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Für extreme winterliche Bedingungen gibt es regelrechte "Winterspezialisten" Unverantwortlich in der Eifel Schulbusse mit suboptimaler Bereifung zu fahren
Hannover, im Februar 2006. Zum 1. Mai 2006 tritt die Neufassung des §2, Absatz 3a der StVO in Kraft. Darin werden die Kraftfahrer verpflichtet, die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Das heißt nicht, dass es jetzt eine generelle Winterreifenpflicht gibt. Wer aber bei winterlichen Bedingungen am Straßenverkehr teilnimmt, muss entsprechende Reifen montiert und ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage haben. Als Alternative kann er nur Schneeketten montieren oder sein Fahrzeug stehen lassen. Die immer wiederkehrende Frage heißt: Wie erkennt man Winterreifen oder welchen Reifentyp muss man montieren, um den neuen Anforderungen des §2 zu entsprechen? Hierzu macht das Gesetz keine eindeutige Aussage. Die Reifenindustrie ist bei PKW-Reifen inzwischen schon freiwillig einen Schritt weitergegangen und kennzeichnet die Reifen, die im Vergleich zu einer Referenz bessere Wintereigenschaften bieten, zusätzlich mit dem "Schneeflockensymbol". Es ist geplant, dieses Symbol in Zukunft auch bei Transporterreifen einzuführen. Eine gesetzliche Bedeutung hat diese Kennzeichnung in Europa bisher jedoch nicht. LKW-, Bus- und Anhänger-Reifen (im Regelfall Reifen mit einem umlaufenden Rillenprofil) sind generell aufgrund ihrer Laufflächenmischung (und der im Transporteinsatz auftretenden hohen Radlasten) besser für den Wintereinsatz geeignet als PKW-Sommerreifen. Traktionsreifen für die Antriebsachsen von Lkw und Bussen (im Regelfall Reifen mit um- und querverlaufenden Profilrillen) tragen heute die M+S-Kennzeichnung: Der Bereifung der Antriebsachsen kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie die Antriebskräfte wie auch Motorbremskräfte und die Bremskräfte moderner Bremssysteme zu übertragen haben. Die Forderung an eine wintertüchtige NFZ-Bereifung für typische mitteleuropäische Verhältnisse ist dann als erfüllt anzusehen, wenn eine ausreichende Profiltiefe an allen Radpositionen des Motorfahrzeugs und des Anhängers vorliegt (Continental-Empfehlung: deutlich über 4mm Restprofiltiefe) und die Antriebsachse(n) mit M+S-gekennzeichneten Traktionsreifen bestückt sind. In dieser Kategorie (wintertüchtig im Sinne mitteleuropäischer Winterverhältnisse, siehe auch §2) sind insbesondere die NFZ-Reifen der Continental-Segmente Long Distance (L ' HSL, HDL u. HTL), Regional Traffic (R ' HSR, HDR u. HTR), Urban Traffic (U ' HSU u. HDU) und Construction (C ' HSC, HDC u. HTC) zu nennen. Die Traktionsreifen dieser Segmente sind am Buchstaben D zu erkennen (z.B. HDL oder HDR) und sind alle M+S gestempelt. Werden an die Nutzfahrzeug-Bereifung Anforderungen zur Abdeckung extremer, anhaltender Winterverhältnisse gestellt (z.B. Transportaufgaben in Skandinavien oder im mitteleuropäischen Bergland), so sollte auf die "Winterspezialisten" zurückgegriffen werden, die die Reifenindustrie in den gängigsten Reifengrößen anbietet. In dieser Kategorie sind die NFZ-Reifen des Continental-Segments Winter Traffic (W ' HSW Scan u. HDW/HDW Scan) zu empfehlen. In diesem Segment tragen alle Reifen die M+S-Kennzeichnung. Vor dem Hintergrund unterschiedlichster Einsatzgebiete, besonderer Aufgabenstellungen und erhöhter Sicherheitsanforderungen ist die Bereifung von Reisebussen und Gefahrguttransportern (Motorfahrzeuge) rundum mit "Winterspezialisten" zu empfehlen. "Da es bisher keine Ausführungsbestimmungen zum §2 für die Ordnungskräfte gibt", erklärt Klaus Glück vom Continental Corporate Customer Service Tires, "dürfte die Unsicherheit darüber, was denn eine witterungskonforme Bereifung ist, noch einige Zeit anhalten. Dazu können auch wir zurzeit nicht mit Sicherheit sagen, wo die Reise hingehen wird."
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