Home | Auf Schulbuslinien wehrt sich die RMV dagegen das Schild anzubringen Von Rolf Diederichs, Kirchwald, 2.3.2004.
Die ohnehin zum aussterben verdammte Spezis der echten Schulbusse sind die einzigen die noch verpflichtet sind Schulbusschilder zu tragen. Hier ist also die Sachlage klar und eindeutig. Anders sieht es aus bei den so genannten Schulbuslinien oder auch Pseudo-Linienbusse genannt, die es geschafft hatten einigen Vorschriften der Schülerbeförderung aus dem Weg zu gehen. Die auch kreiert wurden um den ÖPNV durch den Schülerverkehr subventionieren zu lassen, denn anders wäre der ÖPNV zumindest auf dem Lande schon längst Tod. Für diese Busse käme BOKraft § 33 Abs. 4 und Anlage 4 zum tragen: "Fahrzeuge die überwiegend für Schülerbeförderung eingesetzt werden müssen an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern gekennzeichnet sein." Warum diese Vorschrift nicht auch für Pseudo-Linienbusse gelten sollte, welche sicherlich überwiegend, oft sogar ausschließlich für Schülerbeförderung eingesetzt werden, ist unverständlich. Eltern bemühten sich bei der RMV schon vor Jahren vergeblich um die Anwendung dieses Schulbusschilds. Sogar in der Kindergartenbeförderung, die in solchen Pseudo-Linienbussen abgewickelt wird, weigerte man sich das Schild zu führen. Schon im Jahr 2000 berichtete der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz [1], dass die RMV Koblenz mit Datum 13.03.00 mitgeteilt hat, "bei einer Beförderung von Schülern im Linienverkehr darf das Schulbusschild nicht zusätzlich verwendet werden." Dieser Forderung wurde bis heute immer noch nicht stattgegeben. Schulbus.Net wurde vor zwei Wochen von einem Mitarbeiter des LSV mitgeteilt, dass man sich des Unsinns bewusst ist und sich in einer Sitzung Anfang 2004 um eine Lösung bemühen wird. Der leitende Bonner Polizeidirektor Gunter Thomas erklärte: In den meisten Fällen fehlen Kennzeichnung als Schulbus und die nicht vorhandene Eintragung des Fahrzeuges im Schülerverkehr, insbesondere bei Kleinbussen. Grund für Nichteintragung und -kennzeichnung sind vermutlich die finanziellen Folgen für den Fahrzeughalter. Der Schulbus muss jedes Jahr zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden und der Versicherungsbeitrag ist höher". Und was meint der Mayener Polizeichef Brandscheidt dazu? [1] Landeselternausschuß der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz: Unter Punkt 4. Schulbusschild |