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Die Verkehrssicherheit von Schulbussen
Maßnahmenkatalog und Kommentar

Von Rolf Diederichs, Kirchwald, 10 September 2003.
Geändert: 15.10.2005

BOKraft (PBefG)
Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz

§ 2 Grundregel
Der Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge müssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.

Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und Aufrechterhaltung
der Sicherheit von Schulbussen bzw. Schülerbeförderung:
Polizei:
  • Laufend spontane Kontrollen (keine Aktionen die sich Rumsprechen).
  • Verstöße mit der Obergrenze des möglichen Strafmaßes ahnden.
  • Beim Personenverkehr (Verantwortung lt. §2 PBefG) keine Toleranz.
  • Alle Sicherheitsmängel, auch die scheinbar kleinsten und auch im Innenbereich, ernst nehmen.
  • Schulung der Polizeibeamten wie mit schwammigen Vorschriften umzugehen ist.
Aufgabenträger des ÖPNV bzw. Schulbusverkehrs (Kreis u. Schulträger):
  • Ausschreibungen nicht mehr nach "der Billigste" bekommt den Zuschlag.
  • Vertragliche Zusatzvereinbarungen wie z.B. Anforderungskatalog f. Schulbusse, Winterreifen, sonstige Qualitäts- und Sicherheitsmerkmale, Empfehlungen von z.B. ADAC als Grenzen festlegen.
  • Zusammenarbeit mit Prüfstellen, Überwachung auch zwischen den Hauptuntersuchungen.
  • Die Prüfstellen bei der Überwachung der Vertragszusatzvereinbarungen nutzen.
  • Verstärkt eine außerordentliche Untersuchungen bei Verdacht anordnen.
  • Auftragnehmer darf nicht durch Subunternehmer fahren lassen.
  • Liste für "schwarze Schafe" mit Sanktionen bis hin zu Ausschluss bei neuen Ausschreibungen.
  • Begrenzung der Busse nach Alter und Abnahme aller eingesetzten Busse (auch Ersatzbusse).
Schulen:
  • Busschule mit Schwerpunkten in Sicherheit, Verhalten und Vandalismus.
  • Feedback zu Eltern, Schulelternsprechern, Runder Tisch.
Verkehrunternehmen bzw. Verkehrsverbund:
  • Qualitätsmanagement und Zertifizierung.
  • Funktionierendes Beschwerdemanagement, moderiertes Fahrgastforum im Internet. (Beschwerden als kostenlosen konstruktiven Beitrag nutzen!).
Der Straßenverkerhsbehörde zur Beachtung:
  • Anforderungskatalog für Schulbusse ... September 2005
  • Forderungen des Landeselternbeirats RLP Dezember 2003

  • Kommentar

    Bei gutem Willen, auch bei leeren Kassen, dürfte es möglich sein die Probleme der letzen Woche (im Kreis Mayen-Koblenz etc.) besser in den Griff zu bekommen. Vollkommenheit wird sicherlich nie erreicht werden können, es wird immer ein paar schwarze Schafe geben, aber Anstrengungen sollten unternommen werden, ohne von vorneherein von Resignation geprägt untätig zu bleiben. Der folgende Maßnahmenkatalog könnte ein Ansatz sein, wobei die Vorschläge in erster Linie aus den jüngsten Erfahrungen mit bestimmten Fahrzeugmängeln resultieren. Über die besonderen Probleme im Winter wurde schon an andere Stelle berichtet und Vorschläge unterbreitet.

    Wir erinnern uns noch an den Fall von vor den Sommerferien wo Politiker sich vor (wörtlich) die Busse stellten, ablichten ließen, und in der Rheinzeitung mit entsprechenden Texten versuchten die Öffentlichkeit zu beschwichtigen, bzw. unsere Berichte als unwahr darstellten. Flugs lernten davon auch einige Busunternehmer wie man Public Relation macht, indem sie zu Schulbeginn eine Imagewerbung "Liebe Kinder ... " in der RZ schalteten und in den Bussen TÜV-Bescheinigungen in die Scheiben klebten. Unbestreitbar mag eine außerordentliche Prüfung ein gut gemeinter Ansatz sein, dass solche Bescheinigungen oft nur unzureichend nützen, zeigten uns schon genügend frühere Beispiele. Einige Busunternehmer wiegten sich, wohl offensichtlich von der politischen Führung genügend gedeckt, dermaßen in Sicherheit, unbeirrt an ihren technischen Standards festhaltend, machten weiter wie bisher, wie uns die aktuellen von der Polizei belegten blanken Reifen zeigten.

    Ob die Polizei richtig handelte, indem sie Busunternehmern 5 Tage Zeit gab um die blanken Reifen zu wechseln? Laut Wettervorhersage war Sonnenschein angesagt, so der Beamte, aber wenn sich die Wetterfrösche irrten? Selbst ohne Regen konnte man von morgens + 1°C und Straßen wie Glatteis im Nettetal hören. Sollten unter solchen Umständen unsere Kinder die schwierige Strecke Mayen-Acht mit verkehrsuntauglichen Bussen fahren?

    Es muss doch nicht erst auf Herrn Stolpe gewartet werden bis jemals härtere Strafen bei Reisebussen, und wohl kaum bei Schulbussen bzw. Personenbeförderungsgesetz umgesetzt werden. Die zwei Busse sofort aus dem Verkehr ziehen, dies wäre an Hand vorhandener Gesetze ein Signal in die richtige Richtung gewesen, zumal in Gesetzen von "besonderen Anforderungen .. Vertrauen in eine sichere Beförderung" zu lesen ist. Vom Regen in die Traufe konnte man dann noch bei dem eingesetzten Ersatzbus nach Acht kommen, während der andere zum Reifenwechsel war. Alles im Allen ein Schulanfang mit fadem Beigeschmack, bei dem schon in wenigen Tagen die breite Palette aller grundsätzlichen Probleme des Schülertransports mal wieder auftraten.


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    An LSV: Mängelanzeige von Schulbussen/Schülerbeförderung

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    Mit dem Bus zur Schule
    Siehe darin besonders den Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden
    Vom TÜV geprüft und trotzdem schwere Mängel
    StVZO, BOKraft - Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Stand: 18. Dezember 2002
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