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Presse

Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe gegenüber der Ostthüringer Zeitung in Berlin:
Wörtlich heißt es künftig in StVO Paragraph 2, Absatz 3:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen."
Wie Stolpe sagte, "wollen wir damit zu mehr Verkehrssicherheit beitragen und erreichen, dass die Fahrer sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden."

Jahrzehnte wurden von "Stolpe & Co" für Schulbusse bestehende Gesetze nicht angewendet:
BOKraft § 18 Ausrüßtung
"Beim Einsatz der Fahrzeuge ist die Ausrüstung den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen."

19.2.2005
Kommentar: Wie soll eine schwammige Formulierung plötzlich funktionieren, die jahrzehnte bei Schulbussen versagte? Oder wird jetzt beim PKW die Polizei gerne aktiv werden? Eine nahezu identische Regelung besteht schon jahrelang für Omnibusse (BOKraft §18) ohne, dass sie je von der Polizei umgesetzt wurde. Wird der Staat im konkreten Gesetzestext der StVO den eigenen Geldbeutel und den der Industrie am Ende wieder schonen, in dem er einen Weg findet Busse und LKWs auszuklammern? Die neue Regelung soll nach Worten aus dem Bundesverkehrsministerium auch Ganzjahresreifen zulassen. Wenn das so kommt, dann könnte man wie bisher es auch bei Sommerreifen belassen. Auch definiert bisher keine Vorschrift den Begriff Winterreifen oder M+S. So wie der DVR und Pro-Winterreifen empfiehlt, müßte schnellstens M+S durch die Schneeflocke wie in den USA ersetzt werden. Wie kann sich die Reifenindustrie so kurzfristig auf Produkte und Produktion bis Herbst 2005 einstellen?

Der ADAC wird unterschiedlich zitiert "Die jetzt geplante Vorschrift sei akzeptabel", aber nach WDR Angaben stößt die geplante Verordnung beim ADAC auf wenig Gegenliebe. Sprecherin Jacqueline Grünewald hält sie sogar für unsinnig: "Das Ganze sei eine schwammige Regelung, was ist mit der Profiliefe? Am Ende sei dies nur eine weitere Kontrollaufgabe, um die sich die Polizei auch noch kümmern müsse. Nur bei den Lkw sind sich Autoclub und Ministerium einig. "Das Problem mit den Lastern, die sich auf glatten Straßen quer stellen, müssen wir besser in den Griff bekommen". Wenn für LKW dann sicher für alle Nfz, also auch für Omnibusse - wäre ja ein wirklicher Fortschritt.

Auch Johannes Th. Hübner vom AvD fordert in dem Zusammenhang eine Neuregelung der gesetzlichen Mindestprofiltiefe (>1,6mm), sonst macht das ganze keinen Sinn. Die komplette Stellungnahme siehe hier: Expertenmeinungen zur Bereifung von Schulbussen.

Quelle: ADAC 05.01.2005

BUNDESREGIERUNG PLANT ÄNDERUNG DER STVO
Auf Eis und Schnee - Sommerreifen Ade
ADAC fordert klare Regeln

Wer künftig bei Schnee und Eis mit dem Auto unterwegs ist, soll nach dem Willen der Bundesregierung sein Auto angemessen ausrüsten müssen. Die Bundesregierung plant voraussichtlich zur Jahresmitte eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach Autofahrer bei winterlicher Witterung nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein dürfen.

Die StVO-Änderung schreibt zwar nicht ausdrücklich das Aufziehen von Winterpneus vor, sieht aber den Autofahrer stärker als bisher in der Verantwortung: Wer sein Fahrzeug trotz vereister oder verschneiter Straßen nicht mit geeigneten Reifen ausgerüstet hat, soll nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Verstöße sollen mit 20 Euro Bußgeld, bei Verkehrsbehinderung mit 40 Euro geahndet werden. Wer trotz Schnee und Eis ohne geeignete Ausrüstung unterwegs ist und einen Unfall verursacht, dem könnte unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden - mit entsprechenden Konsequenzen für seinen Kasko-Versicherungsschutz.

Der ADAC begrüßt grundsätzlich die Pläne des Gesetzgebers, da damit vor allem Verkehrsbehinderungen durch Fahrzeuge ohne Winterausstattung (Winterreifen oder Schneeketten) verhindert werden sollen. Allerdings sind aus Sicht des Automobilclubs für die praktische Umsetzung der neuen Verordnung noch einige Klarstellungen nötig: Nicht vertretbar wäre zum Beispiel, dass Autofahrer, die auf Sommerreifen unterwegs sind, bei einsetzendem Schneefall ihr Auto sofort abstellen müssen und unter Umständen für mehrere Tage nicht mehr fahren dürfen.

Des Weiteren stellt der Gesetzesentwurf auf die Wetterverhältnisse, nicht aber auf die Straßenverhältnisse ab. Betroffen soll nicht generell das Fahren bei Schneefall, sondern auf verschneiten oder vereisten Straßen sein. Das müsste klarer geregelt werden, fordert der ADAC. Zudem appelliert der Club an den Gesetzgeber, genau festzuschreiben, welche Anforderungen zum Beispiel Winter- und Ganzjahresreifen erfüllen müssen - etwa in Bezug auf ihre Restprofiltiefe.

Auch zum Thema der STVO Änderung z.B.

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Siehe Auch Unsere Tagestipps vom 21.1.04:
1. "Gesetze" gegen die Behörden und Politiker tagtäglich jeden Winter verstoßen
2. Die Irrtümer zu Winterreifen der Busbranche


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