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Vor Gericht: Schulbus.Net gegen Politik & Co.
Sind unsere Richter Marionetten der Politik?


Rolf Diederichs, 29.12.2006

Im Laufe der letzten vier Jahren versuchte die Politik oder der Busunternehmer Welter mit insgesamt sechs Verfahren die Schulbus.Net kalt zu stellen. Zusätzlich erhielten wir von der RMV (besetzt mit Bürgermeister F. Retterath (CDU)) diverse Unterlassungserklärungen die offensichtlich nur den Zweck dienten uns einzuschüchtern. Die letzten drei der insgesamt sechs Gerichtsverfahren wurden im Jahre 2006 beendet.

Strafanzeige von Veronika Fischer wegen Beleidigung


Bürgermeisterin von Mayen will Kritik unterbinden
Mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung versuchte Veronika Fischer (CDU) uns einen Maulkorb zu verpassen. Anlass waren unsere Berichte über die skandalösen Zustände der AWO Haltestelle. Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht Mayen statt. Richterin und Staatsanwalt waren sichtlich erstaunten über den umfangreichen Schriftsatz unseres renommierten Verteidiger Winfried Seibert aus Köln. Wir wollen bewusst keine Anwälte mehr aus Mayen beauftragen. So breitetet der erfahrene Anwalt u.a. aus, dass den Journalisten auch heftige Schmähkritik erlaubt ist, wenn diese in einem Zusammenhang mit der Sache steht. Grund für heftige Kritik in Punkto AWO Haltestelle räumte die Richterin und auch der Staatsanwalt dem Beschuldigten zweifelsfrei ein. Zur Beweisführung standen Fotos und Videos des Beschuldigten zur Verfügung. Zweifel blieben lediglich ob die Äußerungen wie: "Abhängigkeiten" und "eine Hand wäscht die andere" zu beweisen gewesen wären. Auch wenn der Beschuldigte keine rechtskräftigen Beweise liefern konnte, so ist er doch fest davon überzeugt, dass so etwas hier in Mayen existiert. Das Verfahren wurde nach §153a StPO auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Verfahren um Reifen und andere Mängel bei der Firma Welter


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Kommune und Dienstleister kämpfen um gute Schlagzeilen
Das Verfahren um die Reifen und diverse andere Mängel bei der Firma Welter dauerte nun insgesamt 3 Jahre. Einen Dämpfer erhielt Welter schon mit der Herabsetzung des geforderten Streitwertes von 1 Mill Euro auf nun 8.500 Euro. Der geforderte Streitwert hätte ansonsten zu ca. 50.000 Euro Verfahrenskosten führen können und sollte offensichtlich nur der Abschreckung dienen. Der Richter fällte ein Urteilte mit einem Kostenvergleich 50% zu 50%. Den Unterlassungsansprüchen von Welter wurde nur mit eingeschränktem Wortlaut stattgegeben. Ansonsten wurde die Klage auch in anderen Punkten abgewiesen. Eine Kritik an der Wintertauglichkeit und Mängel der Reifen von Welter dürfen wir weiterhin führen.

Trotzdem enthielt das Urteil nach Ansicht des renommierten Kölner Anwalts Winfried Seibert folgende gravierende Fehler:

  • Der Richter erweiterte unzulässig die Klägeranträge, denn gegenüber RMV und Bürgermeister Saftig (CDU) der Verbandsgemeinde Vordereifel wurden einige Behauptungen nie abgegeben, auch der Kläger hatte die Widerrufe in den Anträgen so nicht gefordert. Also warum denn dort überhaupt etwas zu widerrufen?
  • Ferner besteht bei Behauptungen die gegenüber einem Bürgermeister (Behörde, privilegierter Kreis) abgegeben wird, grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung und auch nicht auf Widerruf. Also liebe Eltern, ihr dürft ruhig euren Ärger über ein Busunternehmen gegenüber einer Behörde Luft machen, ohne das man euch wegen falscher Behauptungen beschuldigen dürfte.
  • Für die Abwehr der Unterlassungsansprüche hätte Schulbus.net zwar die Beweise liefern müssen, aber für einen Anspruch auf Widerruf hätte der Kläger die Beweise liefern müssen, welche er jedoch in einem Punkt überhaupt nicht und in anderen recht zweifelhaft lieferte.
  • Zu dem Schulbus.net wichtigsten Punkt "Welter wäre im Winter unter 3 mm Sommerreifenprofil gefahren", können wir etwas dazulernen. Wir sollten in Zukunft derartige Vorwürfe durch Beweise bzw. Zeugen besser absichern. Aber auch wenn man keine Beweise oder Zeugen zur Hand hat, darf man Behauptungen aufstellen wenn die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert wurde. In diesem Falle hätte die Fa. Welter Beweise liefern müssen, denn im berechtigten öffentlichen Interesse tritt Beweislastumkehr ein.

Wir hätten somit sehr gute Aussichten gehabt eine Berufung zu gewinnen, wozu sich jedoch der Aufwand nicht lohnte. Noch ein allgemeines Fazit: Es wurde zwar ein Urteil gesprochen, aber wie landläufig bekannt, nicht unbedingt Recht gesprochen oder die Wahrheit gefunden.

Unsere Klage gegen den Landrat wegen Verletzung der Presseauskunft


Faule Tricks von Berg-Winters
Das Verwaltungsgericht benötigte ein Jahr um in dieser Sache zu entscheiden. Wir klagten an, da uns die Verwaltung bzw. Landrat Albert Berg-Winters (CDU) keine Presseauskunft gab, ja überhaupt nicht mal Mitteilung darüber machte, dass man uns keine Auskunft geben wollte. Es war offensichtlich die Absicht uns zu einer Klage zu provozieren. War man sich dessen Ausgang denn schon so sicher? Heute fragen wir uns wirklich, ob eine Klage bei einem Verwaltungsgericht überhaupt Sinn macht, denn stecken Politik und Verwaltungsgericht nicht ohnehin unter einer Decke? Das Urteil war entsprechend wie die Demokratie mit Füßen getreten.

Was für ein juristisch Spiel wurde da gespielt? Der Landrat lässt uns klagen und gewinnt ein Jahr lang Zeit. Eine Woche vor der mündlichen Verhandlung reicht er die Auskunft dem Richter schließlich doch ein und erklärt das Verfahren in der Hauptsache für erledigt. Wir müssen dieser Erledigung zwangsläufig zustimmen. Nun muss der Richter noch über die Kosten urteilen und der urteilt zu unserer Überraschung auf 50% zu 50%. Somit zahlt es der Landrat aus der Steuerkassen und wir müssen unsere Kosten selbst tragen. In der Begründung führt der Richter Punkte auf die keiner Berufung stand halten würden. Er schien sogar gefallen daran zu haben der Schulbus.Net den Pressestatus abzuerkennen, schien dabei sogar zum Advokat des Landrats zu werden. Nun könnte man denken, nun lasst uns dagegen Berufung einlegen, denn der Landrat hätte doch die Auskunft vorher geben müssen und nicht erst in dem Gerichtsverfahren. Aber wir können gar nicht Berufung einlegen, denn am Schluss des Urteiles steht wie ein schlechter Witz: "Gegen dieses Urteil kann keine Berufung eingelegt werden". Also was soll diese Art der Rechtsprechung? Wir würden wegen einer neuen Auskunft noch mal klagen, der Landrat würde wieder nicht antworten, er würde wieder nach einem Jahr kurz vor Urteilsspruch antworten, war dies alles ein abgekapertes Spiel mit Hilfe der Justiz?

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