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Prüfunternehmen widerruft ausgestelltes Gutachten - Reifenschaden nun doch gravierend!
Zuschüsse der Schülerbeförderung in Prozess- und Gutachterkosten gut angewandt?
Von Rolf Diederichs, Kirchwald, 5.3.2004.

Von Versuchen im Raum Mayen-Koblenz Aufklärung in der Schülerbeförderung zu verhindern wurde auf Schulbus.Net schon berichtet. Nun steigern sich die Mittel zu denen gegriffen wird um die Elterninitiative und Redaktion einzuschüchtern. Anstatt Mittel sinnvoller in mängelfreie Fahrzeuge fließen zu lassen, werden sie in Prozess und Gutachterkosten gesteckt. Als falsch und wertlos wurde nun ein Gutachten zurückgezogen.


Nun doch gravierend !
Ende Oktober 2003 wurde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, in der Funktion des Aufgabenträgers der Schülerbeförderung, mit dem Wortlaut "gravierende Reifenbeschädigung" (10 cm Riss) der Mangel eines Reifens an einem Omnibus der Fa. Welter Mitteilung gemacht, Schulbus.Net berichtete [1].
In der Regel werden von betroffenen Busunternehmen im nachhinein Gegendarstellungen verbreitet. In diesem Falle verteidigte sich der Busunternehmer mit einem fraglichen Gutachten eines Prüfunternehmens aus Koblenz. Rolf Diederichs, Redakteur von Schulbus.Net und Vorsitzender der Elterninitiative "Sichere Schülerbeförderung", erhielt diese "Gegendarstellung" der Fa. Welter in Form einer Klageerweiterung/Unterlassungserklärung vom Landgericht Koblenz zugestellt. Unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft zu unterlassen und zu widerrufen an dem Reifen "bestehe eine gravierende Reifenbeschädigung". Zudem wurde vom Kläger ein Gesamtstreitwert von 1.040.000 € beantragt. Der Kläger trug dem Landgericht Koblenz als Beweis ein 7-seitiges Gutachten vor, mit der darin enthaltenen "Sachverständigen" Feststellung eines Diplom Ingenieurs des Prüfunternehmens: "nach § 29 StVZO ist dieser Einschnitt als geringer Mangel einzustufen".

Aus zuverlässigen Quellen wird nun bekannt: "nachdem die bundesdeutsche Zentrale des Prüfunternehmens von diesem Vorgang Kenntnis bekommen hat, erklärt sie das Koblenzer Gutachten für ungültig, und tauschte dies gegen ein neues Gutachten mit dem Ergebnis "ERHEBLICHEN MANGEL im Sinne der StVZO" aus.

Schulbus.Net sieht es als wichtig an über diesen Sachverhalt Mitteilung zu machen, der nun offensichtlich zeigt, dass Gegendarstellungen welche sich sogar auf scheinbare Sachverständigengutachten stützen, trotzdem nur unter Vorbehalt und auch nur im richtigen Zusammenhang als glaubhaft zu betrachten sind. Ferner sollte der Schulleiter der Regionalen Schule Nachtsheim es unterlassen öffentlich die Arbeit der Elterninitiative durch falsche Behauptungen in ein schlechtes Licht zu rücken. Im Gegenteil, die Elterninitiative führt eine von vielen anderen Institutionen schon als wichtig erkannte Arbeit in der Verbesserung der Sicherheit in der Schülerbeförderung aus. Außerdem sollte eine Schule ein Elternrundschreiben nicht benutzen um leichtsinnig "Stimmung" zu machen, wie im Brief 6.2.2003/Nachtsheim erfolgte: "Laut einem uns vorliegenden TÜV-Gutachten sind die Busse in Ordnung und so glauben wir, dass die Bedenken weniger Eltern ausgeräumt sind."

Der beim Landgericht Koblenz angesetzte Prozesstermin zum 27.2.04 wurde kurzfristig wegen Erkrankung des Richters aufgehoben.
Schulbus.net wird über den Prozessausgang "Diederichs / Welter" berichten.

[1] Mayen 28.10.2003 13:00: Wieder ein Welter Bus mit Reifenmängeln .

Für weitere Informationen:
Chronik der Elterninitiative
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)