Schulbus.Net Pressemeldungen |
Freitag 20. Februar 2004, 15:19 Uhr
Schulbus.Net sieht die Situation ähnlich wie der ADAC, jedoch verweist stärker auf die überwiegend zu schlechte Gestaltungen von Haltestellen. Die weitere Forderung lautet absolutes Überholverbot in beide Richtungen. Siehe §20 StVO.
Schul- und Linienbusse richtig überholen
Bei Warnblinker droht Verwarnung Mehr als 62 000 Schüler haben im Jahr 2002 auf ihrem Schulweg einen schweren Unfall erlitten, davon endeten 100 tödlich. Ein besonders großes Risiko tödlich zu Anzeige verunglücken besteht für Schulkinder beim Überqueren der Straße auf dem Weg zum Bus sowie beim Ein- und Aussteigen. Um Bushaltestellen als Gefahrenquelle zu entschärfen, wurden bereits 1995 die Vorschriften, wie und wann Busse überholt werden dürfen, deutlich verschärft. Gleichwohl sind sie auch heute noch vielen Autofahrern unbekannt. Der ADAC hat die Regeln zusammengestellt.
Bei Verstößen drohen zum Teil empfindliche Strafen. Wer sich etwa an das Überholverbot nicht hält, wird nach Informationen des ADAC mit 40 Euro zur Kasse gebeten und erhält einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Mit 100 Euro, drei Punkten und einem Monat Fahrverbot wird derjenige bedacht, der mit Tempo 45 an einem Bus mit Warnblinker vorbeifährt, obwohl Schritttempo vorgeschrieben ist. Der ADAC im Internet: www.adac.de |