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Anforderungskatalog für Haltestellen
[Auszug aus Report: Sicherheit an Haltestellen - Analyse, Forderungen und Empfehlungen]


Literaturrecherchen und Beobachtungen sind Basis des im folgenden vorgeschlagenen Anforderungskatalog der analog zum Anforderungskatalog für Schulbusse den Behörden, Eltern, Elternvertretern bei der Errichtung, Bewertung und Diskussion als Leitfaden dienen sollte.

Anforderungskatalog für Haltestellen
§1 Anwendunsgbereich dieses Anforderungskatalogs ist die Personenbeförderung im Omnibusverkehr. Insbesondere sind die hier genannten Maßnahmen dort anzuwenden wo überwiegend Kinder im Schülerverkehr befördert werden. Der Katalog soll keine Schulhaltestellen regeln, da dort im allgemeinen noch höhere Anforderung zu gelten haben, kann aber sehrwohl als Mindestanforderung dort herangezogen werden. Er kann nicht als gesetzliche Verpflichtung angewendet werden, kann aber sehrwohl im Streitfall, z.B. nach einem Unfall, nützlich sein falls eine Überprüfung wegen Fahrlässigkeit der Verantwortlichen erfolgt.
§2 Als allgemeiner Grundsatz sind den örtlichen Gegebenheiten, wie Straßentyp, zulässige Geschwindgkeit, Verkehrsdichte, Sichtzone und Nutzungssituation mit entsprechenden Maßnahmen den Unfallgefahren präventiv entgegenzuwirken. Geringe Nutzung bedeutet aber nicht, dass nicht nur ein Kind keinen Anspruch auf Sicherheit hätte. Die hier aufgeführten Maßnahmen gelten für beide Fahrtrichtungen.
§3 Das Fahrpersonal ist verpflichtet die Warnblinkanlage schon beim Anfahren mindestens innerorts 100 Meter und außerorts 200 Meter vor der Haltestelle einzuschalten.
§4 Vor den Haltestellen ist frühzeitig mit Verkehrsschildern die Gefahrensituation anzuzeigen. Die Verkehrsschilder sind bei schlechter Beleuchtung fluoreszierend oder reflektierend auszuführen.
  1. Die zulässige Geschwindigkeit ist außerorts mindestens auf 50 km/h und innerorts auf 30 km/h vor den Haltestellen frühzeitig mit Verkehrsschildern zu regeln.
  2. Das Verkehrsschild "Achtung Bushaltestelle", "in x Meter", mit Kinderpiktogramm ist aufzustellen
  3. Kinderpiktrogramme sind möglichst zusätzlich auf der Fahrbahn anzubringen
§5Bei der baulichen Ausführung der Haltestelle sind folgende Ausführung zu berücksichtigen:
  1. Der Abstand zur Fahrbahn soll 1 Meter nicht unterschreiten und die Fläche soll mindestens 1 qm pro Person betragen.
  2. Es sollten bevorzugt Busbuchten oder Buskaps eingesetzt werden.
  3. Eine ausreichende Beleuchtung nach DIN 5044 [40]
  4. Ein Haltestellenschild ist deutlich sichtbar quer zur Fahrtrichtung anzubringen (fluoreszierend/reflektierend)
  5. Fahrplan, Tarifinformation und Name des Verkehrsbetriebes ist anzubringen.
  6. Abfallbehälter
  7. Ein transparenter Wetterschutz mindestens 2-seitig geschlossen mit Sitzgelegenheit in der Größe entsprechend der typischen Personenzahl sollte vorhanden sein und für den Autofahrer gut sichtbar aufgestellt werde,
  8. Vor dem Bordstein ist mit Hilfe eins roten oder weißen Markierungsstreifen den Personen die Abstandshaltung zum anfahrenden Fahrzeug anzuzeigen.
  9. Die Parkverbotszone (15m vor und hinter) ist mit Hilfe einer Sperrfläche zu markieren
  10. Haltestellen sollten nicht an Neigungen von größer 6% eingerichtet werden [46]
  11. Erreichbarkeit und Verlassen der Haltestelle über Gehwege ist sicherzustellen
§6 Querungshilfen sind entsprechend der Verkehrssituation und der örtlichen Gefahrensituation vorzusehen:
a. Fußgängerüberweg
b. Fußgängerampel
c. Mittelinsel
d. Schülerlotsendienst
§7 Zulässige Sichtweite Aufstellorte mit eingeschränkter Sichtzone stellen eine besondere Gefahr dar, da Kinder in der Regel die Querung an der Haltestelle und häufig verdeckt vom Bus vornehmen. Die zulässigen Sichtweite soll die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht unterschreiten. Der Autofahrer erhält somit einen ausreichenden Anhalteweg. Weitere Berechnungshilfen geben Literatur welche den nötigen Anhalteweg unter Berücksichtigung von Gefälle, Steigung, Witterung etc. empfehlen [46]. Für den Fußgänger ist ebenso eine erforderliche Sichtweite zu berücksichtigen um die Straße gefahrlos zu Überqueren. Es ist dabei die häufig unterschiedliche Sichtzone bei Querung zur und von der Haltestelle zu beachten.
§8 Maßnahme bei besonderen Gefahrensituationen
  1. Buskaps welche den Verkehrsfluß durch den stehenden Bus zum stoppen zwingen und ein Überholen in beide Fahrtrichtungen verhindern.
  2. Einsatz von Schülerlotsen
  3. Errichtung der Haltestelle in verkehrsberuhigten Nebenstraßen oder spezielle Bushalteplätze
  4. Verkehrsberuhigende Maßnahmen insbesondere an Ortseingängen
  5. Alle in anderen Paragraphen aufgeführten Maßnahmen sind besonders anzuwenden
§9 Ein Haltestellenkataster ist zu erstellen und den Umständen entsprechend zu aktualisieren. Verbesserungsvorschläge der Eltern, Elternvertreter und Fahrpersonal sind dabei zu beachten. Alle zwei Jahre hat durch einen Ortstermin eine Überprüfung der aktuellen Situation durch die Behörde zu erfolgen. Maßnahmen bis hin zur Verlegung der Haltestelle sind mit in Betracht zu ziehen.
§10 Im Winter ist Winterdienst an den Haltestellen zu leisten und ebenso eine sichere Erreichbarkeit zu Gewährleisten
§11 Den Schulelternbeiräten, Schulleiterinnen und Schulleitern soll Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Eltern sind von den Schulelternbeiräten zu informieren und Gelegenheit zur Mitarbeit gegeben werden. Es wird empfohlen mindestens alle zwei Jahre alle Haltestellen im Einzugsgebiet der Schule zu überprüfen und den Schulträger bei Mängeln zu informieren. Neue oder geänderte Haltestellen, auch bei Baustellen, sind von der Behörde dem Schulelternbeirat mitzuteilen der daraufhin eine außerplanmäßige Begutachtung vornehmen sollte. Eltern sollten in einem Elternbrief bei Bedarf informiert werden, um die Schüler über die Gefahrenstellen aufmerksam zu machen. Falls ein Schulwegplan besteht sollte dieser Anforderungskatalog dort angewendet werden.

Da die Institionen wohl kaum bereit sein dürften alle Maßnahmen an jeder Stelle anzuwenden, wird versucht die Anwendung des Anforderungskatalogs anhand eines Entscheidungsschema zu vereinfachen. Als "Kochrezept" sollte es jedoch nicht verstanden werden, denn eine individuelle Auslegung bleibt weiterhin unumgänglich. Die folgende Darstellung mit drei Gefährdungsstufen kann als Entscheidungsgrundlage für einige der o.g. Maßnahmen genutzt werden. Eine Gruppe "keine Gefährdung" wurde hierbei nicht aufgeführt, da es diese praktisch nicht gibt. Die Spalte Fahrgastkomfort ist nicht unbedingt aus Sicherheitsaspekt unrelevant. Wenn Schüler schlechter Witterungslagen ausgesetzt werden, so kann dies durchaus zu mehr Aggressivität führen. Auch die soziale Sicherheit ist im Umfeld der Haltestelle ein zusätzlich zur Straßenverkehrssicherheit zu berücksichtigender Aspekt, z.B. am Bahnhof oder auf einsamer Landstraße eine weibliche Person.

Vereinfachtes Entscheidungsschema zur Haltestellenauslegung
GefährdungAuch
Fahrgast
-komfort
GeringMittelStark
Bei Geschwindigkeit max. zul. km/h: 3050100
Achtung Kinder - Bushaltestellexxx
Piktrogramm auf Straßexx
Geschwindigkeit auf Straßex
Haltebucht oder Buskapxx
Busplatzx
H-Zeichen m. Fahrplan, Tarifxxxx
Parkverbotszone (Zick-Zack)xx
Überholhindernissex
Querungshilfexxx
Ampelx
Haltestellenbeleuchtung DINxxxx
Aufstellfläche ausreichend u. befestigtxxxx
Bordsteinxx
Über Gehweg erreichbarxxxx
Wetterschutzhütte tranparentx
Sitzgelegenheitx
Fahrplan u. Tarifx
Soziale Sicherheitx
Fahrradständerx
Telefonzelle (bei starker Frequenz)x

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