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| Trauer wird hier hoffentlich nicht Wirklichkeit (Foto an Elztalbrücke bearbeitet) |
Einflüsse auf die Unfallgefahren werden erläutert und anhand von Fallbeispielen beschrieben. In der Regel wird, jedoch haüfig auch nicht, erst nach einem tragischen Unfall gehandelt. Prinzipiell geht es bei der Haltestellenproblematik nicht nur um Schulkinder, sondern auch um ältere Menschen welche ebenso die schwächeren und gefährdeten Personen im Straßenverkehr sind.
Tragische Fälle von älteren Menschen mit Todesfall in Plaidt und die katastrophalen Umstände für eine alte Dame aus Neu-Virnebug werden beschrieben.
Es wird gezeigt, dass der geltende Haltestellenparagraph §20 StVO [7] eine unbefriedigende Lösung darstellt und ferner verkehrssichernde Maßnahmen im Umfeld der Haltestelle wie: Querungshilfen, Straßenverkehrsschilder, Verkehrsberuhigungen etc., nur selten angewendet werden.
Ein Haltestellenkataster mit ca. 70 Haltestellen-Steckbriefen und Fotos wurde entwickelt, um die Haltestellensituation in einem ersten Gebiet systematisch zu prüfen. Dabei wurden 40% der Haltestellen mit Mangelhaft oder Ungenügend bewertet. Aus den gewonnen Erkenntnissen wird ein Anforderungskatalog für Haltestellen, insbesondere in der Schülerbeförderung, vorgesellt.
Schüler Unfallstatistik |
Auch Jugendliche und ältere Menschen sind gefährdet |
Das am häufigsten vorgeschobene Argument "kein Geld" darf als Ausrede nicht zugelassen werden, denn alles ist eine Frage von Verteilung und Prioritäten. Ebenso darf nicht die Ausrede gelten "es ist doch noch nie was passiert", denn Unfallverhütung kann vom Prinzip nur präventiv erfolgen. Die kürzlich geäußerte Meinung eines Lokalpolitikers, "früher sei man Kilometer die Landstraße gelaufen", ist fadenscheinig und berücksichtigt nicht die heutige Verkehrssituation. Sollen wir auch auf die heutige Medizin oder anderen Komfort verzichten?
Kinder, Kinder , Kinder ...... | |||
Die Haltestelle gilt als gefährlichster Teil einer Busfahrt im Schülerverkehr und erfordert vom Buslenkern und anderen Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit. Kinder und Jugendliche laufen dem Bus entgegen, drängeln, stoßen und pressen sich gegen die Bustüren, zu spät kommend zum Bus laufend, eilig wieder nach Hause da etwas vergessen wurde oder vertieft im Gespräch die Straße unachtsam überquerend. Häufig passiert es dann, dass Kinder und Jugendliche ohne zu Schauen vor oder hinter dem Bus über die Fahrbahn laufen. Wenn dann die Haltestelle auch noch schlecht gesichert und kaum zu erkennen ist, der Autofahrer morgens früh im dunklen eilig zur Arbeit, auf scheinbar leeren Straßen, alle Geschwindigkeitsregeln missachtet, ist der Unfall vorprogrammiert. Da Erwachsene meist nur noch selten den Bus benutzen erkennen sie oft nicht die Gefahren denen Kinder dort ausgesetzt sind.
Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick über die Einflüsse zum Unfallgeschehen an der Haltestelle. Der weiter unten vorgestellte Anforderungskatalog wird noch detaillierter auf einzelne Punkte eingehen.
Grobe Übersicht der Einflüsse
Autofahrer- Beachtung der StVO § 20 Haltestellenregelung - Geschwindigkeitseinhaltung - Bremsbereitschaft in der überschaubaren Strecke - Polizeikontrollen | Straßenverkehrsbehörde und Gemeinden- Verkehrsschilder - Straßenführung - Sichtzone - Haltestellenplatz - sonstige baulichen Maßnahmen | Verkehrsbetriebe und Busfahrer - Warnblinkanlage wenn vorgeschrieben - Busschule |
Eltern, Kind, Schule- Schulwegplan - Schülerlotsen |
4.1 Fallbeispiel: Dorfhaltestelle Kirchwald-Spielplatz VG Vordereifel
30 Jahre Schlechte Wahl Ortseingang |
Die Eltern warteten erstmal ab, ein zweites Kind kam hinzu, und nach einer Weile wünschten sie wenigsten das Einschalten der Warnblinkanlage welches jedoch vom Busfahrer abgelehnt wurde. Durch eine Meldung an die Behörde kam dann ans Licht, dass dieser Haltepunkt offiziell nie als Haltestelle galt. Der Beamte vor Ort schien erschrocken über diese Fahrlässigkeit und sperrte die Haltestelle daraufhin sofort. In dieser Zeit mussten sich die Eltern von einigen alt eingesessenen Bürgern so manches sogar beleidigendes bieten lassen da sie nun ihre Haltestelle scheinbar verloren glaubten. Es dauerte dann Monate bis eine neue Haltestelle entgegen den Vorstellungen von Eltern, vielen Bürgern und sogar des Ortsbürgermeisters festgelegt wurde. Die Betroffenen beurteilten den neuen Platz als unglücklich und gefährlich. Trotz des Einspruchs hielten die Dienstellen [2,3,4,5,6] weiterhin daran fest, lehnten auch weitere notwendige Sicherungsmaßnahmen ab und drohten unterschwellig "dann gibt's eben keine Haltestelle". Auch nicht beachtend, dass der lange Fußweg zur nächsten Haltestelle auf stellenweise unzureichenden Gehwegen, ebenso nicht ungefährlich wäre und auch nicht den Zielen der Nutzung des ÖPNV entsprächen. [Kataster: Kirchwald-Spielplatz]
Was wir daraus lernen
1. | Die Verantwortlichen winden sich zäh, wiegeln ab
| 2. | Scheinargument: Nie was passiert
| 3. | Scheinargument: Früher gab es noch viel schlimmeres
| 4. | Scheinargument: Es gibt woanders noch schlimmere Haltestellen
| 5. | Es gibt auch Bremser unter den Bürgern
| 6. | Keine Notwendigkeit für Sicherungsmaßnahmen
| 7. | Selbst kostenloses Blinken erfolgt nicht
| 8. | An Landesstraßen sind die Widerstände besonders groß
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4.2 Fallbeispiel: Außerorts-Haltestelle Freilingen VG Vordereifel
Während der Bauarbeiten ohne Schilder wieder genutzt - Unfall ! Schnell befahrene Straße |
Was wir daraus lernen
1. | Schlecht abgesicherte Haltestellen führen zwangsläufig irgendwann zu einem Unfall. | 2. | Während Baumaßnahme darf nicht beliebig woanders ungesichert und ohne ein Haltestellenschild eine scheinbare Haltestelle betrieben werden. | 3. | Der Busbetrieb muss während der Baumaßnahmen von der Baubehörde eine sichere provisorische Haltestelle fordern (in diesem Falle RMV oder z.B. Fa. Welter).
| 4. | Auch Bürgermeistern sollte dies auffallen
| 5. | Bei Gelgenheitsfahrten muß das Aufsichtspersonal auf die Verkehrssicherheit achten
| 6. | Die Kosten für sichere Haltestellen sind in der Summe geringer als die Unfallfolgekosten
| |
4.3 Fallbeispiel Einzelhöfe: z.B. Elztalbrücke und St. Jost
Die beiden Fotos zeigen ohne weitere Kommentare sicherlich schon das Wesentlichste [Kataster: Elztalbrücke, Kataster: St. Jost], siehe auch Kataster: Geisbüschhof mit einigen Schulkindern. Es fehlt ein Schild auf der gegenüberliegendne Seite, die Straße wird rasend befahren, starkes Gefälle, keine Beleuchtung. Die anwohnende Mutter eines noch nicht eingeschulten Kindes "hier würde ich mein Kind nicht ruhigen Gewissens ein- aussteigen lassen".
Zu solchen auf dem Land häufig vorkommenden Haltestellen werden schwierige Entscheidung aus Kostengesichtspunkten aufgeworfen: für nur ein Kind Maßnahmen ergreifen? Vielleicht wohnen da keine Kinder? Vielleicht nutzt nur eine Gruppe von Wanderern selten diese Haltestelle? Haben doch die Eltern selbst Schuld wenn sie auf diesen Einsiedlerhof ziehen.
Eine schwierige Entscheidung? Eine geringe Nutzung sollte aber nicht bedeuteten, dass nur ein Kind keinen Anspruch auf Sicherheit hätte. Dem widerspricht auch die kürzliche Pressemeldung der Verbandsgemeinde, sich rühmend "Leben auf dem Bauernhof liegt voll im Trend" [11].
Selten und von Wenigen genutzt |
4.5 Fallbeispiel Landstraße: Niederelz Abzw.
Hier müssen Schulkinder tagtäglich die schnell befahrene Landstraße überqueren. Die Straße und Haltestellen sind unbeleuchtet, keine Querungshilfen, kein einziges Warnschild oder Geschwindigkeitsbegrenzung. Im Gegensatz dazu sind auf dieser L-Straße an anderen Stellen genügend Schilder zur Sicherheit des Autofahrers aufgestellt. Sogar 30 km/h an einer scharfen S-Kurve kurz vorher. Da wird doch immer behauptet man dürfe oder könne kein L-Straße auf 30 km/h begrenzen! Für alles ist LSV Cochem zuständig und dort scheint man mit unterschiedlichem Maß zu messen.
Man sollte versuchen einen Platz im neben der Straße liegenden Dorf zu finden, dann müßte der Bus allerdings die Straße überqueren - ob das unbeschadet gelingt?
[Kataster: Niederelz Abzw.].
Hier gab es schon einen tödlichen Unfall |
Was wir daraus lernen bzw. Maßnahmen ergreifen
1. | Verlegung in den Ort, wenn das nicht gehen sollte:
| 2. | Geschwindigkeit 30 km/h
| 2. | Vorschrift zum Einschalten der Warnblinkanlage
| 3. | Achtung Kinder - Bushaltestelle in 100 m
| 4. | Querungshilfe mit Insel
| 5. | Gute Strahler-Beleuchtung quer über die Querungsstelle
| 5. | Befestigter erhöhter Aufstellplatz (nicht wie jetzt im Matsch)
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4.6 Fallbeispiel Ältere Menschen: Neu-Virneburg
Dieser traurige Fall hatte uns bei unserer Arbeit zu tiefst erschüttert. An einer Haltestelle steht einsam direkt an der Bundesstraße B 410 ein Zweifamilienhaus. Früher hatte dort mal eine Familie mit Schulkindern gewohnt. Die Wohnung bewohnt nun seit 8 Jahren ein älteres Ehepaar. Die Frau ist auf einem Auge blind und dem Anderen fast blind, zusätzlich ist sie noch Gehbehindert. Der Mann ist auch nicht in der Lage ihr viel zu helfen. Die behinderte Frau ist auf den Bus sehr angewiesen, befürchtete schon wir kämen um die Haltestelle zu entfernen, da sie mehrmals in der Woche zu Ärzten muss. Die Abfahrt nach Mayen ist das gefährlichste Problem, denn sie muss die schnell befahrene Straße überqueren. Sie könnte dies rechtzeitig vor Eintreffen des Busses tun, doch dies geht leider nicht, da sie auf der anderen Seite mit "Sicherheit Tod gefahren würde" sagte sie wörtlich, da man dort praktisch auf der Fahrbahn steht. Sie kann auch nicht, da sie gehbehindert ist, in den wenn auch matschigen Graben rutschen. Also wartet sie so lange bis der Bus vom weitem naht, überquert kurz vorher die Straße mit Blick auf den gegenüberliegenden Reflektor des Markierungspfosten ("das Katzenauge ist meine Rettung" sagte sie), hält sich dann daran fest bis der Bus neben ihr steht. Bis zur 30 m weiter entfernten Haltestelle würde sie es nie schaffen. Auf die Frage "was machen sie wenn im Moment wo der Bus naht zu viel Verkehr herrscht?", "dann geh ich nicht rüber, lieber lass ich den Bus fahren, dies ist mir auch schon einige male passiert". "Schon mal beschwert?" "Um Gottes Willen! dann nehmen sie uns noch die Haltestelle weg". "Bei mir hat schon mal der Bürgermeister Kaffee getrunken" erzählte sie. Da der Bürgermeister wohl kaum mit dem Bus kam oder wegfuhr, konnte er von den Nöten der alten Dame sicherlich nichts bemerken. Eine tragische Geschichte die uns allen ans Herz gehen sollte [Kataster: Neu-Virneburg].
hier überqueren |
Rennpiste |
Katzenauge rettet |
schafft den Bus nicht |
Eine Geschicht die uns zu tiefste erschüttert |
Was wir daraus lernen bzw. Maßnahmen ergreifen
1. | Verlegung der Haltestelle um 30 m
| 2. | Geschwindigkeit 30 km/h
| 3. | Befestigte erhöhte genügend breite Warteläche
| 4. | Vorschrift zum Einschalten der Warnblinkanlage
| 5. | Achtung Kinder - Bushaltestelle in 100 m
| 7. | Gute Strahler-Beleuchtung quer über die Querungsstelle ggf. Solar
| Selbst die Norm vom Barrierefreien Bauen wird nicht angewendet. | Aber auch ohne die Normen zu kennen sollte man wissen was hier zu tun ist. |
4.6 Fallbeispiele nach Unfällen: Was war die Ursache?
Die Homepage der Elterninitiative nennt z.Z etwa 30 Links zu Unfällen an Haltestellen [12].
Interessierte können Aktuelles jederzeit über einige bekannte Internetadressen wie: Google "News", Yahoo, Polizeipresse, Genios Datenbank oder direkt über die Archive der Tageszeitungen finden. Links zu diesen Suchquellen werden dort auch gegeben. Einige typischen Fälle werden hier wiedergegeben.
Trauer an B 42 - nun zu spät |
4.4.2 Schwerer Unfall: Die Gemeinde ist erschüttert
Wir müssen nicht weit zurückgreifen um ein Beispiel aus unserer Region zu finden.
Simmerath 25.07.2003: An der L 166 unterhalb von Kesternich wurde ein elfjähriger Junge von einem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt - jetzt überdenken Eltern, Verwandte und Gemeinde die Schulwegsituation der insgesamt fünf Kinder, die an diesem Morgen auf dem Weg zum Schulbus waren. Hier wird vor allem die Wanderung auf Straßen ohne Gehweg kritisiert. [14]
4.4.3 Elfjähriger Schüler auf dem Heimweg von Pkw erfasst und per Hubschrauber in die Mainzer Uniklinik eingeliefert
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die besonderen Verkehrsregeln hin, die bei anhaltenden oder stehenden Bussen zu beachten sind. Fährt ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf eine Haltestelle zu, darf er nicht mehr überholt werden. Steht ein Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer aus beiden Richtungen nur vorsichtig im Schritttempo vorbeifahren [15]. Sie sagt nicht, dass kaum noch ein Bus die Warnblinkanlage einschaltet. Wenn ein Unfall passierte dann wird wohl jeder Busfahrer noch am Unfallort die Warnblinkanlage einschalten, leider dann zu spät.
4.4.4 Unfall an der Bushaltestelle im Ortszentrum
Der Verkehr auf der Kreisstraße hat gewaltig zugenommen. Besonders viel Verkehr herrscht gerade dann, wenn auch unsere Kinder den Schulweg antreten. Für Autofahrer, die aus Richtung Kluse kommen, wird die Sicht durch die Bebauung und Bepflanzung in der Kurve versperrt. Ortsunkundige können nicht ahnen, dass sich direkt in der Kurve reges Leben abspielt und fast alle Kinder des Ortes die Straße an dieser Stelle überqueren. Auch aus Richtung Werpeloh kommend, fahren viele Fahrzeuge, auch Lastwagen, mit überhöhter Geschwindigkeit an diese Stelle heran. Denn erst 100 Meter vor der Bushaltestelle wird die Sicht auf diese Stelle frei [16].
4.4.5 Ausflug in den Tod
Am Dienstagmorgen um kurz nach sechs hatte sich eine Frau aus Kretz aufgemacht, um an einer Ausflugsfahrt teilzunehmen. Auf der Bundesstraße zwischen Plaidt und Kruft überquerte die alte Dame dann die Straße. Ihr Ziel: Die gegenüberliegende Bushaltestelle. In diesem Moment kam ein Lastwagen. Der Fahrer konnte die Frau in der Dunkelheit nicht rechtzeitig ausmachen. Der Brummi erfasste die Fußgängerin und rollte über sie hinweg. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät. Sie verstarb an der Unfallstelle (15.10.02, Kruft) [17].
4.4.6 Dieser Unfall war nur eine Frage der Zeit
Ein Leserbrief kommentiert treffend: Den Politikern sei an dieser Stelle gesagt, dass wir jetzt weder langwierige, bürokratische Prozeduren noch Kompetenzgerangel brauchen, sondern praktische und schnelle Lösungen. Durch den Tod des Schülers sollte das eigentlich mehr als klar geworden sein [18].
4.4.7 Bus death prompts campaign - Warnblinkanlage
Wales - A campaign for safety warning lights has been launched after a Cardiff schoolgirl was fatally injured getting off a school bus. Auch im Ausland werden unzureichend Sicherungen nach einem tödlichen Unfall diskutiert. Die fehlende Nutzung der Warnblinkanlage wurde hier besonders bemängelt [19].
4.4.8 Achtung Schule: Interesse an einer innovativen Idee vom blinkenden Schild?
Hauptpreis für innovative Idden aus dem Ausland zu mehr Schulwegsicherheit von Kindern.
Als Polizeiobermeister Niestroj während seiner Studienreise in den USA die Beschilderung der dortigen Schulwege sah und von den Polizisten hörte, dass sie noch keine Unfälle mit Schulkindern in diesem Bereich registrieren mussten, begann er zu überlegen. Von vielen Experten werden die Maßnahmen in USA als vorbildlich bezeichnet [20].
Im Verkehrswesen tätige Institutionen haben die Notwendigkeit der Verbesserung von Haltestellen erkannt und haben dies reichlich veröffentlicht. Polizei, Sraßenverkehrswacht [21], ADAC, AVD, DVR, GUV, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, Verkehrsbetriebe, Hochschulen und Institute, EU, Regierung BMVBW, Politiker und Parteien scheinen sich alle einig: "Haltestellen müssen sicherer werden". Man sollte annehmen bei so viel Einigkeit müsste es doch leicht möglich sein auch Maßnahmen dafür zu ergreifen.
Von anderen lernen § 20 StVO in Deutschland nur uneffektive Prävention! |
1. Der AVD
Mehr Sicherheit für Schulbusse: Eine auffälligere Beschilderung der Schulbusse, eine Verlegung von Haltestellen in Nebenstraßen und größere Warteflächen könnten den Schulweg sicherer machen. Für einen Handlungsbedarf spricht laut dem TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, dass jährlich mehr als 10 000 Schüler im Schulbusverkehr verunglücken.
Da die meisten Unfälle beim Überqueren der Straße passieren, könnten auch Buslotsen, die bei der Straßenüberquerung helfen, die Zahl der schweren Unfälle wirksam reduzieren. Die Autofahrer sollen sich laut Verkehrssicherheitsexperte Professor Klaus Rompe auf die Straßenverkehrsordnung besinnen. Danach dürfen haltende Busse generell nur vorsichtig passiert werden. Schaltet der Busfahrer kurz vor Erreichen der Haltestelle die Warnblinkanlage ein, darf der Bus gar nicht mehr überholt werden. Steht er anschließend mit aktivierten Warnleuchten, ist das Passieren wieder mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Diese Vorschrift gilt auch für Radfahrer und für den Gegenverkehr [24].
1. Der GDV
Das fordert das Institut für Straßenverkehr im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Kindersichere Haltestellen:
Immer noch erleiden jährlich rund 60.000 Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg einen Verkehrsunfall. Über 4.000 Unfälle passieren jährlich im Schulbusverkehr. Auf Landstraßen haben diese Unglücke immer wieder besonders schwere Folgen. Durch bauliche Veränderungen kann die Sicherheit für Schüler deutlich verbessert werden.
Ungefährlicher sind Schulbushaltestellen, wenn sie von Schülern über Gehwege erreicht werden können und an wenig befahrenen Wohnstraßen liegen. Müssen Schüler an Haltestellen die Straße überqueren, um zur Schule zu gelangen, sind Lichtsignalanlagen eine wertvolle Hilfe, wenn zusätzlich mit Stangen- oder Kettenabsperrungen dafür gesorgt wird, dass die Kinder die sichere "Ampelfurt" auch benutzen. Großzügige Warteflächen müssen nach Ansicht der Unfallforscher künftig zum normalen Sicherheitsstandard von Schulbushaltestellen gehören. Dies gilt auch für Schutzdächer, die einerseits die Kinder vor der Witterung schützen und andererseits Haltestellen für Autofahrer leichter erkennbar machen [25].
GUV Bundesverband Gesetzliche Unfallversicherung
Die GUV [26] schreibt in der Broschüre sicher Schulweg:
Die Regelung in den Paragraphen 16 und 20 der StVO
(s.o.)stellt einen Kompromiss dar zwischen
der bisherigen Regelung (Vorbeifahren mit mäßiger
Geschwindigkeit)und einem seit vielen Jahren von vielen Institutionen geforderten
generellen Vorbeifahrverbot an haltenden Schulbussen nach amerikanischem Vorbild.
Im Schulweglexikon Abs. Haltestellen empfiehlt der GUV eine Reihe von baulichen Maßnahmen und empfiehlt "Schulbushaltestellen sollten in wenig befahrenen Straßen bzw. abseits der Straße liegen" [27].
Des weiteren nennt die GUV Regeln für Haltestellen in Zusammenhang der wichtigsten Schulbusregeln für Kinder und Jugendliche:
GUV Regeln für Haltestellen
1. Die allerwichtigste Regel:
Niemals -niemals! -vor oder hinter dem haltenden Bus über
die Straße laufen! Immer warten, bis der Bus abgefahren ist,
erst dann kann man genau sehen, ob die Fahrbahn frei ist. | 2. Rechtzeitig von zu Hause losgehen. Kinder, die auf dem Weg zur Haltestelle hetzen müssen, achten nicht genug auf den Straßenverkehr. 3. Nicht toben, laufen, Fangen spielen an der Haltestelle. Denn dabei kann ein Kind leicht auf die Fahrbahn geraten. 4. Ranzen und Taschen in der Reihenfolge abstellen, in der man an der Haltestelle angekommen ist. Damit ist dann schon die Reihenfolge beim Einsteigen klar, niemand braucht an der Tür zu drängeln.
5.
Mindestens 1 Meter Abstand zum heranfahrenden
Bus halten. 6 Nicht gegen die Bustüren drücken! Bei Druck blockieren sie automatisch und öffnen sich erst recht nicht. 7 Beim Einsteigen nicht drängeln. Sonst besteht die Gefahr, dass Kinder stolpern und stürzen. 8. Die Fahrkarte schon vor dem Einsteigen bereithalten und dem Busfahrer unaufgefordert vorzeigen. Dann gibt es keinen Stau und keinen Zeitverlust und niemand braucht ungeduldig zu werden.
9. Eine Bitte an die Eltern. |
Politik
Die Europäische Union ermöglicht über eine Reihe von
Förderprogrammen finanzielle Unterstützung von lokaler und regionaler
Politik für zukunftsfähige Strukturveränderungen in vielen Gemeinden. So stehen für z.B. Niedersachsen bis 2006 allein im Bereich der
Strukturförderung ca. 1,65 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt bereit; das ist
eine Verdopplung im Vergleich zur letzten Förderperiode.
Einige Kreise haben mit Hilfe dieses Programms auch die Sicherheit und Qualität von Haltestellen verbessern können. In der hier betrachteten Region ist jedoch wenig von dieser Art von Umdenken festzustellen oder die Gelder wurden irgendwo anders verpufft. Ebenso lässt sich beobachten, dass die Förderung gerne aus Sicht des Marketings genutzt wird, d.h. Steigerung der Fahrgastzahlen zur Verbesserung der Umsätze im ÖPNV.
Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen
Ein Papier für Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen beinhaltet zwei Konzepte, die grundsätzlich das Ziel anstreben, durch eine Vereinheitlichung und regelmäßige Überwachung
der Haltestellenausstattung die Haltestellenqualität im Verbundgebiet anzuheben.
Während im Gestaltungskonzept Richtlinien für die Gestaltung von Haltestellen genannt werden, wird mit dem Qualitätskonzept für Haltestellen die Sicherstellung und Kontrolle von Qualitätsmerkmalen verfolgt.
Die Fußwegentfernung zur Haltestelle (Luftlinienentfernung) sollte nach Möglichkeit nicht mehr als ca. 600 m im Außenbereich der Städte und im ländlichen Raum (entspricht einer Fußwegzeit von ca. 10 Minuten) bzw. im innerstädtischen Bereich ca. 300 m betragen. Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Dies setzt gut beleuchtete, saubere, vom Fahrweg getrennte und ausreichend breite Gehwege voraus. Bei der Planung von Haltestellen ist auf unmittelbare Nähe zu bewohnten Gebäuden und auf eine Gestaltung ohne dunkle Ecken zu achten. Den Belangen der mobilitätseingeschränkten (darunter auch Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer) und behinderten Fahrgäste ist angemessen Rechnung zu tragen (z.B. Blindenleitstreifen). Haltestelle und Wegenetz sind aufeinander auszurichten. Gegebenenfalls erleichtert eine klare Wegweisung den Zugang zur Haltestelle. Für eine gefahrlose Straßenüberquerung ist Sorge zu tragen. Bei signalgeregelten Überwegen sind die Lichtsignalanlagen nach Möglichkeit so zu steuern, dass Fahrgäste ein in die Haltestellen einfahrendes oder dort haltendes Verkehrsmittel noch erreichen können. Sind Höhenunterschiede auf den Zuwegungen zu überwinden, sind diese fußgängerfreundlich zu gestalten (z.B. breite und leicht begehbare Treppen oder Rampen). Der Straßenbaulastträger hat für eine gefahrlose Begehbarkeit (z.B. Winterdienst) der Fußgängeranlagen zu sorgen [28].
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Schreibt im Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr 2001 im Absatz: Haltestellen für Busse und Bahnen noch besser sichern. Fahrgäste in Bussen und Bahnen sind an den Haltestellen im öffentlichen Verkehr insbesondere beim Ein- und Aussteigen Gefahren ausgesetzt. Dies trifft im hohen Maß für Kinder (Schulbusverkehr) und ältere Menschen zu. Daher sind geeignete Sicherungsmaßnahmen - wie z.B. vom übrigen Verkehr abgetrennte Anordnungen der Haltestellen, erhöhte Platform zum stufenlosen Ein- und Aussteigen sowie Hilfen zur Straßenüberquerung - weiterhin eingehend auf ihre Eignung, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, zu untersuchen [29].
Die SPD des Kreis MYK
Die SPD schreibt in ihrem Programm 1999 - 2004 Themen für eine bessere Zukunft:
"Auch eine benutzerfreundliche Infrastruktur im Bereich der Bahnhöfe und Haltestellen gilt es, in Zukunft noch zu verbessern. Neue Bahnhofsangebote in verschiedenen Städten und Gemeinden des Kreises und die Verlegung von Bushaltestellen und ihre Ausstattung sind dafür gute Beispiele [30]". Hier vermissen wir leider den Sicherheitsaspekt .
Handlungsleitfaden für Haltestellen (Auszug)
Zur Verbesserung der Sicherheit an den Haltestellen stehen verkehrsregelnde
und bauliche Maßnahmen zur Verfügung.
| Alle Haltestellen müssen hinsichtlich ihrer baulichen Gestaltung und des vorhandenen Gefährdungspotentials regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden, damit Schulbusunfälle möglichst vermieden werden. Außerdem sind die Verantwortlichen, ausdrücklich auch die Eltern, für die Verkehrssicherheitsarbeit im Bereich der Schülerbeförderung zu gewinnen. Empfehlungen zur baulichen Anlage von Haltestellen: |
Die Vermeidung von Kinderunfällen muss verstärkt ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein und bleiben. Dazu müssen Anstrengungen in den Bereichen Verkehrserziehung und Aufklärung, Verkehrsplanung und technische Maßnahmen sowie Gesetzgebung und Überwachung intensiviert werden. Eine Zahl von 50.000 jährlich im Straßenverkehr verunglückter Kinder ist nicht hinnehmbar. Verkehrserziehung muss kontinuierlich im Elternhaus, im Kindergarten und in der Schule erfolgen. Dazu müssen alle Erziehungspersonen motiviert und befähigt werden. Der Verkehrsgerichtstag misst der Verkehrserziehung in Kindergarten und Schule und der Tätigkeit ehrenamtlicher Helfer große Bedeutung bei. Er appelliert an die Länder, dass die Arbeit der Schulen verstärkt und die der Polizei fortgesetzt wird. |
Der RLP Landeselternbeirat
Hier wurde sogar diskutiert, dass anstatt Gelder in sichere Schulbusse zu stecken mit Investitionen in sichere Haltestellen bei weitem mehr erreicht werden könnte [32].
Für alle Haltestellen das Verbot der Vorbeifahrt an haltenden Schulbussen in beiden Fahrtrichtungen, verpflichtendes Einschalten der Warnblinkanlage an haltenden Schulbussen, Verbot der Rückwärtsfahrt.
Ein Verkehrsberater
Stellungnahme zum Thema Haltestellen:
Sichere Bushaltestellen sind i.d.R. auch kundenfreundliche Haltestellen, kundenfreundliche Haltestellen im Umkehrschluss also auch sichere Ein- und Ausstiegsorte. Welche Merkmale eine gute Haltestelle ausmachen, ist in verschiedenen Veröffentlichungen nachzulesen. möchte ich nun die wichtigsten Punkte zusammenfassen:
- Besonders wichtig an Haltestellen sind gute Sichtverhältnisse. Fahrer/innen und Fahrgäste müssen sich frühzeitig sehen. Hierzu gehört auch eine besondere Beleuchtung von Haltestellen, sofern sonstige Straßenlampen nicht ausreichen. Das Halteverbot muss konsequent beachtet (d.h. auch kontrolliert) werden, auch im Anfahrbereich auf Haltestellen.
- Sicher sind deshalb v.a. Buskaps mit erhöhten Bordsteinen, an denen der Bus auf der Fahrbahn anhält [33].
Ein Anwalt stellt folgende These auf
Erinnert sei nochmals daran, dass Omnibusse im Linienverkehr bei eingeschalteter Warnblinkanlage an der Haltestelle auch in Gegenrichtung nur in Schrittgeschwindigkeit (= 7 km/h) passiert werden dürfen. An das Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer appelliert eine Ergänzung des § 39 StVO, wonach Verkehrszeichen nur noch aufgestellt werden sollen, wo dies zwingend geboten sei. Den Kommunen kann diese Bestimmung schließlich Geld bei der Aufstellung sparen und noch mal Geld bei Haftungsprozessen wegen etwa unterlassener Aufstellung von Hinweisschildern, die möglicherweise Schäden vermieden hätten [34].
Die Polizei Flensburg
Busse richtig überholen: 99 Prozent der Autofahrer wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, wenn neben oder vor ihnen ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinker fährt. Sie ignorieren die seit dem 1. Juli 1998 geltenden Vorschriften und überholen einfach. Wie ein gemeinsamer Test des ADAC und der Polizei ergab, würde ein Drittel der Fahrer bei Geschwindigkeitsmessungen an Bushaltestellen die Fahrerlaubnis verlieren und zwei Drittel Punkte in Flensburg kassieren oder saftige Bußgelder bezahlen. Die Polizei erwähnt in der Regel nie, dass Busse kaum noch die Warnblinkanlage einschalten [35].
Die Polizei RLP
Hier wird die Bushaltestelle als Gefahrenpunkt beschrieben. Haltepunkte von Bussen und Straßenbahnen sind häufig Risikostellen. Eine "typische" Gefahrensituation: Schüler und Kindergartenkinder rennen auf eine haltende Straßenbahn zu oder stürzen aus dem Bus heraus auf die Straße - ohne auf vorbeifahrende Fahrzeuge zu achten. Besonders gefährdet sind beim Ein- und Ausstieg auch ältere Menschen und Behinderte [36].
Das Kuratorium für Verkehrsicherheit KfV Österreich
Das geltende Vorbeifahrverbot (gilt nur bei Schulbussen) wird zudem laut den Erfahrungen der befragten Buslenker von den meisten Kfz-Lenkern und Lenkerinnen nicht befolgt! Eine gefährliche Situation ist vorprogrammiert! Rot blinkende Tafeln für Schulbusse! Laut der seit 1994 geltenden Regelung des Vorbeifahrverbots muss bei vorschriftsmäßiger Ausrüstung eines Schulbusses mit der gelbroten Tafel vorne und hinten am Fahrzeug und eingeschalteter Alarmblinkanlage bei PKW-Kombis bzw. eingeschalteten Warnleuchten bei Omnibussen, der nachfolgende Verkehr anhalten und zwar auch dann, wenn der Bus in einer Busbucht steht. Leider ist diese Regelung kaum bekannt. "Eine intensivere Kontrolle des geltenden Vorbeifahrverbots durch die Exekutive sowie eine gesetzliche Erweiterung der Anhaltepflicht auch auf den Gegenverkehr ist unbedingt anzustreben. Schulbusse sollten nach französischem Vorbild zukünftig in Österreich mit rot blinkenden Schülertransporttafeln ausgestattet sein, die den Kfz-Lenkern und Lenkerinnen deutlich und unmissverständlich das Vorhandensein von Kindern anzeigen [37].
Schlussbemerkung Man könnte die Liste von Gegnern der bestehenden Regelungen endlos fortsetzen. Oft ist der von Institutionen bestritten Weg, die Verkehrserziehung von Kindern und der Appell an Autofahrer den schlechten § 20 STVO umzusetzen. In der Verkehrserziehung wird viel Geld z.B. mit Busschulen ausgeben, aber es bleibt rätselhaft warum nichts an anderer Stelle getan wird. Offensicht kommt zu wenig Kritik und Forderungen der Polizei über die unzureichende Situation an die Öffentlichkeit. In Grenzen lässt sich durch die Presse an Hand von Unfällen lernen, wenn sie überhaupt mal über der Politik unbequeme Unfälle berichtet. Die Probleme werden dann jedoch eher nur auf den Autofahrer geschoben, indem wir in der Presse über die Warnblinkanlage belehrt werden, dies ist gut und auch wichtig. Doch das Schüler nur noch überwiegend im Linienverkehr befördert werden oder Schein-Linien betrieben werden um die Vorschriften zu umgehen, wird nicht gesagt. Der Kreis hätte jedoch in den Ausschreibungen die Möglichkeit auch für überwiegend im Linienverkehr beförderte Schüler den Anforderungskatalog für Schulbusse Bestandteil der Verträge zu machen.
Für Teilfunktionen könnten einige wenige Normen oder Merkblättern genutzt werden, wie z.B. Barrierefreies Bauen DIN 18024-1 [39], Beleuchtung an Bushaltestellen DIN 5044 [40], Sichtweiten an Knotenpunkten [41] oder Fußgängerüberwegen [42] . Seltsam muss einem erscheinen, warum ein Fußgängerüberweg bei fehlender Sichtweite oder zu nahe am Ortseingang nicht angelegt werden darf, aber sehrwohl eine Haltestelle. Wünschenswert währe eine Norm für Haltestellen mit konkret vorgeschrieben Maßnahmen.
Obwohl für Haltestellen im öffentlichen Verkehrsraum dringend eine gesetzliche Regelung notwendig wäre, gibt es stattdessen eine DIN 30795-6, welche die Vorinformation an Haltestellen über den Verkauf von Fahrausweisen durch den Fahrer - Anordnung und Ausführung der Informationselemente regelt. Auch Farbe und Form der Bushaltehaltestellentafeln wollte Brüssel schon regeln, ein Kommentar dazu aus Österreich "wenn dies Brüssel ein so ein großes Anliegen ist, so sollte dies auch von Brüssel finanziert werden" [43].
Möge diese kostenlose Dienstleistung, geschätzter Wert von mind. 5000 Euro, den Verantwortlichen aufzeigen an welchen Stellen Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die oben genannten Fallbeispiele können praktisch über das Haltestellenkataster fortgesetzt werden, dort sind zu nahezu jeder Haltestelle auch Fotos vorhanden. Mit der ersten Ausgabe des anliegenden Haltestellenkataster von 71 Haltestellen lässt sich jetzt schon eine statistische Auswertung erstellen. Aus den Daten wird im Diagramm (Bild) die Verteilung der wesentlichsten sicherheitsrelevanten Kriterien dargestellt. Ein Anteil von 40% mit Mangelhaft bis Ungenügend (Note 5 und 6) bewerteten Haltestellen ist erheblich zu hoch. Grundsätzlich haben alle Haltestellen, auch ab einschließlich Note 3 noch erhebliche Mängel, welche leicht abgestellt werden könnten. Weitere Haltestellen werden fortlaufend in das Haltestellenkataster ergänzt und veröffentlicht. Entprechend werden auch Veränderungen in Zukunft erfasst und beobachtet wird ob, so hoffentlich, Maßnahmen efolgten.
Mittels der vorliegenden Daten und Beobachtungen werden in der folgenden Liste die häufigsten Haltestellenmängel zusammengefasst.
Häufigsten Mängel
|
Einige typischen Mängel zeigen die folgenden Fotos.
Einige vorbildlichen Maßnahmen, im wesentlichen aus Nachbarregionen, zeigen die folgenden Fotos.
wenigstens Warnschild |
Transparenter Wetterschutz mit Sitzen und Fahrradständer |
Ein Busplatz |
Ein Busplatz |
Gute Lösung mit Buskap |
Buskap in Kirchwald virtuell errichtet |
Diskussion
Vorläufige Beobachtungen anderer Haltestellen in benachbarten Verbandsgemeinden zeigen, zwar selten aber immerhin, einige vorbildlichen Lösungen so wie z.B. Keifenheim. Das heist jedoch nicht es gäbe dort nicht auch reichlich Mängel.
Es ist schon jetzt zu erkennen, dass in der VG Vordereifel ein Minimum für die Sicherheit von Haltestellen getan wird.
Viele der hier genannten Institutionen bestätigen in ihren Veröffentlichungen, dass die oben genannten Mängeln nicht geduldet werden sollten. Der §20 wird als ungenügend bezeichnet, als einer der häufigst verstoßenen Verkehrsregeln. Er ist viel zu kompliziert und sollte durch eine einfache Vorschrift abgelöst werden "kein Überholen in keiner Fahrtrichtung während ein Bus an einer Haltestelle anfährt oder steht". Ausländische Regelungen geben uns ein gutes Beispiel dafür.
Die im §20 gering verbesserte Variante für den Falle, dass der Bus die Warnblickanlage eingeschaltet hat nützt ohnehin nicht viel, da nach Aussage des LSV in Rheinland-Pfalz so gut wie keine Haltestelle diese Verpflichtung hat. Seltsam ist auch wenn ein fürsorglicher Kreis für alle Haltestellen dies versuchte zu verordnen, daraufhin der Verkehrsbetrieb gegen den Kreis klagt und vor Gericht sogar gewann.
In den Steckbriefen wurde überwiegend recht großzügig mit "normale Straßenbeleuchtung" bewertet. Trotzdem muss gesagt werden, dass auch unter diesen Umständen die Beleuchtung der Haltestellen in der Regel ungenügend ist und wohl kaum die DIN 5044 erfüllt [40]. Die Straßenlaterne, wenn vorhanden, steht in der Regel zu weit weg und nur auf einer Straßenseite. Für Straßen ohne vorhandenes Stromnetz empfiehlt sich heute der Einsatz von Solar-Leuchten [46].
In den Steckbriefen wurde die Breite der Aufstellfläche bei größer als ein Meter als scheinbare Zufriedenheit erfasst, obwohl nach Möglichkeiten eine Breite von ca. zwei Metern anzustreben ist. Im besonderen Maße sollte dabei die Anzahl der Kinder berücksichtigt werden.
Wetterschutz ist in ländlichen Gebieten überwiegend aus Holz gebaut (Landschaftsbild). Heute ist man sich darüber einige, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit, Komfort und sozialer Sicherheit, ein transparenter Wetterschutz die bessere Lösung ist. Mögen die Naturliebhaber in den Gemeinderäten mal über ihren Schatten springen indem sie die teilweise alten Hütten (siehe ) ersetzen. Anstatt den verschönerten Dorfplatz oder die Grillhütte sollte dann zu Gunsten der Sicherheit von Kinder auch mal was Geld ausgegeben werden, immerhin ist dies unsere Zukunft und Rente.
Eine Kleinigkeit wurde bei fast allen Haltestellen vermisst. Die Fahrpläne waren nur für die Linienbusse ausgehängt, jedoch nicht für die anderen "Linienbusse" zur Regionalen Schule Nachtsheim. Angeblich sollen die Linienbusse doch keine Schulbusse sein, also RMV warum denn nicht im Fahrplan wie die BOKraft dies vorschreibt? Im Kataster wurde dies trotzdem mit "Fahrplan vorhanden" bewertet.
Wenn nur ein Haltestellenschild für eine Fahrtrichtung aufgestellt wurde, so mag uns das als unwichtige Formsache erscheinen. Vor Gericht bekäme jedoch der Autofahrer Recht wenn er ein Kind an einer nicht gekennzeichneten Haltestelle anfahren würde [45]. Wer würde sich schon gerne gerichtlich auseinandersetzen, wer denn nun die Krankheitskosten oder Invaliditätsrente seines Kindes zu tragen hätte - die Fa. Welter? Außerdem, ein Schild lässt keinen Zweifel aufkommen hier wäre ein ungeprüfter Haltepunkt und Kinder bekämen einen klaren Anhaltspunkt wo sie zu stehen haben.
Alle anderen Punkte der in der Tabelle aufgeführten Mängel sind sicherlich einleuchtend genug und können als wichtigen Sicherheitsbeitrag ohne viel Argumentation anerkannt werden.
Literaturrecherchen und Beobachtungen sind Basis des im folgenden vorgeschlagenen Anforderungskatalog der analog zum Anforderungskatalog für Schulbusse den Behörden, Eltern, Elternvertretern bei der Errichtung, Bewertung und Diskussion als Leitfaden dienen sollte.
Anforderungskatalog für Haltestellen
§1 | Anwendunsgbereich dieses Anforderungskatalogs ist die Personenbeförderung im Omnibusverkehr. Insbesondere sind die hier genannten Maßnahmen dort anzuwenden wo überwiegend Kinder im Schülerverkehr befördert werden.
Der Katalog soll keine Schulhaltestellen regeln, da dort im allgemeinen noch höhere Anforderung zu gelten haben, kann aber sehrwohl als Mindestanforderung dort herangezogen werden.
Er kann nicht als gesetzliche Verpflichtung angewendet werden, kann aber sehrwohl im Streitfall, z.B. nach einem Unfall, nützlich sein falls eine Überprüfung wegen Fahrlässigkeit der Verantwortlichen erfolgt.
| §2 | Als allgemeiner Grundsatz sind den örtlichen Gegebenheiten, wie Straßentyp, zulässige Geschwindgkeit, Verkehrsdichte, Sichtzone und Nutzungssituation mit entsprechenden Maßnahmen den Unfallgefahren präventiv entgegenzuwirken. Geringe Nutzung bedeutet aber nicht, dass nicht nur ein Kind keinen Anspruch auf Sicherheit hätte. Die hier aufgeführten Maßnahmen gelten für beide Fahrtrichtungen.
| §3 | Das Fahrpersonal ist verpflichtet die Warnblinkanlage schon beim Anfahren mindestens innerorts 100 Meter und außerorts 200 Meter vor der Haltestelle einzuschalten.
| §4 | Vor den Haltestellen ist frühzeitig mit Verkehrsschildern die Gefahrensituation anzuzeigen. Die Verkehrsschilder sind bei schlechter Beleuchtung fluoreszierend oder reflektierend auszuführen.
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§5 | Bei der baulichen Ausführung der Haltestelle sind folgende Ausführung zu berücksichtigen:
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§6 | Querungshilfen sind entsprechend der Verkehrssituation und der örtlichen Gefahrensituation vorzusehen:
| §7 | Zulässige Sichtweite
Aufstellorte mit eingeschränkter Sichtzone stellen eine besondere Gefahr dar, da Kinder in der Regel die Querung an der Haltestelle und häufig verdeckt vom Bus vornehmen. Die zulässigen Sichtweite soll die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht unterschreiten. Der Autofahrer erhält somit einen ausreichenden Anhalteweg. Weitere Berechnungshilfen geben Literatur welche den nötigen Anhalteweg unter Berücksichtigung von Gefälle, Steigung, Witterung etc. empfehlen [46]. Für den Fußgänger ist ebenso eine erforderliche Sichtweite zu berücksichtigen um die Straße gefahrlos zu Überqueren. Es ist dabei die häufig unterschiedliche Sichtzone bei Querung zur und von der Haltestelle zu beachten.
| §8 | Maßnahme bei besonderen Gefahrensituationen
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Da die Institionen wohl kaum bereit sein dürften alle Maßnahmen an jeder Stelle anzuwenden, wird versucht die Anwendung des Anforderungskatalogs anhand eines Entscheidungsschema zu vereinfachen. Als "Kochrezept" sollte es jedoch nicht verstanden werden, denn eine individuelle Auslegung bleibt weiterhin unumgänglich. Die folgende Darstellung mit drei Gefährdungsstufen kann als Entscheidungsgrundlage für einige der o.g. Maßnahmen genutzt werden. Eine Gruppe "keine Gefährdung" wurde hierbei nicht aufgeführt, da es diese praktisch nicht gibt. Die Spalte Fahrgastkomfort ist nicht unbedingt aus Sicherheitsaspekt unrelevant. Wenn Schüler schlechter Witterungslagen ausgesetzt werden, so kann dies durchaus zu mehr Aggressivität führen. Auch die soziale Sicherheit ist im Umfeld der Haltestelle ein zusätzlich zur Straßenverkehrssicherheit zu berücksichtigender Aspekt, z.B. am Bahnhof oder auf einsamer Landstraße eine weibliche Person.
Vereinfachtes Entscheidungsschema zur Haltestellenauslegung
Gefährdung | Auch | Fahrgast -komfort Gering | Mittel | Stark | Bei Geschwindigkeit max. zul. km/h: | 30 | 50 | 100 |
| Achtung Kinder - Bushaltestelle | x | x | x |
| Piktrogramm auf Straße | x | x |
| Geschwindigkeit auf Straße | x |
| Haltebucht oder Buskap | x | x
| Busplatz | x |
| H-Zeichen m. Fahrplan, Tarif | x | x | x | x
| Parkverbotszone (Zick-Zack) | x | x |
| Überholhindernisse | x |
| Querungshilfe | x | x | x
| Ampel | x |
| Haltestellenbeleuchtung DIN | x | x | x | x
| Aufstellfläche ausreichend u. befestigt | x | x | x | x
| Bordstein | x | x |
| Über Gehweg erreichbar | x | x | x | x
| Wetterschutzhütte tranparent | x
| Sitzgelegenheit | x
| Fahrplan u. Tarif | x
| Soziale Sicherheit | x
| Fahrradständer | x
| Telefonzelle (bei starker Frequenz) | x
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Der Gesetzgeber wird aufgefordert in StVO, Personenbeförderungsgesetz PBefG, BOKraft, Nahverkehrsgesetz, Schulgesetzen oder Verwaltungsvorschriften eine verbindlichere Beachtung für die Zukunft sicherzustellen. Der volkswirtschaftliche Schaden der durch Unfallfolgekosten entsteht wird höher eingeschätzt als die Kosten für einfachste Verkehrssicherheitsmaßnahmen zur Unfallprävention.
Der §20 StVO sollte dringend auf den Prüfstein und ebenso die Verpflichtung zum Einschalten der Warnblinkanlage der Standard werden - zumal dies absolut nichts kostet. In der Zwischenzeit muss die Verpflichtung an vielen Haltestellen sofort eingeleitet werden, anstatt wie bisher so gut wie an keiner.
Ob jemals etwas rechtlich geregeltes entstehen wird, ist noch nicht abzusehen. Jedoch können in der Zwischenzeit Eltern ihr betroffenes Gebiet bewerten und mit Engagement bei den Behörden um Abhilfe kämpfen.
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© Rolf Diederichs
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