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Siehe die weitere Entwicklung:
Der ADAC stuft Haltestelle in Kirchwald als gefährlich ein 7.07.2005 Kirchwald, Mayen-Koblenz (rd) |
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Kirchwald 24.11.2003
| Nun doch mehr Sicherheit an der Haltestelle Kirchwald Nitzblick?
| Verbandsgemeinde entschied trotz Warnung einer Fachstelle nur unzureichende Maßnahmen. Ein Ortstermin fand mit 9 Personen am 3.11.2003 in Kirchwald an der Haltestelle Nitzblick statt. Kinderpiktogramme, Schilder und sogar der Bus muss die Warnblinkanlage einschalten sind nun die äußerst selten im Land angewendeten Maßnahmen. Nicht locker lassen über mehrere Monate der Elterninitiative brachte jetzt zumindest diese Verbesserung. Eine Verlegung wäre jedoch die richtige Maßnahme gewesen, so auch die Straßenmeisterei Mayen, denn andere sicherere Standorte waren vorhanden. (rd)
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Das Ergebnis wurde später mit folgender Notiz mitgeteilt:
Kommentar von Rolf Diederichs: Zuständig für Haltestellen ist die obere Straßenverkehrsbehörde in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, wobei diese für Haltestellen außerorts zuständig sei, so Ingolf Ulmen von der Ordnungsbehörde Kreis-MYK. Für Haltestellen im Ort hat alleine die Verbandsgemeinde die Entscheidungsbefugnis. Es ist daher ziemlich klar, dass letztlich Dr. Saftig und Herr Schumacher der VG alle Wünsche auf ein Minimum beschränkten und ebenso die Warnung der SM Mayen nicht beachteten. Bedauerlich wurde auch das mangelnde Durchsetzungsvermögen oder den Willen der GUV registriert, steckt sie doch ihre Ziele und Forderungen in Schriften weitaus höher als sie diese dann auch praktisch versucht umzusetzen. Da in vielen anderen Orten Tempo 30 auch auf einer Landesstraße eingerichtet wurde, bleibt es fragwürdig warum nicht im Bereich der engen Kurven dieses Ortsteils Waldesch über eine Länge von ca. 600 Metern dies möglich gewesen wäre. Auch die Situation einer Buskap wird mit mindestens einem parkenden Fahrzeug praktisch täglich hergestellt. Man stellt mal wieder fest, dass Geld und Wille etwas für Autofahrer zu tun meist genügend vorhanden ist, aber für die durch den Verkehr betroffenen schwachen Verkehrsteilnehmern letztlich nicht genug. Obwohl der Autofahrer, als der Verursacher, genügend Geld durch Steuern bereitstellt sollte es doch logisch sein dies dann auch zum Schutzzweck angewendet werden. Hoffen wir, dass die vom Ortsbürgermeister vor etlichen Monaten gemachten Hoffnungen "an der Beleuchtung und an einem Wetterschutz werden wir als Ortsgemeinde etwas tun" nicht in allzu weite Ferne rücken. Ein Beispiel sollte man sich an Bürgermeister Maximilian Mumm von Münstermaifeld nehmen, der hat schon begonnen Bushaltestellen besser auszustatten, auch mit Wartehäuschen. In diesem Zusammenhang finde ich die Lokalnachricht vom 21.11.03 im Gelnhäuser Tagesblatt scheinheilig. Ein Kind wurde in Linsengericht/Großenhausen vor einigen Monaten an einer Haltestelle von einem LKW erfasst und schwer verletzt. Jetzt rühmen sich Schule und Gemeinde die Sicherheit an Haltestellen verbessert zu haben und die RMV (Klarstellung: RMV hier Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH) schlägt stolz mit "Bus-Training" in die gleiche Kerbe. Wer war denn wohl für die gefährliche Haltesetellenbedingung die zu diesem Unfall führte verantwortlich? Sicherlich nicht das betroffene Kind oder die Eltern. Beachtung sollte man den Beitrag von Prof. Dr. jur. Dieter Müller schenken: "Sollte ein solches Verhalten einzelner verantwortlicher Personen, auch durch die kritische Begleitung aufmerksamer Eltern festgestellt werden, dürfen Verantwortliche juristisch nicht geschont werden". Muss erst ein Unfall erfolgen bis die Verantwortlichen einsichtig werden?
Hintergründe: |
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