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Polizeipresse & Nachgefragt

25.03.2004 Aachen/Stolberg (rd)
13-jähriges Mädchen an der Haltestelle schwer verletzt
Der Arbeitskreis Kinderunfälle setzt nun die Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h zurück.

Bei einem Verkehrsunfall, der sich am Montagvormittag den 22.3. auf der L 23 zwischen Verlautenheide und Stolberg im Raum Aachen ereignete, wurde ein 13- jähriges Mädchen von einem Pkw erfasst und schwer verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Mädchen mit einem Linienbus von Verlautenheide in Richtung Stolberg unterwegs und gegen 09.13 Uhr in Höhe des Forsthauses aus dem Bus der Linie 1 ausgestiegen und hatte nach bisherigen Erkenntnissen die Straße überquert. Der mit ca. 10 weiteren Fahrgästen besetzte Bus setzte anschließend seine Fahrt in Richtung Stolberg fort. Von dem Verkehrsunfall selbst, hatte der Busfahrer nichts bemerkt.

Was sich dann genau ereignete, bedarf noch einer genauen Rekonstruktion des Unfallherganges, in der auch ein Sachverständiger eingeschaltet wurde. Nach den bisherigen Feststellungen ist zu vermuten, dass das Mädchen hinter dem Linienbus hervortrat und die Fahrbahn zur gegenüberliegenden Bushaltestelle überquerte. Dabei wurde es von einem in Richtung Aachen fahrenden Pkw-Fahrer erfasst und zu Boden geschleudert. Mit schweren Verletzungen wurde die 13-Jährige ins Aachener Klinikum eingeliefert. Während der Unfallaufnahme musste die L 23 zwischen Heckstraße und dem Ortseingang Verlautenheide für mehrere Stunden gesperrt werden.

Ein jugendlicher Fahrgast (15-18 Jahre), der dann später in Stolberg den Bus an der Haltestelle Mühlener Bahnhof verlies, informierte den Busfahrer über den Verkehrsunfall und teilte diesem mit, dass er den Verkehrsunfall beobachtet hatte. Dieser Fahrgast ist für die Polizei der bislang einzige Zeuge. Seine Angaben sind für die Rekonstruktion des Unfallgeschehens von maßgeblicher Bedeutung. Er wird daher dringend gebeten, sich mit der Polizei in Aachen unter Tel. 0241-9577-1410 in Verbindung zu setzen. Aber auch die anderen Fahrgäste haben möglicherweise entsprechende Beobachtungen gemacht. Auch sie werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Die ASEAG Pressesprecherin Birgit Brand teilte uns weitere Einzelheiten mit. Es handelt sich bei der Haltestelle um eine Busbucht. Die Warnblinklichtanlage muss an dieser Haltestelle nicht eingeschaltet werden, da die Haltestelle nicht mit einem roten Dreieck beschildert ist. Unfälle in Verbindung mit dieser Haltestelle sind laut Unfallstatistik in den letzten drei Jahren nicht vorgekommen.

Am 24.3.2004 vormittags gab es einen Ortstermin (Verlautenheidener Straße), an dem auch ein Vertreter der ASEAG teilgenommen hat. Zwischen den anwesenden Vertretern der Polizei, des Straßenverkehrsamtes, des Ordnungsamtes und der ASEAG wurde folgender Konsens gefunden: Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von zurzeit 70 km/h auf 50 km/h für den Bereich Verlautenheidener Straße (Haltestellenbereich) bis ca. 300 m in Richtung Stolberg (Zufahrt zum Waldsportplatz). Einen besonderen Unfallschwerpunkt oder Trend an Haltestellen könne die ASEAG nicht beobachten. Bezüglich Verhaltensregeln rund um den Schulbusweg ist folgendes zu sagen: Die Polizei Aachen geht regelmäßig in die Schulen, bei Bedarf gemeinsam mit der ASEAG und gibt Tipps zum "richtigen" Verhalten an Haltestellen und in den Bussen.

Der Besitzer des am Unfallort befindlichen Restaurants "Forsthaus Schwarzenbruch" begrüßt die Geschwindigkeitsreduzierung. Er selbst war beim Unfall nicht im Haus anwesend gewesen und hatte auch nichts von der Ortsbesichtigung gewusst. Vor 20 Jahren wurde hier schon ein Fußgänger zu Tode gefahren. Autounfälle passieren hier auch öfters. Es sei auch immer ein mulmiges Gefühl hier die Straße zu überqueren, die ist auch sehr breit. Er warnt immer seine Angestellten vorsichtig beim Überqueren der Straße zu sein. Ein Blitzkasten befindet sich weiter entfernt in Richtung Stolberg. Das Problem ist, die Autofahrer geben danach erst richtig Gas und kommen dann mit 100 km/h und mehr durch die schön ausgebaute Kurve gefahren. Anders sieht das aus der Richtung Aachen aus, denn hier ist der Blitzkasten unmittelbar vor der Haltestelle bzw. unserem Restaurant angebracht. Man müsste den Blitzkasten verlegen, meinte der Besitzer. Pflicht der Busse zum Einschalten der Warnblinkanlage findet er auch sei eine vernünftige Maßnahme. Hier wohnen auch Schulkinder im Hause die diese Haltestellen benutzen.

Siehe auch:

  • §20 StVO: Überholen von Bussen und Straßenbahnen.
  • ADAC: Schritttempo auch im Gegenverkehr.
  • Anforderungskatalog für Haltestellen.

    ots-Originaltext: Polizei Aachen
    Donnerstag 25. März 2004, 10:54 Uhr
    Arbeitkreis Kinderunfälle untersucht Unfallort/Aachen/Stolberg

    Aachen (ots) - Am 22.03.2004 ereignete sich auf der Verlautenheidener Straße ein Verkehrunfall, bei dem ein 13-jähriges Mädchen beim Überqueren der Straße von einem Pkw erfasst und schwer verletzt wurde. (Wir berichteten). In diesem Zusammenhang wurde über die Medien ein Zeugenaufruf gestartet, bei dem insbesondere ein junger Mann gesucht wurde, der sich, zusammen mit dem Mädchen, im Bus befand. Der junge Mann hat sich unmittelbar nach der Presseveröffentlichung bei der Polizei gemeldet und wird bereits am 25.04.2004 seine Aussage zu Protokoll geben. Ihm sei an dieser Stelle für seine Hilfe zur Aufklärung des Unfallgeschehens herzlich gedankt. Auf Einladung der Polizei fand darüberhinaus bereits am 24.03.2004 ein Ortstermin des Arbeitskreises Kinderunfälle statt. Auf Grundlage der sich aus der Unfallaufnahme ergebenen Fakten erörterten Vertreter der Stadt Aachen, des Landesbetriebs Straßenbau, der ASEAG und der Polizei, ob der Verkehrsunfall möglicherweise durch die Verkehrsraumgestaltung begünstigt wurde. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass die Situation an den Haltestellen des Unfallortes, trotz des Kurvenbereichs in Richtung Stolberg, für querende Fußgänger übersichtlich ist. Allerdings ist ein sicheres Queren der Straße erst dann gegeben, wenn der Bus den Haltestellenbereich verlassen hat, weil erst dann eine ungehinderte Sichtverbindung zwischen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr besteht. Die Haltestellen in diesem Bereich werden jedoch nur selten von Fahrgästen benutzt. Allerdings konnte vor Ort festgestellt werden, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, wenn Linksabbieger auf den nahegelegenen Waldparkplatz fahren wollen und aufgrund des Gegenverkehrs warten müssen. Die wartenden Fahrzeuge werden dann teilweise zu spät erkannt. Daher haben die Vertreter des Arbeitskreises beschlossen, die bisherige Geschwindigkeitsregelung von derzeit höchstens 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Dieser Beschluss soll in der nächsten Verkehrsbesprechung der Straßen- verkehrsbehörde thematisiert werden. Erst danach wird diese eine Entscheidung treffen.
    Jürgen Robens

    
    
    
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