Brand im Bus - wie Panik vermeiden und Ruhe bewahren?
Auszug aus dem Jahresbericht 2004 der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
 Betriebszustand bei der Brandentstehung
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Bei einem Busbrand können - häufig ohne
Vorwarnung - zahlreiche Personen in einer
für sie ungewohnten Umgebung einer
direkt ersichtlichen Gefahr ausgesetzt sein.
Durch die baulichen Gegebenheiten bei
Reisebussen, durch eine mögliche Sichtbehinderung
infolge einer starken Rauchentwicklung
und oft auch durch Panikreaktionen
ist mit erschwerten Bedingungen
bei der Evakuierung zu rechnen.
In den letzten Jahren hat sich der konstruktive
Aufbau der Busstruktur sowie Art und
Umfang der Inneneinrichtung von Reisebussen
erheblich weiterentwickelt. Ziel der
Untersuchung, die die DEKRA im Auftrag
der BASt durchgeführt
hat, war
es, auf der Basis
des realen Brandgeschehens
und
derzeit gültigen
Regelwerkes den
Brandschutz bei
Reisebussen zu
untersuchen und
Verbesserungsmöglichkeiten
herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt stand
dabei die Prüfung von Innenraumkomponenten
auf ihr Gefährdungspotenzial für
Fahrgäste und die Ableitung von Mindestanforderungen.
Die aus einem Brand
resultierende Gefahr besteht nicht nur aus
dem unkontrollierten Feuer selbst; es muss
vielmehr den Begleiterscheinungen erhöhte
Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Hierzu zählen die Wärmefreisetzungsrate,
die optische Rauchgasdichte, die Menge
der entwickelten Rauchgase sowie deren
toxischen Bestandteile.
Das derzeit gültige Regelwerk, insbesondere
die europäische Richtlinie 95/28/EG,
bleibt im Brandschutzbereich auf die
Materialprüfung im kleinen Maßstab begrenzt;
zur Simulation des realen Brandgeschehens
reichen die Prüfverfahren nur
bedingt aus. Zur Erlangung von Erkenntnissen
über Einflussfaktoren des Brandgeschehens
wurde bei der DEKRA Unfallforschung
eine Datenbank aufgebaut, die
sich auf Schaden- und Unfallgutachten
stützt. Insgesamt wurden über einen
längeren Zeitraum 55 Fälle dokumentiert.
Bei der Ermittlung des Betriebszustandes
im Moment der Brandentstehung kristallisierte
sich eindeutig der Fahrbetrieb
heraus. Bei den untersuchten Fällen
wurden einige Personen leicht verletzt.
Es kam zu Rauchgasintoxikationen und
leichten Verbrennungen.
Häufigste Brandursachen bei den ausgewerteten
Fällen waren Undichtigkeiten
im Bereich der Kraftstoff- und Ölversorgung,
gefolgt von mechanischen Schäden
und elektrischen Defekten.
Brände entstanden vorwiegend im Motorraum;
allerdings stellt das sich daraus
entwickelnde Brandgeschehen ein
geringeres Risiko für die Fahrgäste dar als
ein seltener vorkommender Brand im Businnenraum.
Es wurden drei Teilschutzziele definiert:
- Verhinderung eines durch Brandstiftung
oder
- durch technische Defekte im Fahrgastraum
entstehenden Brandes sowie
- Verzögerung und Begrenzung der
Brandausbreitung für diejenigen Fälle, in
denen die vorgenannten Teilschutzziele
nicht erreicht werden.
Bei der Auswahl von geeigneten Prüfverfahren
für den Brandschutz in Reisebussen
erfolgte eine Orientierung an den Richtlinien
aus dem Eisenbahnwesen. Die Entwicklung
eines komplett neuen Verfahrens
war daher nicht erforderlich. Es wurden die
Bauteile herausgestellt, die einer Prüfung
bedürfen. Dabei wurden - abhängig von
deren Einsatzort, Funktion und Anzahl - die
Anforderungen für Brennbarkeit, Rauchgasentwicklung
mit Toxizität der gebildeten
Gase und das Tropfverhalten abgeleitet.
Die vorgeschlagenen Grenzwerte wurden
auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung
ermittelt.
Neben Vorgaben an die Werkstoff- und
Bauteileigenschaften ist es zielführend, den
Brandschutz in Reisebussen als Gesamtkomplex
anzusehen. Da der Brand eines
Reisebusses nicht völlig auszuschließen ist,
müssen auch andere Ansätze zum Erreichen
einer größtmöglichen Sicherheit für
die Businsassen als die reine Materialprüfung
verfolgt werden. Im Rahmen der
Untersuchung wurden daher die folgenden
Empfehlungen herausgearbeitet.
Brandmeldeanlagen
Sie sollten verbindlich im Motorraum, in der
Bordtoilette sowie im Deckenbereich von
Treppenaufgängen ins Oberdeck von
Doppelstockbussen vorgeschrieben
werden. In allen übrigen Bereichen sollten
diese Anlagen optional sein. Beim Auslösen
sollte der Fahrer optisch und akustisch
informiert werden.
Löschanlagen
Automatische Löschanlagen sind besonders
für den Motorraum empfehlenswert,
jedoch wird keine gesetzliche Verpflichtung
zum Einbau derartiger Systeme gesehen.
Die Entscheidung sollte dem Busbetreiber
überlassen bleiben, wobei seitens der
Versicherer über entsprechende Prämienrabatte
nachgedacht werden könnte.
Feuerlöscher
Die bestehende gesetzliche Regelung zum
Mitführen eines Feuerlöschers bedarf einer
Überarbeitung und Anpassung an die
aktuelle Normungssituation. Empfohlen
werden dabei für einen Standardreisebus
ein Pulverlöscher für die Brandklassen A, B
und C sowie ein Schaumlöscher für die
Brandklassen A und B. Die erforderlichen
Löschergrößen bleiben dem Ausstatter
überlassen, wobei der Mindestlöschmittelinhalt
über 2 kg oder 2 l liegen sollte. Dem
aktuellen Regelwerk entsprechend wird die
Zahl der empfohlenen Löschmitteleinheiten,
abhängig vom Bustyp, errechnet.
Alle Feuerlöscheinrichtungen sind
eindeutig und für die Fahrgäste gut
sichtbar als solche zu kennzeichnen.
Information
Die Fahrgäste sollten vor respektive bei
Reiseantritt über die Sicherheitseinrichtungen
des Reisebusses informiert werden.
Hierzu kann auf unterschiedliche Medien
(Faltblätter, Infovideos, Bordmagazine)
zurückgegriffen werden. Zur besseren
Verständlichkeit der Notfallinformationen
(auch für fremdsprachige Reisegäste)
könnten Piktogramme verwendet werden.
Die Unterlagen sollten mindestens die
Lage und Funktion der Notausstiege, das
richtige Verhalten im Brandfall sowie die
Lage der Feuerlöscher und des Erste-Hilfe-
Materials beinhalten.
Rauchverbot
Ein generelles Rauchverbot für den gesamten
Bus wäre aus Brandschutzgründen sehr
empfehlenswert; unbedingt zu empfehlen
ist ein Rauchverbot in der Bordtoilette. Die
Entscheidungen darüber sollten jedoch
dem Busbetreiber überlassen bleiben.
Kennzeichnung der Batteriekästen und
stromführenden Leitungen
Batteriekästen sollten von außen erkennbar
mit den Piktogrammen „Batterie“ und
„Stromunterbrechungsschalter“ versehen
sein. Im Fahrerraum sollte ein Übersichtsplan
mit Informationen zu busspezifischen
Besonderheiten und der Lage der stromführenden
Leitungen vorgesehen werden.
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Generelle Brandgefahr bei Omnibussen- Rückrufaktionen? Technische Änderungen?
Schulbus.net 31.1.2006
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DEKRA Studie im Auftrag der BASt zum Brandschutz in Reisebussen DEKRA Kurzfassung
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