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Die Rolle der Eltern auf dem Weg in eine sichere Schülerbeförderung
Auch Elterngremien scheinen sich in ihrer Zuständigkeit uneins

von Rolf Diederichs, 16.12.2004

Ministerin Doris Ahnen und Landeselternsprecher Dieter Dornbusch

Da kurz vor Redaktionsschluss noch einige sehr nützliche Informationen hereinkamen,
wurde der Artikel am 16.12.04 13.20 Uhr ein wenig erweitert.

Wir gehen in diesem Beitrag der Frage nach, wie Eltern deren Gremien mit den Problemen in der Schülerbeförderung umgehen. Dazu wurden auch Standpunkte und Lösungsansätze anhand einzelner Gespräche und Forumdiskussionen recherchiert. Die Situation wird am Beispiel Rheinland-Pfalz geschilderte, aber lässt sich sicherlich auch auf andere Bundesländer übertragen. Es wird auch die Situation der Eltern zum Thema Reisebusse bei Klassenfahrten angesprochen. Elternarbeit sei größtenteils eine Alibiveranstaltung, die Eltern ruhig stellen soll - sagte die Ex-Vorsitzende des Bundeselternrates. Kommen mit Hilfe der Ehrenamt-Freistellung nur loyale Eltern in die Elterngremien?

Einleitung

Die hier geschilderten Standpunkte von Eltern und Elterngremien sind keine Einzelfälle, ebenso könnten sie auch von jedem anderen Schulelternbeirat oder Schulpflegschaftvorsitzenden irgendwo in Deutschland herstammen. Positive Ausnahmen in diese oder andere Richtung wird es ebenso zweifelsfrei auch geben.

Die Schulbus-Szene ist eine der unübersichtlichsten Probleme in Deutschland. Regierungen türmt sich jahrzehntelang ein immer größerer Berg von ihrer Meinung nach bedeutenderen Problemen auf, und tragen selbst weiter dazu bei den Berg immer weiter wachsen zu lassen. Am Ende hat der politische Alltag keine Zeit sich der Schülerbeförderung adäquat überhaupt zu widmen und höchstens noch mit steigenden Elternbeiträgen und die Löcher in den Kassen zu stopfen. Am Ende greift Politik nur noch zu der letzten Waffe und verleugnet alle Probleme mit Hilfe guter Beziehungen zur Presse bzw. Medienkontrolle. Aufsichtsbehörden des ÖPNV sind erdrückt, wie sie selbst sagen, von eine der schwierigsten Gesetzeslagen in Deutschland. Auch Automobilclubs bezeichnen diesen Bereich als bespickt mit schwammigen Paragraphen. Ein Teufelskreis oder Spießrutenlaufen innerhalb originäre Zuständigkeiten ist ein weiteres großes Problem warum hier Stillstand oder eher sogar nur Rückschritt erfolgt. Auch Elternvertreter sind dabei beteiligt, ähnlich wie Behörden sich nicht darüber im klaren zu sein, wer nun Zuständig zu sei, und so die Problem die Leiter rauf und runter wandern. Der Staat sorgt durch das Schulgesetz und anderen Strukturen schließlich vollendens für ein gewisses Chaos damit Elternarbeit kein richtiges Fundament hat.

Eltern

Die Eltern stehen sehr häufig beide im Berufsleben und bekommen wenig von den Problemen ihrer Kinder mit. In der Regel selbst sind sie das letzte mal vor 20 Jahren Bus gefahren, d.h. Einfühlungsvermögen für die Probleme im Wandel der Zeit werden daher häufig falsch eingeschätzt. Verborgen bleiben dadurch dann auch ortspezifische Gefahren die dem Kind zum oder von dem Bus begegnen. Wie die Strecke im Bus abläuft oder es an der Schulgebäudehaltestelle zu geht, bekommt so gut wie keiner mit. Eine nächste Hürde ist, dass sie Information zur Schulwegsicherheit mit dem Bus nicht erreicht.

Was nützen AGBs in den Fahrplänen?
Schüler AGBs mit der Monatskarte an Eltern verschicken,
oder eine Interaktiver Schulbus-Trainer CD für
alle Eltern und Kinder von 2000 Schulen,
anstatt die Busschule zu 50 Schulen im Jahr zu schicken

Dies führt dazu, dass Eltern häufig über Verkehrsicherheit unaufgeklärt da stehen und dementsprechend Situation nicht richtig einschätzen. Sollten Eltern doch die Gefahren erkennen, gehört muss als weiterer Hürde die Zeit vorhanden sein um sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. An diesem Punkt lernen Eltern schnell, dass man zum einen viel Zeit und Ausdauer braucht welches wiederum dadurch verursacht wird, dass die Wege unklar sind die Eltern bei Beschwerden eingehen müssen. Es ist einleuchtend, dass jemand der falsche Ansprechpartner auswählt viel Energie und Zeit verliert und alleine aus diesem Grunde während der ersten Beschwerde schon resigniert aufgibt.

Ein weiterer Hemmschuh ist die weit verbreitet Praxis, dass man sich und dem Kind nicht immer Freunde schafft wenn man sich beim z.B. Schulleiter beschwert, besonders dann wenn man nach Worten "so ist es nun mal, daran können wir nichts ändern" nicht sofort Ja und Amen sagt. Am Ende bleibt nur noch auf Gott vertrauen übrig oder Vertrauen auf Vater Staat "die müssen es ja wissen". Auch wenn es ein wenig überzogen klingt: manch einer sollte eher auf Gott als auf Vater Staat vertrauen.

Es gibt allerdings in Deutschland auch eine Menge von Eltern die sich in der Schülerbeförderung stark engagieren oder sogar zusammenschließen, so wie auf Schulbus.Net auch. Elter gingen in Ahrweiler auf die Barrikaden, bildeten sogar eine eigene Homepage. Sicherlich gibt es ähnliche Gruppierungen deutschlandweit verstreut.

Ein nicht gerne genannte werdende engagierte Mutter schrieb: "Der Rat von Landeseltern-Sprecher D. Dornbusch - Eltern sollen sich vor Ort engagieren - wird wohl auch nur dazu führen, dass noch mehr "Einzelne"-Grüppchen gebildet werden, die dann letztendlich vertröstet und scheitern werden. Wie will man die "verstreuten Grüppchen und Einzelkämpfer" in eine "große" zusammenfassen, um effektiv eine rasche Verbesserung der Schülerbeförderung durchzusetzen... Ist echt schade, dass gerade bei einem so wichtigen Thema - nicht alle zusammen an einem Strick ziehen und jeder sein eigenes Süppchen kocht."

Klassenelternsprecher/in

Der oder die hat zwar offiziell keine Funktion zu diesem Thema, hat aber trotzdem die beste Position um wirkliches Feedback zu bekommen, da an Elternabenden oder Klassenausfügen Problem dieses Bereiches häufig hoch kommen. Die Probleme sollten dann vom Klassenelternsprecher/in dem Schulleiter oder Elternbeirat vorgetragen werden.

Schulelternbeirat (SEB)

Hier liegt die wesentlichste Verantwortung für die Bearbeitung der Probleme. Schulgesetz RLP §35 Abs. 4 Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, im Pkt. 5. Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Schülerbeförderung. An dieser Stelle liegt im Moment ein der wesentlichen Schwachstellen. Das Gremium oder der Sprecher hat unter Mangel an Hintergrundwissen zur Schülerbeförderung zu leiden. Dies ist einleuchtend, da 1. Durch häufiges Wechseln der Eltern diese erst im Bilde sind wenn das Kind die Schule verlässt. 2. Selbst Beamten es schwer fällt in einer der schwierigsten Kapitel deutscher Gesetzgebung durchzublicken. Einige menschliche Schwächen der somit unsicheren Elternvertreter treten dann von selbst auf. Erleben tun dann häufig die Eltern, dass die Dinge liegen gelassen wurden, sich Auskünfte bei nicht neutralen Stellen holen, der Schulleiter im Boot des Schulträger sprich der Kommune sitz und ohnehin am liebsten alles klein redet, das eigene Kind nicht durch Konfrontation gefährden. Zu jemanden Anderen schicken um das unangenehme Problem loszuwerden ist ein weitere beliebte Methode: "wenden Sie sich doch direkt an den REB oder LEB, oder an die Kreisverwaltung, oder Polizei ....usw. Am liebsten also nur die angenehmen Dinge wie Grillfeste und Kaffee und Kuchen organisieren.

Harmonie bei Kaffee und Kuchen mag jeder gerne,
aber wer kümmert sich um die Probleme?

Mit vorgeschobenen Argumenten kontern SEB Sprecher und Mitglieder "Eltern könne nicht Aufgaben der Polizei oder Behörden übernehmen, da haben wir auch keine Zeit für, es gibt Gesetzte auf die man sich verlassen muss." Solche Worte könnten auch direkt vom Schulleiter kommen. Niemand scheint zu begreifen, dass SEB nicht gefordert ist unter die Schulbusse zu legen oder Haltstellen sich anzusehen, obwohl letzteres sogar gefordert werden müsste, es geht nur um hartnäckiges Intervenieren bei den Verantwortlichen und wenn man mit offenen Augen durchs Leben geht, dann könnten jedem normalen Bürger marode Schulbusse auffallen. Aber in dem man vortäuscht man hätte keinen Internetanschluss, dann will man unangenehmen Dingen offensichtlich aus dem Weg gehen.

Wo die Themen Sicherer Schulweg oder Schulwegpläne letztendlich eingebettet sind, finden wir außer in abgelegten ADAC Ratgebern, oder anderen Institution nirgendwo.

Regionalelternbeirat (REB)

Mit REB Sprecher der Bezirksregierung Koblenz Joachim Zimmermann besprachen wir die Position des REB. Aufmerksam wurden wir auf ihn durch einen Artikel in der RZ vom 29.11.2004 "Die Eltern fragen, wo der Schuh drückt".

Zusammenfassung des Artikels RZ vom 29.11.2004:
Der Regionalelternbeirat will seine Arbeit intensivieren - Aktionen am Ort geplant - Infotag vorgesehen, wird berichtet.

Die Schule ist nicht nur eine Sache von Lehrern und Kindern. Auch die Eltern sind gefragt, und zwar nicht unbedingt erst dann, wenn Probleme entstehen. Bei innerschulischen Angelegenheiten ist dabei der Schulelternbeirat der erste Ansprechpartner, hat die Sache allerdings eine größere Bedeutung, dann kommt der REB ins Spiel. Das neu besetzte Gremium besteht aus 14 Mitglieder und ist für alle Schulen im nördlichen Rheinland-Pfalz seit einigen Monaten zuständig.

"Wir sehen uns vor allem als Mittler. Einerseits zwischen den vielen Schulelternbeiräten am Ort und dem Landeselternbeirat in Mainz und andererseits zwischen den Eltern und der Schulbehörde", betont Joachim Zimmermann, Sprecher des REB Koblenz gegenüber der RZ.

Die Zeitung weiter, der REB würde sich auch um ganz praktische Dinge kümmern . "Wenn wir ein Mal pro Monat zusammenkommen, dann reden wir auch ganz konkret über die Situation einzelner Schulbuslinien. Bei den Sitzungen des REB nimmt immer stets ein Vertreter der Schulaufsichtsbehörde teil (sitzt mit im Boot) "Wenn wir sehen, dass hier irgendwo ein Problem besteht, das sich nicht durch ein Gespräch am Ort lösen lässt, dann geben wir dies schon unter Umständen an den Landeselternbeirat weiter", betont Zimmermann und hat sich für die drei Jahren Amtszeit einiges vorgenommen. Joachim Zimmermann ist tagsüber unter 02622/888272 zu erreichen.

Herrn Zimmermann war nach seinen Worten Schulbus.Net nicht ganz unbekannt. Er weis, dass es hier und da bei der Schülerbeförderung hakt. Meine eigenen Kinder fahren selbst nicht mit dem Bus zur Schule, schildert der REB Sprecher. Mit Herbert Woidtke sollten Sie mal reden, der kennt sich darin besser aus. Die Initiative hatte schon vor zwei Jahren und zuletzt vor einem Monat Kontakt mit Woidke als er uns den Einstieg in den LEB Ausschuss Schülerbeförderung mitteilte. Herbert Woidke ist Pensionär und hat von daher mehr Zeit als ich, denn ich bin beim Berufsbildungswerk in Neuwied beschäftigt. Vertreter des REB üben nach dem Schulgesetz ein öffentliches Ehrenamt aus, ich muss zwar freigestellt werden, aber unbezahlten Urlaub nehmen, dies ist viel wenn die vom LEB sich alle 2 - 4 Tage im Monat treffen. Ehrenamtliche von Kommunen haben es einfacher, da dort der kommunale Arbeitgeber den Lohn auch fortzahlen muss.

Zimmermann: "REB kann bei der Schülerbeförderung nur intervenieren, aufmerksam machen, ist aber schwer wenn alles beim Kreis in Ausschreibungen letztendlich geregelt wird. Er meint, dass bei kleineren Problemen es sinnvoller ist den SEB anzusprechen, dort zu Bündeln wie es Frau Held vom Bad Sobernheim mit dem Bus Probleme/Beschwerden Erfassungsbogen getan hat. Zimmermann stimmt zu, dass größere Probleme von grundsätzlicher Art nicht beim SEB gelöst werden können. Da würde jeder das Rad neu erfinden, meint auch die Initiative. Der Ansatz liegt in der Teilnahme von Elternvertretern beim Nahverkehrsplan den die Kreisverwaltung ausstellt. Im NVG §8 Abs (3) Der Nahverkehrsplan ist im Benehmen mit den zuständigen regionalen Planungsgemeinschaften aufzustellen. An der Aufstellung sollen beratend mitwirken: 8. die örtlich tätigen Fahrgast- und Umweltverbände.

Wenn schon mit dem ADD zusammensitzen,
warum nicht auch mal mit dem Dezernat für ÖPNV des Landkreis?
Besonders dann wenn neue Standards ausgeschrieben werden

Welcher Fahrgastverband sollte das denn sein? Pro Bahn? Doch sicher die 90% Träger des ÖPNV, nämlich die Eltern der Schüler/innen. Damit könnten dann zusätzliche grundsätzliche Regelung geschaffen werden wie zu Themen: Monatskarte vergessen, Beförderungsausschluss, Haltestellen, Fahrzeuge, max. zul. Anzahl Fahrgäste usw.

Zum Thema Reisebusse kann er es einfach auf den Nenner bringen: Der SEB müsste dies im Rahmen seiner Aufgabe der Richtlinien für Klassenfahrten behandeln. Die Initiative meint aber, hierüber wird zu wenig informiert und dies zu tun ist Aufgabe des LEB über die eigene LEB-Zeitung. Am Ende empfahl uns Joachim Zimmermann den Kontakt mit dem LEB Sprecher Dieter Dornbusch, da das Thema so viel Fachwissen erfordert und er daher nur der Mittelsmann zum LEB sein kann.

Landeselternbeirat (LEB)

Zu diesem Gremien beginnen wir mit Auszügen aus folgendem Interview

"Sonntag Aktuell" mit RLP Landeselternsprecher D. Dornbusch v. 7.11.04.

(Frage) Sein Ziel einer Sitzplatzgarantie im Schulbus hat der Landeselternbeirat nicht verwirklichen können. Haben Sie hier angesichts leerer Kassen kapituliert?

(Antwort) Nein. Wir werden es wieder versuchen. Aber wir geben den Eltern den Rat, sich vor Ort zu engagieren. Denn das ist keine Sache des Ministeriums für Bildung, sondern der jeweiligen Schulträger. So sind schon Verbesserungen erreicht worden. Aber es ist schon seltsam: Eltern werden verknackt, wenn sie ihre Kinder nicht im Spezialsitz angegurtet haben, aber im Bus müssen die Kinder nicht angeschnallt sein. Bisweilen gibt es nicht mal Haltegriffe in kindgerechter Höhe.

(Frage) Also wenn es Probleme gibt, schriftlich an den Schulträger?

(Antwort) Ja, schriftlich fixieren, und die Schulträger gehen dem nach. Vieles kann beseitigt werden, indem man am runden Tisch arbeitet.

In Rheinland-Pfalz wurde in 2004 die Novellierung des Schulgesetz verabschiedet. Dazu hatte im Rahmen "muss gehört werden" im Dezember 2003 der LEB folgende Forderungen eingereicht. Diese decken sich grundsätzlich auch mit denen der Initiative. Ins novellierte Schulgesetz ist davon nichts eingeflossen und ob an anderer Stelle einige Punkte berücksichtigt werden ist nicht bekannt. Daher sind die Forderungen bis heute immer noch brand aktuell.

  • Aufhebung der Trennung "Schulbus" und "Nutzung des ÖPNV". Es ist der Einsatz zu regeln von "Bussen, die zur Schülerbeförderung genutzt werden"
    • Für jedes "regelmäßig zu befördernde Kind" ist ein Sitzplatz zur Verfügung zu stellen mit altersgerechtem Rückhaltesystem
    • Nutzung von Stehplätzen ist nur in absoluten Ausnahmen zulässig und maximal nur bis zu 50% der zulässigen Stehplätze
  • Transparenz bei den Kosten und dem "Eigenanteil"
    • Grundsätzliche Beförderungspflicht für schulpflichtige Kinder zur besuchten Schule unabhängig der Schulart
    • Ein etwaiger Eigenanteil für schulpflichtige Kinder ist von der besuchten Schulart zu trennen und an das verfügbare Familieneinkommen zu koppeln
    • Bei Definition der "nächstgelegenen" Schule ist die Herausforderung "Ganztagsschule in neuer Form" zu berücksichtigen und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass eine weiterführende Schule die Aufnahme verweigern kann
    • Trennung zwischen Schulträger und "Fahrwegkostenträger" Gerechter Lastenausgleich zwischen Wohnsitz- und Schulsitzgemeinde
  • Nicht nach besuchter Schulart, sondern nach Alter des Kindes und/oder besuchter Klassenstufe sind festzuschreiben:
    • Die "ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbare Entfernung"
    • Die maximal zulässigen Wartezeiten vor Unterrichtsbeginn, nach Unterrichtsende oder beim Umsteigen
    • Der zumutbar früheste Beginn des Schulwegs
  • Erweiterung der "Aufgabe der Selbstverwaltung"
    • Regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Durchführungskriterien
    • Regelmäßige Kontrolle der Haltestellen
    • Erstellen und Fortschreiben eines "Schulwegeplanes" einschl. "Haltestellenkataster" (unter Einbeziehung der Eltern)
    • Einrichtung eines "runden Tisches" (alle Beteiligte unter Einbeziehung der Eltern) als "Schlichtungsstelle" bei allen Problemen und Planungen
    • Schaffung von Transparenz, Benennung der Ansprechpartner
  • Erweiterung der "Aufgabe der fachlich zuständigen Ministeriums"
    • Erarbeiten eines verbindlichen Anforderungskataloges zur Vergabe und Durchführung von Leistungen im Rahmen der Schülerbeförderung einschl. Kriterien für die einzusetzenden Busse und Errichtung/Betrieb der Haltestellen (unter Einbeziehung der Eltern)

Es Bedarf sicherlich einiger Vertiefungen um das Thema wirklich gründlich zu besprechen. Dornbusch irritiert uns nun vollendens in der Frage der Zuständigkeit, glaubten wir doch nun endgültig zu begreifen, dass der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung bei Problemen zuständig sei.

Die LEB- und auch weitere Eltern -Standpunkte lassen sich am besten anhand von den folgenden Beiträgen aus dem LEB Diskussionsforum wiedergeben.

Das Beschwerdesystem und Eltern im Teufelskreis

LEB-Forum 6. Oktober 2004: Meine Tochter wird vom Busfahrer nicht mehr mitgenommen.

Von dem Elternteil wurde ein typischer Konflikt zwischen Eltern und Busfahrer/innen geschildert. Das PersBef Gesetzt oder der LSV würde dies eine privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen einem Fahrgast und dem Verkehrsbetrieb nennen. Die hilfesuchende Mutter fragte am Schluß verzweifelt: Was kann ich nun machen ? War der Rauswurf gerechtfertigt ? Sollte nicht vorher eine Abmahnung kommen ? Wohin sollte/kann ich mich wenden ?

Rolf Diederichs antwortete dazu am 07. Oktober 2004: Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass dieser Vorfall parallel auch im Forum der Schulbus.Net diskutiert wird. Nach meiner Meinung wurden in beiden Foren bisher von NoName, Doris und Maurus Werner teilweise schon gute Vorschläge gemacht. Widersprechen muss ich aber den Meinungen, die die Einschaltung der Polizei, Rechtsanwalt und Strafanzeige in den Vordergrund stellen.

Es sollte doch Sinn eines Beschwerdemanagements sein, dass der Fahrgast bzw. die Eltern nicht teure Rechtsanwälte einschalten müssen um ihren Fall zu lösen. Da solche Fälle grundsätzlich systematisch sind bzw. Ähnlichkeit mit vielen anderen Fällen haben, macht es auch Sinn diese systematisch abzustellen, d.h. zentral zu melden. Mit anderen Worten: Es hilft der Gemeinschaft nicht wenn jeder sein eigenes Zivilverfahren geht, womöglich noch mehrmals jährlich, zumal dies selten eine Rechtsschutzversicherung deckt. Falls jedoch besondere Schadensansprüche geltend gemacht werden können, dann sollte natürlich der eigene Rechtsweg zusätzlich bestritten werden.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wenn es um Fahrzeugmängel geht, dann empfehle ich sehrwohl die direkte Anzeige bei der Polizei. Aber auch hier, sobald Systematik erkannt wird, dann wieder den Kreis oder/und LSV wählen.

Ich halte es für zwecklos, wie NoName meint, den Busbetrieb zuerst anzusprechen. Denn dort wird ohnehin nur der Fahrer in Schutz genommen, wer beschmutzt sich denn schon gerne selbst, so wie in der Regel auch Beamte in Schutz genommen werden. Wenn natürlich schon gute Erfahrung gemacht wurden, dann sollte man den Weg gehen. Da die Schülerbeförderung vom Kreis bestellt ist, besteht sicher auch von dort der Hang zum Verleugnen oder Schönfärberei. Ich kenne zu gut wie ernst unser Landrat das Image der Schülerbeförderung nimmt, zumindest virtuell in der Zeitung (bei uns die Rheinzeitung).

Mit schönen Präsentationen schönfärben

An Vorstandsmitglied des LEB Herrn Maurus gerichtet: Der LEB informierte kürzlich über die tolle PowerPoint Präsentation des Franz-Josef Schmidt, Leiter der Abteilung Verkehr im Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV), im Juli Newsletter. Schmidt darin wörtliches im Fazit: "Es bestünde eine gemeinsame Verantwortung von Genehmigungsbehörde und Landkreisen. Die zentrale Verantwortung liege beim Landkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV und den Schülerverkehr." Der Punkt "Fehlverhalten der Fahrer" wird von Herrn Schmidt explizit genannt.

Ferner hatte das Ministerium für Bildung per EPOS im Schreiben "Grundlagen der Schülerbeförderung" vom 27.9.2004 alle Schulen mit bitte der Weiterleitung an die SEB informiert. In diesem Schreiben werden Kontaktpersonen des LSV zur Ansprache genannt, wörtlich "wenn mit den zuständigen Kreis-oder Stadtverwaltungen kein Konsens gefunden werden kann oder wenn es besondere Probleme gibt".

Die Verbraucher-Zentrale NRW hat im Juli 2001 eine "Schlichtungsstelle Nahverkehr" eingerichtet. Diese hat sich folgende Ziele gesetzt:
  • In Einzelfällen erfolgreiche Schlichtung zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen
  • Aufzeigen erkennbarer struktureller Defizite bei Kundenservice und Information, Entwicklung entsprechender Verbesserungsvorschläge
  • Hinwirken auf eine kundenfreundlichere Beschwerdebearbeitung bei den Verkehrsunternehmen
  • Unterstützung der Entwicklung von Fahrgastrechten hin zu eigenen Rechtsansprüchen.
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

Und was ist in RLP? Ist jetzt das LSV die Schlichtungsstelle, könnte man dies dem o.g. Schreiben des Kultusministerium so entnehmen????

Im Rahmen meiner Arbeit in Schulbus.Net bin ich schon lange einer Klärung des Problems "Beschwerdemanagement" auf der Spur. Ich erhielt vom LSV (Abt. Franz-Josef Schmidt) noch am 2.Aug 2004 eine Stellungnahme mit den Worten: "Zwischen Fahrgast und dem Verkehrsunternehmen besteht eine privatrechtliche Beziehung", d.h. Streitigkeit zwischen Fahrgast und Busunternehmen berührt nicht die Zuständigkeit des LSV. Ich muss dazu sagen, dass in dem zur Diskussion gestellten Falle die Schülerin nachmittags die Strecke mit ihrer Schülermonatskarte benutzte, es bleibt abzuwarten ob die Antwort des LSV bei einer Fahrt zur oder von der Schule anders aussähe.

Nehmen wir mal positiv an, dass die Zeiten vorbei zu sein scheinen (zumindest in RLP) wo die Kreisverwaltungen sich ständig hinter dem Argument "wir sind nur für dies Ausstellung der Monatskarten zuständig", aus der Affäre zogen. Dann sollte als erster Schritt eine Beschwerde per Anruf oder besser als Schreiben an die Kreisverwaltung erfolgen. Eine Kopie würde ich trotzdem noch an die Schule schicken.

Ohne der Kreisverwaltung oder LSV vorzugreifen, schätzte Rolf D. den konkreten Fall im Forum so ein:
  • Fahrgäste bis 16 Jahren (Kind war 9) dürfen kaum vor die Tür gesetzt werden (es müsste eine sehr schwerwiegende Bedrohung vorliegen)
  • Eine Ohrfeige ist zweifellos gegen eine 9-jährige keine Notwehr und daher strafbar.
  • Beförderungsausschluss kann nur vom Verkehrsbetrieb (nicht Fahrer) schriftlich erfolgen und nur in schwerwiegenden Fällen, obwohl in BOKraft sogar Kleinigkeiten aufgeführt sind, sicher auch eher nach einer vorherigen Abmahnung. Dagegen wird allerdings häufig verstoßen. Die Schule erreicht mit Anruf an den Betrieb meist sofort eine Rücknahme.
  • Der Beförderungsausschuss ist so wie geschildert vollkommen überzogen.
  • Fahrer dürfen nur angemessen Bremsen

Zum Schluss noch die Meinung eines LSV Mitarbeiters: "Alle Gesetze rund um die Personenbeförderung (PersBef, BOKraft, STVZO, StVO, etc.) sind in vielen Punkten sehr unklar/schwammig. Ich kenne keinen anderen Bereich der so viele Schwierigkeiten hat". (Beispiel "Winterreifen müssen mitgeführt werden" nicht aufgezogen! Hat jemand schon einmal die Polizei dies kontrollieren sehen? Die würden reich werden).

Ich werde dem LSV-Team mal den Besuch dieser Diskussion empfehlen.
Es wäre schön von Annette K. vom Ausgang der Beschwerde zu erfahren.

Warum Zuständigkeiten in der Schülerbeförderung für Ratsuchende so undurchschaubar sind, mag auch an einem gewissen eingebürgerten Stand der Praxis liegen, oder anders ausgedrückt, Quasi-Zuständigkeiten aus Gefälligkeit z.B. des Schulleiters, Verkehrswacht etc. So wird in den meisten Fällen die einfachste Formel nicht bekannt: Die Kreisverwaltung, ob nun Dezernat Schülerbeförderung oder ÖPNV ist zuständig.

Interessiert Eltern überhaupt die Sicherheit ihrer Kinder in Reisebussen ??

Dieses Thema wurde im LEB-Forum am 04. Oktober 2004 von Rolf Diederichs eröffnet:
Laut RLP Schulgesetz hat der SEB Zustimmungsrecht bei: Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten. Das bedeutet aber auch, dass der SEB das Recht hat bestimmte Sicherheits/Qualitäts-Standards für den Einsatz von Reisebussen festzulegen. Aber auch die Eltern einer Klassen haben in der Klassenelternkonferenz das Recht Entscheidungen für die Fahrt zu treffen. Ich frage mich warum in den seltensten Fällen davon Gebrauch gemacht wird. Stattdessen wird zu Recht, aber häufig leider rechtlich auf verlorenen Posten (ich auch), auf die Schülerbeförderung geschimpft (z.B. fehlende Anschallgurte und Sitzplätze).

Kann es sein, dass Eltern sich Sicherheit für ihre Kinder wünschen, aber nur der SEB untätig bleibt? Im SEB sitzen doch auch Eltern! Ist doch kaum vorstellbar, dass Eltern die Sicherheit ihrer Kinder gleichgültig ist. Die folgende Pressenotiz, als Antwort auf den kürzlichen ADAC Reisbus-Test, hofft die Diskussion an Schulen und auch HIER im Forum in Gang zu bringen.

  • Der SEB hat nach SchulG Rheinland-Pfalz sowie einer Verw.Vor. die Aufgabe, oder ist berechtigt, Schulfahrten zu regeln, somit auch das Thema Reisebusse. Aber dies tut er in der Regel jedoch nicht!
  • Der SEB (nicht der LEB) hat bei der Schülerbeförderung und in Punkto Sicherheit des Schulwegs laut SchulG Aktien drin. Steht aber wegen Gesetzen häufig auf verlorenem Posten. Teilweise wird aber auch wegen Unkenntnis der Rechtslage nichts unternommen. In jedem Falle würden Vorschläge und Beschwerden des SEB an den Schulträger nie Schaden.
  • Der Diskussionsteilnehmer Jürgen brachte mit folgenden Worten die Sache gut auf den Punkt:
    Also in der schulinternen Vereinbarung (diese abzuschließen bedarf es zweier Partner: SEB und Schule) z.B. den Passus aufnehmen: "Die Schule beauftragt mit der Transportleistung zur Schulfahrt nur solche Unternehmen, die ein Einhalten der Sicherheitsnormen nach XY Standart (z.B. Ihre Vorschläge auf Ihrer Homepage) garantieren". Wetten, dass sich das herumspricht! Viele Grüße Jürgen

    Rolf D. stimmte zu: Jetzt sind wir auf der gleichen Welle :-)
    Fördert denn hier der LEB überhaupt, dass sich das herumspricht???? LEB's wesentlichste Aufgabe ist doch die Eltern zu informieren. In der Juli Zeitung wird das Thema Schulfahrten ausführlich angesprochen, auch der Abschnitt Schülerbeförderung nennt sogar Ideen von Schulbus.Net, es werden sogar Links zu anderen Quellen gegeben - aber warum denn nicht www.schulbus.net genannt? und dies obwohl ich im ständigen Kontakt einige Damen und Herren des LEB Vorstands regelmäßig informiere.

    Mitglied des LEB Vorstands Werner Maurus sprang in die Diskussion mit den Worten ein: "vielen Dank für Ihre Anregung an unser Internet-Team, eine Seite "was andere vom LEB erwarten" einzurichten ...
    Bis dahin erlauben wir uns, die Schwerpunkte unserer Arbeit im Rahmen des uns übertragenen Auftrages (§45 SchulG) "Mitwirkung an der schulischen Erziehung unserer Kinder" in eigener Verantwortung zu bestimmen und insbesondere "die Eltern des Landes in schulischen Fragen von allgemeiner Bedeutung gegenüber den Schulen, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten".
    Und innerhalb dieses Auftrages gibt es bei den aktuellen Herausforderungen an das "System Schule" neben dem von Ihrer Initiative leidenschaftlich vertretene Thema "Schülerbeförderung" auch andere Prioritäten, endete Werner Maurus sein Statement.

    Dazu konterte Rolf D.: Vor Jahren war doch der alte Vorstand zum Thema "Schülerbeförderung" bis nach Mainz gegangen, hatten hohe Prioritäten eingeräumt, Sie waren selbst dabei. Der übertragene Auftrag an den LEB ist bis heute immer noch der gleiche Text (§45 SchulG) geblieben. Auch finde ich in diesem Text nicht die von Ihnen zitierte Stelle, des uns übertragenen Auftrages: "Mitwirkung an der schulischen Erziehung unserer Kinder".
    Außerdem, Ihr Tenor "Minderheit sich den Wünschen der Mehrheit beugen" ist unbewiesen und ist nur ein Abwürger. Ich kenne Eltern die haben die Mitfahrt ihres Kindes verboten bis Reisebusse mit Mindest-Qualitätsstandards (z.B Gurte) geordert werden. Eltern die diese Courage zeigen sind sicherlich die Seltenheit, aber es gibt ohne Zweifel noch mehr Masse als der LEB es vielleicht glaubt.
    Aber was könnte wohl der wahre Widerstand gegen Qualitätsstandards für Reisebusse sein? Die Eltern die ihr Kind sicherlich gut behütet haben wollen doch wohl kaum? Aber mir scheint der LEB wird unbemerkt von anderen Interessen als die der Eltern gelenkt: Könnte nicht das RLP Verkehrsministerium oder das Wirtschaftministerium Interessen haben? z.B die arme Reisebusbranche, Steuerausfälle in Mill. Höhe, Verlust von Arbeitsplätzen etc.. Ein gutes Beispiel solcher Spielchen kenne ich aus solider Quelle persönlich: Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge (LKW u. Busse) wird es nicht geben, weil die deutschen Spediteure angeblich am Boden liegen, nicht mehr belastbar wären, und der ÖPNV liegt erst recht schon den Kommunen auf der Tasche. Überall regiert die Wirtschaft und der LEB, REB, SEB ... haben die Alibifunktion zu leisten.

    Der Diskussionsfaden "Reisebusse" wurde schließlich mit einem Abschlusskommentar von Werner Maurus beendet.

    Informationsverteilung durch den SEB und LEB

    Noch ein mal flammte dann das Thema Schülerbeförderung in einer Diskussion über Information vom LEB auf. Am 12. November 2004 eröffnete Thorsten: LEB? Thorsten wollte mit seinem Beitrag mal klären was der LEB überhaupt macht. Es interessierte ihn weil er vorher gar nicht wusste dass es den LEB gibt und nur durch Zufall gelangte er auf die LEB Homepage.

    Dazu antwortete u.A. Teilnehmern auch Rolf D.: Aus meiner Sicht liegt das Problem an der Informationsverteilung durch den SEB oder die Schule. Da der SEB (nach meiner Erfahrung) so gut wie nichts an die Eltern weitergibt und die Schule vom Grundsatz schon gar nicht an einer "Formierung" der Eltern interessiert ist, im Gegenteil. Auch ist über den Inhalt einer E-Post des Ministerium für Bildung RLP vom 27. September 2004 zum Thema "Probleme in der Schülerbeförderung" bis heute noch nicht an die Eltern informiert worden. Am Schluss dieses Briefes an die Schulleiter stand "Ich bitte Sie, diese Informationen den SEB zugänglich zu machen."
    Einiges in den Kommunikationswegen muss wirklich noch viel besser organisiert werden, sonst nützen Infos die nicht ankommen den Eltern recht wenig.

    Zensur auf dem LEB Forum?

    Ein anderer Beitrag auf dem LEB Forum (der gelöscht wurde) löste Diskussionen über eine beobachtete Zensur im LEB Forum aus. Es schien zu offensichtlich, dass es Bestrebungen des Webmasters gab, die LEB Homepage möglichst frei von den Themen der Schülerbeförderung zu bekommen. An einer anderen Stelle sah ein LEB Vorstandsmitglied die Aufgabe des LEB nur in "Mitwirkung an der schulischen Erziehung unserer Kinder".

    Fazit

    Bisher schien der LEB zu sehr Sprachrohr der Mainzer Landesregierung Ministerium fur Bildung zu sein. Auch auf Schulebene kommen Sprüche wie "wir sitzen mit der Schule in einem Boot", um kooperative freundschaftliche Arbeitsweise zu demonstrieren und geraten aber zu sehr in Abhängigkeiten. Der Schulleiter übernimmt den Vorsitz bei SEB Sitzungen, der ADD sitzt regelmäßig beim REB drin und sicherlich beim LEB das Kultusministerium. Das ganze nennt sich dann demokratische Elternbeteiligung. Wenn dann die Ehrenamtlichen meist ohnehin einen öffentlichen Arbeitgeber haben, so setzt sich die Kommune, oder das Land, hinten rum selbst wieder in die Reihen der Eltern rein.

    Die Ukraine hat noch nicht vom Westen gelernt wie man Diktatur
    in Demokratie verpacken kann, ohne das es jemanden auffällt.

    Ein Vater und Lehrer der alternative Elternarbeit vertritt, bringt es mit einem Zitat im LEB-Forum auf den Punkt: "Bisher sehe das Schulsystem Eltern als Partner gar nicht vor. Elternarbeit sei größtenteils eine Alibiveranstaltung, die Eltern ruhig stellen soll. Elternvertretungen müssten nach der Qualität von Lehrern und Unterricht fragen, sich mit der Schulleitung anlegen, der Stachel im Fleisch des Systems sein.. " - so die bis 2004 amtierende Vorsitzende des Bundeselternrates und Mutter von 5 Kindern.(zitiert aus LEB Zeitung 2-2004)

    LEB muss Fachwissen in der Schülerbeförderung besser vermitteln, damit er selbst und die REBs und SEBs nach einer gemeinsamen Linie arbeiten können. Vorhandenes transparent machen und nutzen, anstatt das Ei des Kolumbus überall neu zu entdecken. Der Schlüssel zur besseren und sicheren Schülerbeförderung liegt besonders nach Aufgabe der klassischen Schulbusse jetzt beim Träger des Nahverkehrs (ÖPNV). Qualifizierte Ausschreibungen von qualifizierten Beamten müssen im ÖPNV die Sicherheitsansprüche des Schülerverkehrs angemessen berücksichtigen. Natürlich auch die noch übrig gebliebenen Schulbusse, ob als Omnibus oder Kleinbusse oder Taxis. Da der Schülerverkehr zu 90% den ÖPNV trägt, auch die Elternbeiträge dazu von Jahr zu Jahr steigen, hat dieser starke Fahrgastverband auch berechtigte Ansprüche. Er soll so wie es §8 des Nahverkehrsgesetzes vorgibt beratend mitwirken. Diese Chance müssen die offiziellen Elternvertreter wahrnehmen und nicht warten bis die Elterninitiative "Sichere Schülerbeförderung" sich als Fahrgastverband nach §8 an mit dem Landkreis an den Tisch setzt. Da der Landrat Berg-Winters es wahrscheinlich jedoch wieder vorziehen wird gegen geltendes Recht zu Verstoßen, wie beim Pressegesetz gegenüber Schulbus.Net, wird man für diesen "Fahrgastanspruch" wohl erst eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen müssen.

    Die Rolle der Eltern bei Reisebussen ist im Schulgesetz bei Klassenfahrten gut versteckt eingebettet und wurde daher bisher von kaum einem Elternteil wirklich erkannt. Der SEB hat die Aufgabe (muss leider nicht) Standards auch für den Einsatz von Reisebussen auf Klassenfahrten in Richtlinien für die Schule festzuschreiben. Zu wenige SEBs wissen das, werden auch weder vom ADD oder LEB über Interpretationen informiert, oder wollen es aus Zeitmangel sich damit zu beschäftigen nicht wissen. Mit Blick auf die Homepage der Schulbus.Net steht die Vorarbeit zu solchen Richtlinien zum download bereit. Bequemlichkeit aller Beteiligten, auch der Eltern selbst, scheint hier eher ein Hemmschuh für Fortschritt zu sein, als das Eltern wirklich an der Sicherheit für ihre Kinder sparen wollen. Auch hierzu hat der LEB eine Zeitung und kann sie FÜR Eltern nutzen, anstatt die Seiten mit Märchen der Behörden wie LSV zu füllen.


    Kleine Auswahl weiterer Informationen:

    LEB Homepage
    LEB: Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz
    LEB: Schülerbeförderung
    Ministerium Flyer: Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz PDF
    EPost von MBFJ zur Schülerbeförderung zur "Schlichtungsstelle" PDF
    Nahverkehrsgesetz RLP PDF
    Verbraucher-Zentrale NRW: Schlichtungsstelle-Nahverkehr
    ADAC Reisebustest greift das Übel nicht an der Wurzel Pressemitteilung v. 24. Sep 2004

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