Land will Schulen bei der Bestellung von Reisebussen sensibilisieren
Die Initiative wird von der Schulaufsichtsbehörde RLP um eine Einschätzung gebeten
Rolf Diederichs, 19.4.2006
Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt den Schulen weitergehende Informationen im Zusammenhang mit Schulfahrten zu geben. In diesem Zusammenhang sollen die Schulen auch sensibilisiert werden, bei der Auswahl von Busunternehmern, eine besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen. Wie wählt man Unternehmen aus bzw. welche Kriterien sollten bei einer Auswahl unbedingt beachtet werden? Die Initiative "Schulbus.Net" wurde um Einschätzung zum Thema Reisebusse auf Schulfahrten gebeten.
Die Initiative begrüßt es sehr, dem Land eine Einschätzung zum Thema Schulfahrten mit Reisebussen abzugeben.
Um alle Anforderungen an Fahrten mit Reisebussen nicht zu wiederholen, verweist sie noch mal auf den Ratgeber (rechts).
Die Vorgabe einer Checkliste oder eines Formulars zur Bestellung von Reisebussen hält die Initiative für unbedingt erforderlich, da es andernfalls nur bei Absichtserklärungen ohne nennenswerten Sicherheitsgewinn bliebe. Ein Formular, mit den Angaben (Checkliste) des Unternehmers welcher den Zuschlag erhalten hat, sollte nach der Auftragserteilung zur Dokumentation bei der Schulaufsichtsbehörde abgegeben werden.
Eines der wichtigsten Ziele sollte sein, Bedingungen an die Praxis "der Billigste bekommt den Auftrag" zu knüpfen. Also nicht "die Katze im Sack" im Sack kaufen oder Äpfel mit Birnen vergleichen. Nur wenn konkrete Leistungsvergleiche durchgeführt wurden, dann kann natürlich auch der billigste den Auftrag erhalten. Vorsicht ist jedoch bei offensichtlichen Lockangeboten bzw. Dumpingpreisen geboten. Eine zu fordernde Mindestleistung sollte das Ministerium vorgeben und weitere von den Eltern verbindlich zur Entscheidung abgefragt werden (z.B. Gurte Ja oder Nein).
Auch bei Buchung über Reiseveranstalter muss der Busunternehmer namentlich bekannt sein und die Formulardaten ausgefüllt werden. Es soll damit vermieden werden, dass unseriöse Anbieter über Versteigerungen im Internet den Auftrag an Sub-Unternehmer vergeben.
Das Fahrpersonal beeinflusst das Unfallgeschehen wesentlich. Daher sind hier Qualitätsmerkmale wie Ausbildung des Fahrers, Sicherheitstrainings und tarifliche Arbeitszeitregelung wichtig. Folgender Punkt ist in dem Ratgeber der Initiative noch nicht genannt worden: Die Tätigkeit des Fahrers der letzten 24 Stunden vor Antritt der Fahrt.
Angaben hierzu sollten bei Fahrtantritt vom Fahrer gemacht werden. Ferner sollen Nachtfahrten untersagt werden, da dies die Leistung des Fahrers erheblich beeinträchtigt. Oft wird dieses Risiko eingegangen nur um eine Übernachtung einzusparen.
Ein wichtiger Punkt ist das Vorhandensein von Anschnallgurten. Bei Kraftomnibussen sind Gurte seit 1.Oktober 1999 Ausrüstungspflicht, d.h. es stehen genügend Fahrzeuge im Markt zur Verfügung. Daher sollten nur Fahrzeuge mit Anschnallgurten bestellt werden. Für kleinere Kinder sind entsprechende Kindersitze bereitzustellen, ggf. durch die Eltern.
Wenn Fahrzeuge mit Gurten zur Pflicht werden, dann erübrigt sich die Diskussion um das maximale Alter der Fahrzeuge, ebenso auch der Einsatz von Bussen des ÖPNV. Von diesen Bussen ist bei längeren Fahrtstrecken, besonders auf Autobahnen, aus vielen Gründen ohnehin abzuraten.
Die Berücksichtigung von Qualitätssiegeln ist nicht unproblematisch. Einige sind entstanden, welche jedoch ohne Sicherheitsgewinn nur dem Geschäft der Prüfinstitute und der Busunternehmer dienen, z.B. wurde einer von uns hier beschrieben:
Der Ratgeber geht auch auf Polizeikontrollen ein. In NRW ist dies schon seit einiger Zeit üblich und viele Fahrten konnten noch rechtzeitig verhindert werden. Für wichtig halten wir, dass die Schule eine Mindestanzahl von Kontrollen, z.B. pro Jahr 1/3 der Fahrten, verbindlich ohne Vorwarnung durchführen lässt.
Die Elterninitiative "Sichere Schülerbeförderung" hofft, dass ihre Anregungen Gehör finden werden und steht für weitere Diskussionen gerne zur Verfügung.
Der ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz erhielt dieselbe Anfrage
Pressesprecher Stefan Heimlich von ver.di Berlin nannte uns mögliche Eckpunkte:
- Nachweis von festangestellten Fahrern je Bus, um nicht ausgebildete,
geschulte Aushilfsfahrer auszuschließen.
- Auffälligkeiten hinsichtlich Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten
aufgrund der bisherigen Kontrollpraxis.
- Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband wg. Geltung von
Tarifverträgen, die ja auch Arbeitszeiten regeln.
- Nachweis über Schulung, Weiterbildung des Fahrpersonals
(Deeskalationstraining, soziale Kompetenz mit Schülern)
Wie kann der Nachweis ob ein festangestellten Fahrer eingesetzt wird erfolgen? Stefan Heimlich: in dem man bei der Aufforderung zum Angebot für eine Schulfahrt dier Unternehmen bittet mitzuteilen, wieviele Genehmigungen nach §§ 43, 44 PBefG sie dann haben, wieviele Busse und wieviele festanggestellte Fahrer/innen. Wenn der Bus vor Ort eintrifft, einfach den Busfahrer/in fragen, ob er bei dem Busunternehmen festangestellt ist.
Der Hintergrund ist: Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug, Steuerbetrug, und nicht Einhaltung von Lenk- und Ruihezeiten, wenn der Fahrtantritt beispielsweise Freitag nachmittags um 16:00h ist. Dann hat ein Aushilfsfahrer an diesem Tag bestimmt schon gearbeitet.
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Weitere Informationen
- Sicherheitsratgeber
zur Anmietung von Reisebussen - für Schulen, Eltern und Vereine. 15.1.2004
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Hessische Kultusministerin empfiehlt Zertifikat "Sicherheit im Busbetrieb" 7.07.2005
- Richtlinien für Schulfahrten.
Verwaltungsvorschrift vom 4. November 2005 (9421 A- Tgb. Nr. 1383/05) 16.4.2006
- Aktion der Kölner Polizei, "B.u.s - Beruhigt unterwegs sein" 13.3.2005
- WDR: Sicherheitscheck für Reisebusse - Polizei und Veranstalter checken Busse
- ver.di Fachgruppe Straßenpersonenverkehr
- Mit Sicherheitsgurten in einem Reisebus nach Nancy?
- Sicherheitsrisiken bei Klassenfahrten an der Realschule Mayen?
- "Schulbusunfall" an Nachtsheimer Schule - Sparen wir unsere Kinder zu Tode?
- Informationsveranstaltung zu Schulfahrten mit Reisebussen fällt ins Wasser
- Eine Tote bei Busunglück auf Sommerreifen auf der A 6 Grünstadt
Nicht zu vergessen zahlreiche weitere Informationen der Schulbus.Net, im Archiv über die Titelseite erreichbar.
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