Date: Sat, 12 Jul 2003 16:07:21 +0200
To: Erich.Pung@t-online.de, "Dr. Alexander Saftig" <buergermeister@vordereifel.de>,b.schumacher@vordereifel.de
From: "Rolf Diederichs (NDT.net)" <rd@ndt.net>
Subject: Re: Haltestelle Kirchwald Spielplatz
Sehr geehrte Herren,
"Haltestellen dürfen nicht hinter Kurven oder Geländeerhöhungen angeordnet werden."
Anliegend der komplette Auszug zum Thema Sicherheit an den Haltestellen
Ich empfehle Ihnen sich die Arbeit von anderen zu nutzen zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Diederichs
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Handlungsleitfaden für
· Schulleitungen
· Busunternehmer
· Städte/Gemeinden
zur Förderung der Sicherheit im Schulbusverkehr
Die Arbeitskreise haben die nachfolgenden Maßnahmekataloge entwickelt, die den involvierten Stellen als Handlungsleitlinien dienen sollen.
Die beteiligten Stellen (insbesondere Schulträger, Schulen, Busunternehmer) sind aufgerufen, die Empfehlungen an den jeweiligen Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort orientiert umzusetzen.
Der Kreis Borken bedankt sich für die intensive und konstruktive Arbeit in den Arbeitskreisen.
Borken, im August 2001
Gerd Wiesmann
Landrat
-----------H A L T E S T E L L E N------------
Arbeitskreis „Haltestellen“
Zusammensetzung des Arbeitskreises:
Stadt Borken Herr Pöpping
Gemeinde Raesfeld Herr Mümken
Polizei Herr Kremer
Schulen Herr Vinke
Fachbereich Sicherheit und Ordnung Herr Brocks
Fachbereich Verkehr Herr Sieverding
Fachbereich Verkehr Herr Stump
Zur Verbesserung der Sicherheit an den Haltestellen stehen verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen zur Verfügung.
Alle Haltestellen müssen hinsichtlich ihrer baulichen Gestaltung
und des vorhandenen Gefährdungspotentials regelmäßig auf
den Prüfstand gestellt werden, damit Schulbusunfälle möglichst
vermieden werden. Außerdem sind die Verantwortlichen, aus-drücklich
auch die Eltern, für die Verkehrssicherheitsarbeit im
Bereich der Schülerbeförderung zu gewinnen.
Empfehlungen zur baulichen Anlage von Haltestellen:
Haltestellen sollten identisch sein mit den Haltestellen des
Linienverkehrs. Hier sind selbstverständliche Sicherheits-standards
in der Regel vorhanden:
- Haltestellen müssen frühzeitig durch andere Fahrzeugführer erkennbar sein.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Sicht auf sich nähernde Kraftfahrzeuge haben.
- Haltestellen dürfen nicht hinter Kurven oder Geländeerhöhungen angeordnet werden.
- Es ist möglichst ein Überqueren der Fahrbahn zu vermeiden
- An stark befahrenen Straßen sind gesonderte Haltebuchten notwendig.
- Es dient der Verkehrssicherheit, eine ausreichende Wartefläche (räumliche Enge ist häufig der Grund für das Entstehen unfallträchtiger Situationen) einzurichten und Konflikte mit dem Radverkehr auszuschließen.
- Bei zusätzlichen Gefährdungsfaktoren (stark befahrene Straße, geringer Warteraum, große Schülerzahl, Lage der Haltestelle direkt am Fahrbahnrand) hat sich auch die Markierung einer Haltelinie, die sich allerdings in der Ausführung von Verkehrseinrichtungen i.S. der StVO abheben muss, bewährt.
- Bei notwendigen Überquerungen der Fahrbahn den Haltestellenstandort möglichst in der Nähe vorhandener Fußgängerüberwege
wählen.
- Für bestimmte Haltestellen kann die Straßenverkehrsbehörde anordnen, dass der Fahrer des Schulbusses die Warnblinkanlage einschaltet. In diesem Fall muss der Verkehr in beiden Richtungen mit Schrittgeschwindigkeit, mit ausreichendem Abstand und gesteigerter Aufmerksamkeit an dem Schulbus vorbeifahren.
Der komplette Leitfaden:
http://www.kreis-borken.de/kreisaktuell/bindata/schulwegsicherheit.pdf. (ca. 450 KB)
Elterninitiative "Sichere Schülerbeförderung"
Rolf Diederichs
Im Fraustück 6
56729 Kirchwald
Tel 02651-904904
Fax 02651-904906
Email: rd@ndt.net
Homepage: www.ndt.net/home/schulbusse/