderten-Transporter zusammenstieß. U.A. ermittelt die Staatsanwaltschaft die Bereifung der beiden Busse.
Am 28.1.2004 berichtete Schulbus.net: Linienbus war ohne Winterreifen unterwegs - Zwei Menschen starben. Staatsanwalt ermittelt nun ob die Busfirma deswegen zumindest eine Teilschuld hat. Dieter Müller, Dozent an der Fachhochschule des sächsischen Polizei in Rothenburg und Mitglied unserer Elterninitiative "Sichere Schülerbeförderung" im Interview mit der Sächsischen Zeitung. Noch ist die Ursache für den schweren Unfall mit zwei Toten nicht geklärt. Klar ist bisher nur, dass der Linienbus keine Winterreifen aufgezogen hatte. "Die Politik lernt immer nur aus Schaden. Änderungen lassen sich über öffentlichen Druck erreichen", sagt Müller. Seit Jahren fordert auch der Automobilclub von Deutschland (AvD), dass Lkw und Busse mit Winterreifen fahren müssen.
Staatsanwaltschaft und das bestellte Gutachten:
Die Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Meißen, gibt im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn (vermutlich Busfahrer oder etwa doch Halter?) wegen fahrlässiger Tötung ein Gutachten in Auftrag. Entsprechend der Aufgabenstellung war der Kraftomnibus (KOM) auf unfallursachenkausaltechnische Mängel zu untersuchen. In der Untersuchung waren Räder/Bereifung, Bremsanlage, Radaufhängung und Lenkung mit einzubeziehen.
Kritisch hinterfragt werden muss jedoch der Umstand auf welche Art das Gutachten über die Bereifung Auskunft gibt. Besonders die Verwahrensweise, eine Stellungnahmen des Reifenherstellers Michelin, möglicherweise wie eine vereidigte Auskunft eines Sachverständigten zu gewichten.
Fakten in dem Gutachten nennen für die Bereifung vorne den Michelin XZE2. Das Gutachten sagt aber nicht, dass es sich bei diesem Reifentypen ohne M+S zweifelsfrei um Sommerreifen handelt. Im Gegenteil, das Gutachten nennt sogar an einer anderen Stelle diesen Reifentyp "Ganzjahresreifen". Auf der Antriebsachse hinten nennt das Gutachten ein Gemisch von 4 runderneuerten Reifen, bei denen Michelin nur einen Reifen als werksrunderneuerten XZU identifizieren konnte. Das Gutachten gibt Auskunft:
"Aus dem Antwortschreiben der Michelinreifenwerke hinsichtlich der Verwendung der am Fahrzeug verwendeten Reifen bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ist zu entnehmen, dass diese den regionalen Verkehr im Flachland geeignet sind".
Das Gutachten führt daraufhin unter den hier geschilderten Bedingungen den recht zweifelhaften Nachweis:
"Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Fahrzeug auf einem gerade verlaufenden Fahrbahnabschnitt bewegt wurde, gelingt ein Nachweis, dass der KOM bei Ausrüstung der Vorderräder mit Winterbereifung unter den benannten Einflüssen anders hätte als mit Ganzjahresreifen, nicht."
Das Gutachten verwendet also selbst in einem recht wissenschaftlich klingenden Nachweis, einen der Sachlage nicht gerecht werdenden, eher von Laien verwendeten, Begriff "Ganzjahresreifen", anstatt eindeutig diesen als Sommerreifen zu bezeichnen.
Michelin schreibt den "Persilschein" in der Stellungnahme letztendlich mit den Worten aus "die genanten Reifen sind für den regionalen Verkehr im Flachland geeignet." Ferner klärt Michelin den Staatsanwalt zu M+S auf: "Mit der Markierung M+S wird signalisiert, dass der damit versehen Reifen für den Einsatz unter winterlichen Bedingungen in unseren Breitengraden geeignet ist." Machen unter dem Hintergrund der Kundenbeziehung Stellungnahmen dieser Art überhaupt irgendwelchen Sinn? Gibt es keine neutralen Reifenexperten in Deutschland mehr?
Sehr überraschend ist dann sogar die Aussage im Sachverständigengutachten: "Der KOM hätte bei Ausrüstung der Vorderräder mit Winterreifen nicht anders reagiert als mit den Ganzjahresreifen". Höchst erstaunlich dabei die offensichtlich "Verwechselung der Begriffe" des Sachverständigen mit seinen Worten, es hätte sich auf der Vorderachse um einen Ganzjahresreifen gehandelt. Gleichzeitig schreibt er aber an anderer Stelle selbst, es wäre der Michelin XZE2 montiert gewesen, der wiederum eindeutig ohne M+S Kennzeichnung ein Sommerreifen ist!
Über den aktuellen Stand informierte uns StA Reuter letzte Woche: "Es liegt noch kein Urteil vor, auch gab es noch keine Verhandlung. Es ist noch alles offen, da eine Verfahrensbeschwerde vorliegt." Über nähere Umstände konnte er zu diesem Zeitpunkt keine weitere Auskunft geben.
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Michelin XZE 2 Für die Lenkachse im Regionalverkehr Vorteile -Hohe Kilometerlaufleistung -Gleichmäßiger Abrieb -Ausgezeichnete Widerstandsfähigkeit gegen Verletzungen -Durchgängige Sicherheit durch konstante Haftung Eigenschaften -Erhöhte Profilierung -Vier breite und tiefe Längsrillen -Neuartige Gummimischung: -außen: regelmäßiger Abrieb -innen: niedere Betriebstemperatur Michelin-Homepage: XZE 2 mit Bild |
Unfallberichte:
Linienbus war ohne Winterreifen unterwegs - Zwei Menschen starben SZ 28.1.2004
Zwei Tote und 6 Verletzte bei Zusammenstoß von Linienbus mit Behindertentransporter SZ 20.1.2004
Polizei-Pressemeldung Schulbus.Net 19.01.2004
Auch Reisebusse brauchen Winterreifen für mehr Sicherheit Pressemeldung der Conti AG
Über die Verhandlung zu Unfall eines Linien/Schulbusses berichtete die Ostthüringer Zeitung am 29.06.2004. Die Busfahrerin aus Schmiedefeld, die am 13. Januar 2003 in Höhe des Abzweiges Köditz in Saalfeld einen tödlichen Unfall verursachte, ist am Montag vom Amtsgericht Rudolstadt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt worden. Der Linienbus, den sie steuerte, war auf schneeglatter Fahrbahn bei einer Geschwindigkeit von 41 km/h auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit einem entgegenkommenden Pkw Nissan zusammengestoßen. Der Pkw-Fahrer wurde schwer verletzt. Er verstarb am 22. Januar 2003 im Krankenhaus an den Unfallfolgen.
Die 38-jährige Busfahrerin musste sich daher wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Gericht hat sie in dieser Sache schuldig gesprochen. Es geht davon aus, dass ein Fahrfehler zu dem Unfall geführt hat. Sie habe die Sorgfaltspflicht nicht genügend beachtet, heißt es. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen gefordert, die Verteidigung 40 Tagessätze vorgeschlagen. Der Vertreter der Nebenklage hatte für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung plädiert.
Klärung der Reifen über die Justiz
Zu einer Anfragen von Schulbus.Net bei Richter Kurz konnte dieser trotz aller Bemühungen in der Akte keinen Hinweise auf die Bereifung finden. Ebenso Staatsanwalt Stolz konnte sich nicht daran erinnern, dass im Prozess jemals den Reifen Bedeutung zugemessen wurde. Richter Kurz vermutete selbst, dass hier nun vorgeworfen wird "Gerichte messen mit zweierlei Maß". Um eine Klärung doch noch herbeizuführen, unterstütze Kurz das Ersuchen der Redaktion um Auskunft bei dem Sachverständigen einzuholen. Die DEKRA hatte seinerzeit von der Justiz den Auftrag erhalten nur die Lenkung und Bremsanlage auf mögliche Mängel zu untersuchen, d.h. von Reifen war darin nicht die Rede. So konnte sich bei DEKRA nur anhand eigener unvollständiger Aufzeichnungen zu den Reifentypen etwas sagen. Auf der Vorderachse waren Reifen von Bridgestone ohne M+S Kennzeichnung mit Längsprofil montiert, also typische Sommerreifen. Auf den beiden Zwillingsrädern der Hinterachse waren ebenfalls Bridgstone drauf, allerdings lagen dazu keine näheren Angaben vor.
Welches Urteil wurde gesprochen
Staatsanwalt Michael Respondek von der Staatsanwaltschaft Zwickau/Plauen teilte uns folgende Information mit:
Das Amtsgericht Auerbach hat in der Sache ein Urteil gesprochen und den Fahrer zu 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Körperverletzung an 21 Personen verurteilt. Begründet durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch unangepasste Geschwindigkeit und fahren auf durchgängig montierten Sommerreifen. Das von der Justiz bestellte Gutachten hatte der Sachverständige Dr Meinel gemacht, der die Sommerreifen ebenso wie die Polizei bestätigte. Wir stellten Respondek gegenüber kritisch in Frage, warum bei einfachsten Verstößen von Omnibussen oft der Fahrer und der Halter Strafen bekommen, aber in Punkto Bereifung zu der er doch offensichtlich mehr Aktien an Verantwortung trägt, kommt er ungeschoren davon.
Unfallberichte:
Polizei-Pressemeldung 21.01.2004 Schulbus.Net
Reisebus auf glatter Autobahn verunglückt 21.1.2004 dpa
Wegen Sommerreifen: Bus kippte auf der A72 um 22.1.2004 Chemnitzer Morgenpost
In Anbetracht der Ergebnisse der hier betrachteten vier Winterunfälle, gelingt Schulbus.Net der folgende Nachweis:
Kleine Auswahl weiterer Informationen:
Kommen harte Zeiten auf Winterreifenfälscher zu?
Schulbus.Net Feb 2004 Nr.1 zu Winterreifen und Unfällen
Schülerbeförderung im Winter - Winterreifen etc
Reifen Report Winter 2002/03
Winterreifenpflicht mit Hinweisen zur Definition von Winterreifen