Gefährliche Haltestelle: Änderungen und Diskussionen
Vorbeugen ist besser als heilen
von Rolf Diederichs, 30.11.2005
Michaela Bayer, Mutter von vier Kinder aus Biedesheim-Neumühle im Kreis Donnersberg RLP, nahm mit der Redaktion wegen einer gefährlichen Haltestelle Kontakt auf. Michaela Bayer schildert die Situation mit den Worten: "Kinder können nicht richtig aussteigen, da keine richtige Befestigung vorhanden ist. Sie stehen sofort in einem Graben. Die Autos fahren mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 130 km/h an dem Bus vorbei. Der Bus wird sogar mit eingeschaltener Warnblinkanlage (wozu er allerdings dort noch nicht verpflichtet ist) überholt und noch dazu nicht in Schritttempo. Die Kinder können auch nicht mehr als 30 cm vom Fahrbahnrand nach hinten wegtreten u.s.w. Also kurz und bündig: Das ist alles, nur keine Bushaltestelle. Es wird aber auch nichts gemacht!" Die Mutter gibt der Haltestelle die Note 6 in unserem Fragebogen.
 [+] Das ist alles, nur keine ..
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 [+] Bushaltestelle
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 [+] Die Gegenrichtung
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Die Haltestelle liegt an einer Landstraße außerorts und wird von 6 Familien mit zur Zeit insgesamt 7 Kindern benutzt, mindestens 2 Kinder sind in Planung. Die Familien wohnen verteilt in den Gebäuden einer früheren Mühle.
Die Redaktion nahm die Beschwerde zum Anlass zuerst bei der Verbandsgemeinde nachzufragen. Dort wurden wir ziemlich barsch abgewiesen und in dem Gespräch wurde die Mutter als Nörglerin betitelt. Wir setzen unser Spießrutenlaufen bei der nächsten Dienststelle in der Kreisverwaltung fort. Dort wurden wir vom Dienststellenleiter Norbert Jung wesentlichen freundlicher empfangen und er hatte viel Verständnis für die Sorge der Eltern.
Wir schilderten Jung folgende Maßnahmen, die von der Initiative in Rangfolge der Priorität für erforderlich gehalten werden:
- Befestigte und ausreichend große Aufenthaltsfläche
- Warnblinkanlage
- Überholverbot / durchgezogene Linie
- Tempo 50 km/h
- Schild Achtung Kinder/ Bushaltestelle in 100 Meter
- Beleuchtung
- Schutzhäuschen
Wir fragten auch Stefan Heimlich um seine Meinung. Heimlich ist Bundesfachgruppenleiter Strassenpersonenverkehr und Schienenverkehr, kennt sich mit der Materie bestens aus, und er beurteilt es so: "Es ist ja schon kaum erkennbar, dass es sich überhaupt um eine Haltestelle handelt.
Die von der Initiative genannten 7 Punkte sind auch aus meiner Sicht umfassend.
Allerdings lehne ich grundsätzlich eine Argumentation ab, die sich
ausschließlich auf die Kosten bezieht. Wenn man dieser Argumentation folgt,
dann darf nur dann etwas getan werden, wenn es nichts kostet. Oder - wie in
diesem Fall - wenn die Kosten verhältnismäßig sind. Wie das festgestellt
werden soll, ist mir ein Rätsel. Sind demnach zwei verunfallte Kinder mit
bleibenden Schäden noch ausreichend oder übersteigt erst ein
querschnittsgelähmtes Kind die Kosten und es wird gehandelt ?
Überaus wichtig erscheint mir allerdings die Öffentlichkeitsarbeit, denn in
der Tat kennt kaum ein Fahrer die Regelung des § 20 STVO, erst recht im
regionalen Bereich.
Unabdingbar ist eine befestigte Haltestelle für die wartenden Fahrgäste. Wenn
diese regelmäßig überwiegend von Schulkindern benutzt wird, ist zu
überlegen, ob diese nicht zur Straße hin mit einem Handlauf abgesichert sein
sollte. Baulich ist denkbar, dass die Haltestelle in die Straße hineinragt,
um so den Verkehr zum Halten zu zwingen.
Wozu war die Behörden kurzfristig und wann bereit? Da die Kinder täglich an der Haltestelle gefährdet sind, erhoffte sich die Initiative eine kurzfristige Entscheidung, diese lies auch nicht lange auf sich warten:
Kirchheimbolanden, 11.10.2005 - Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Aktenvermerk über einen Ortstermin an der Bushaltestelle Biedesheim "Neumühle".
Im Einzelnen werden mit allen Beteiligten einvernehmlich folgende Maßnahmen beschlossen:
- Schaffen einer Aufenthaltsfläche. Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr stellt die erforderliche Grundfläche zur Verfügung. Einzige Voraussetzung: der Wasserdurchfluss im Straßengraben muss weiterhin gewährleistet sein.
Die ORN* wird den Bau der Aufenthaltsfläche in die Wege leiten.
- Es wird eine neue Beschilderung angebracht, da die jetzigen Schilder teilweise verblasst sind.
- Zusätzlich werden die Schilder für die Busfahrer gekennzeichnet, dass die Warnblinkanlage des Busses einzuschalten ist.
- Es werden im jeweiligen Abstand von ca. 200m vor der Haltestelle Verkehrszeichen 133 (Fußgänger) aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmer auf die wartenden Personen aufmerksam zu machen
- In der örtlichen Presse wird ein Artikel veröffentlicht, der die Verkehrsteilnehmer darüber informiert, wie man sich an einer Bushaltestelle verhält, an der ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage steht.
Für die weiteren Vorschläge konnte das gesetzlich erforderliche Einvernehmen zwischen Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger sowie Polizei nicht hergestellt werden.
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*ORN steht für Omnibusverkehr Rhein-Nahe und ist Nachfolgeinstitution der ehemaligen Bahn-Bus.
Norbert Jung erläutert: "Das Schild VZ 133 war ein Kompromiss zwischen den Beteiligten. Vorgeschlagen war das VZ 136 (Kinder). Im Laufe der Diskussion wurde von den Gemeindevertretern ins Gespräch gebracht, dass des Öfteren auch Fußgänger die L 447 von der Neumühle Richtung Biedesheim begehen. Daher die Bitte, VZ 133 aufzustellen. Ich sehe da auch kein Problem, da der "normale" Verkehrsteilnehmer bei beiden Schildern gleich sensibilisiert wird. Diejenigen, die ich mit 133 nicht erreiche, erreiche ich auch mit 136 nicht (die fahren nämlich auch ungebremst am Schulbus mit Warnblinker vorbei!)".
Die örtliche Presse wird von der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" repräsentiert. Auch die Initiative hält es wichtig über die Presse aufzuklären. Herr Jung war an einer gemeinsamen Gestaltung eines Artikels interessiert, wozu wir Texte austauschten, dessen Erscheinen aber noch nicht stattfand.
Verständnis für die Argumentation "für 2 mal am Tag ein Bus den ganzen Tag dort 50 km/h fahren" ist bei der Initiative vorhanden. Das leuchtet ein, da die eigentliche Geschwindigkeitsbeschränkung durch den §20 geregelt ist, allerdings zu 90% missachtet wird.
Norbert Jung gab uns am 28.11. Auskunft über den Stand der Arbeiten. Es gab Schwierigkeiten wegen Kostenübernahme der Aufenthaltsfläche. Der Geschäftsführer der ORN fühlte sich beim Ortstermin missverstanden, denn er könnte nicht die Kosten für die Pflasterung übernehmen, sagte er jetzt, er wäre auch nicht dazu verpflichtet. Jung: "Verpflichtet zur Übernahme der Kosten für Aufenthaltsflächen, Schutzdächer, Licht etc. an Haltestelle ist die Ortsgemeinde, ebenso wenn die Haltestelle außerhalb der Gemeindegrenze liegt. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Einwohner der Ortsgemeinde dort wohnen. Wenn die Ortsgemeinde es für nötig hält, kann sie auch die Haltestelle streichen." Da die Gemeinde nicht genug Gelder zur Verfügung hat, ist man zu einem Kompromiss zwischen Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und Straßenmeisterei gekommen. Den Unterbau richtet die Straßenmeisterei her, alte Pflaster stellt die Verbandgemeinde zur Verfügung und die Ortsgemeinde führt deren Verlegung aus.
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Der Stand: Zwei Schilder in 100 Meter Entfernung stehen schon. Auch ein Loch ist schon ausgehoben und der Splitt liegt schon seit zwei Wochen drinn. Seit dem sieht es so aus. Wie steht es um die Sicherheit während der Bauarbeiten? Wann geht es weiter?
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 Alfred Fuhr vom AvD
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Die Meinung von Alfred Fuhr, Leiter des AvD-Institut für Verkehrssoziologie, gibt Schulbus.Net sinngemäß so wieder: "Das Problem liegt auch in der Einstellung der Gesellschaft zum Status "Schulbus", im Vergleich zur USA, d.h. die Autofahrer haben nicht den erforderlichen Respekt. Auch der GELBE USA-Schulbus erzeugt schon ein ganz anderes Verhalten der Verkehrsteilnehmer als der deutsche "Schulbus" im ÖPNV es tut - ein Mix von Nahverkehrsbus bis Reisebus mit Reklame voll geklebt."
Wo sieht die Initiative generelle Lösungsmöglichkeiten zu diesem Brennpunkt:
- An allen Haltestellen Warnblinkanlage vorschreiben (wie z.B. im Kreis Bitburg-Prüm, Ahrweiler)
- Das Schulbusschild auch im Linienverkehr anordnen/zulassen
- An allen Haltestellen Beleuchtung
- Geeignete Verkehrsschilder vor Haltestellen (Blinken etc.), auch von einem Bus über Telematik gesteuert (ähnlich einem unbeschranktem Bahnübergang)
- Außer Warnblinkanlage können auch andere Signale am Bus angebracht werden
- Änderung des §20 mit absoluten Überholverbot für beide Fahrtrichtungen
- Das Gremium bzw. die Entscheidungsträger vor Ort darf nicht nur nach Kostenlage entscheiden
Den Einsatz für diese Haltestelle hat sich nach Ansicht der Initiative gelohnt, zumindest wurde ein Teilerfolg nach dem Motto "Besser als gar nichts" erreicht.
Quellen
- Sicherheit an Haltestellen - Analyse, Forderungen und Empfehlungen Schulbus.Net 15.10.2003
- Automobilclub von Deutschland AvD
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