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Brand im Bus - wie Panik vermeiden und Ruhe bewahren?

Auszug aus dem Jahresbericht 2004 der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)


Betriebszustand bei der Brandentstehung
Bei einem Busbrand können - häufig ohne Vorwarnung - zahlreiche Personen in einer für sie ungewohnten Umgebung einer direkt ersichtlichen Gefahr ausgesetzt sein. Durch die baulichen Gegebenheiten bei Reisebussen, durch eine mögliche Sichtbehinderung infolge einer starken Rauchentwicklung und oft auch durch Panikreaktionen ist mit erschwerten Bedingungen bei der Evakuierung zu rechnen.

In den letzten Jahren hat sich der konstruktive Aufbau der Busstruktur sowie Art und Umfang der Inneneinrichtung von Reisebussen erheblich weiterentwickelt. Ziel der Untersuchung, die die DEKRA im Auftrag der BASt durchgeführt hat, war es, auf der Basis des realen Brandgeschehens und derzeit gültigen Regelwerkes den Brandschutz bei Reisebussen zu untersuchen und Verbesserungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt stand dabei die Prüfung von Innenraumkomponenten auf ihr Gefährdungspotenzial für Fahrgäste und die Ableitung von Mindestanforderungen.

Die aus einem Brand resultierende Gefahr besteht nicht nur aus dem unkontrollierten Feuer selbst; es muss vielmehr den Begleiterscheinungen erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Hierzu zählen die Wärmefreisetzungsrate, die optische Rauchgasdichte, die Menge der entwickelten Rauchgase sowie deren toxischen Bestandteile.

Das derzeit gültige Regelwerk, insbesondere die europäische Richtlinie 95/28/EG, bleibt im Brandschutzbereich auf die Materialprüfung im kleinen Maßstab begrenzt; zur Simulation des realen Brandgeschehens reichen die Prüfverfahren nur bedingt aus. Zur Erlangung von Erkenntnissen über Einflussfaktoren des Brandgeschehens wurde bei der DEKRA Unfallforschung eine Datenbank aufgebaut, die sich auf Schaden- und Unfallgutachten stützt. Insgesamt wurden über einen längeren Zeitraum 55 Fälle dokumentiert. Bei der Ermittlung des Betriebszustandes im Moment der Brandentstehung kristallisierte sich eindeutig der Fahrbetrieb heraus. Bei den untersuchten Fällen wurden einige Personen leicht verletzt. Es kam zu Rauchgasintoxikationen und leichten Verbrennungen.

Häufigste Brandursachen bei den ausgewerteten Fällen waren Undichtigkeiten im Bereich der Kraftstoff- und Ölversorgung, gefolgt von mechanischen Schäden und elektrischen Defekten. Brände entstanden vorwiegend im Motorraum; allerdings stellt das sich daraus entwickelnde Brandgeschehen ein geringeres Risiko für die Fahrgäste dar als ein seltener vorkommender Brand im Businnenraum. Es wurden drei Teilschutzziele definiert:

  • Verhinderung eines durch Brandstiftung oder
  • durch technische Defekte im Fahrgastraum entstehenden Brandes sowie
  • Verzögerung und Begrenzung der Brandausbreitung für diejenigen Fälle, in denen die vorgenannten Teilschutzziele nicht erreicht werden.
Bei der Auswahl von geeigneten Prüfverfahren für den Brandschutz in Reisebussen erfolgte eine Orientierung an den Richtlinien aus dem Eisenbahnwesen. Die Entwicklung eines komplett neuen Verfahrens war daher nicht erforderlich. Es wurden die Bauteile herausgestellt, die einer Prüfung bedürfen. Dabei wurden - abhängig von deren Einsatzort, Funktion und Anzahl - die Anforderungen für Brennbarkeit, Rauchgasentwicklung mit Toxizität der gebildeten Gase und das Tropfverhalten abgeleitet. Die vorgeschlagenen Grenzwerte wurden auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Neben Vorgaben an die Werkstoff- und Bauteileigenschaften ist es zielführend, den Brandschutz in Reisebussen als Gesamtkomplex anzusehen. Da der Brand eines Reisebusses nicht völlig auszuschließen ist, müssen auch andere Ansätze zum Erreichen einer größtmöglichen Sicherheit für die Businsassen als die reine Materialprüfung verfolgt werden. Im Rahmen der Untersuchung wurden daher die folgenden Empfehlungen herausgearbeitet.

Brandmeldeanlagen
Sie sollten verbindlich im Motorraum, in der Bordtoilette sowie im Deckenbereich von Treppenaufgängen ins Oberdeck von Doppelstockbussen vorgeschrieben werden. In allen übrigen Bereichen sollten diese Anlagen optional sein. Beim Auslösen sollte der Fahrer optisch und akustisch informiert werden.

Löschanlagen
Automatische Löschanlagen sind besonders für den Motorraum empfehlenswert, jedoch wird keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau derartiger Systeme gesehen. Die Entscheidung sollte dem Busbetreiber überlassen bleiben, wobei seitens der Versicherer über entsprechende Prämienrabatte nachgedacht werden könnte.

Feuerlöscher
Die bestehende gesetzliche Regelung zum Mitführen eines Feuerlöschers bedarf einer Überarbeitung und Anpassung an die aktuelle Normungssituation. Empfohlen werden dabei für einen Standardreisebus ein Pulverlöscher für die Brandklassen A, B und C sowie ein Schaumlöscher für die Brandklassen A und B. Die erforderlichen Löschergrößen bleiben dem Ausstatter überlassen, wobei der Mindestlöschmittelinhalt über 2 kg oder 2 l liegen sollte. Dem aktuellen Regelwerk entsprechend wird die Zahl der empfohlenen Löschmitteleinheiten, abhängig vom Bustyp, errechnet. Alle Feuerlöscheinrichtungen sind eindeutig und für die Fahrgäste gut sichtbar als solche zu kennzeichnen.

Information
Die Fahrgäste sollten vor respektive bei Reiseantritt über die Sicherheitseinrichtungen des Reisebusses informiert werden. Hierzu kann auf unterschiedliche Medien (Faltblätter, Infovideos, Bordmagazine) zurückgegriffen werden. Zur besseren Verständlichkeit der Notfallinformationen (auch für fremdsprachige Reisegäste) könnten Piktogramme verwendet werden. Die Unterlagen sollten mindestens die Lage und Funktion der Notausstiege, das richtige Verhalten im Brandfall sowie die Lage der Feuerlöscher und des Erste-Hilfe- Materials beinhalten.

Rauchverbot
Ein generelles Rauchverbot für den gesamten Bus wäre aus Brandschutzgründen sehr empfehlenswert; unbedingt zu empfehlen ist ein Rauchverbot in der Bordtoilette. Die Entscheidungen darüber sollten jedoch dem Busbetreiber überlassen bleiben. Kennzeichnung der Batteriekästen und stromführenden Leitungen Batteriekästen sollten von außen erkennbar mit den Piktogrammen „Batterie“ und „Stromunterbrechungsschalter“ versehen sein. Im Fahrerraum sollte ein Übersichtsplan mit Informationen zu busspezifischen Besonderheiten und der Lage der stromführenden Leitungen vorgesehen werden.

  1. Generelle Brandgefahr bei Omnibussen- Rückrufaktionen? Technische Änderungen? Schulbus.net 31.1.2006
  2. DEKRA Studie im Auftrag der BASt zum Brandschutz in Reisebussen DEKRA Kurzfassung

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