Home
Winterreifenpflicht für Schulbusse und Personenbeförderung
Auskünfte des Ministerium für Verkehr Rheinland-Pfalz

von Rolf Diederichs, 24.2.2005 19:00

Das Ministerium für Verkehr von Reinland-Pfalz - Hans-Artur Bauckhage - erklärt gegenüber Schulbus.Net, dass die Sicherheit unserer Kinder auch in Reinland-Pfalz höchste Priorität in der Verkehrssicherheitsarbeit, nicht nur im Winter hat. Daher setzt man sich weiterhin dafür ein, dass in der Schülerbeförderung die Ausrüstung aller Fahrzeuge den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen ist.

Die Schulbus.Net hatte mit Minister Bauckhage bereits im Juni 2003 die Thematik der Ignoranz von Winterreifen in der Schülerbeförderung diskutiert. Verstärkt durch das Winterchaos in Rheinland-Pfalz - Schlitterpartien mit Sommerreifen in der Schülerbeförderung, wurde der Minister wieder an sein damaliges Versprechen erinnert, die gesetzlichen Vorgaben durch die BOKraft (Winterreifen) in der Personenbeförderung anzuwenden. Wir äußerten unsere Skepsis, ob mit der angestrebten StVO Änderung des Bundesverkehrsminister Stolpe, die geplanten schwammigen Formulierungen so wie bei der BOKraft, am Ende überhaupt greifen würden.

Das Ministerium erklärt uns gegenüber heute, ein plötzliches Einsetzen winterlicher Witterungsverhältnisse (Schnee, Glatteis, Eisregen) könne immer wieder zu extremen Verkehrsverhältnissen führen. Aus diesem Grund ist eine generelle Pflicht zur Montage von Winterreifen bei den Kraftfahrzeugen in der Vergangenheit vielfach diskutiert worden.

Bundesverkehrsminister Stolpe, wie die Auskunft schildert, hält jedoch auch weiterhin die Einführung einer generellen Pflicht zur Benutzung von Winterreifen für nicht sinnvoll, weil aufgrund der klimatischen Verhältnisse in Deutschland nur an relativ wenigen Tagen in der Winterzeit die Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Er ist zudem der Auffassung, dass den nicht bestreitbaren Vorteilen guter Winterreifen auf schnee- oder eisbedeckten Straßen Vorteile bei Verwendung von Sommerreifen auf trockenen oder regennassen Straßen gegenüber stehen.

Dieser Einschätzung kann nicht in vollem Umfang gefolgt werden, denn Winterreifen bieten in der kalten Jahreszeit aufgrund der weicheren Gummimischung deutlich mehr Sicherheit als Sommerreifen. Bereits ab einer Temperatur von etwa 7 Grad wird daher der Reifenwechsel empfohlen.

Die Benutzung von Winterreifen bei Schneefall und Eisglätte sollte selbstverständlich sein, wenn man bei winterlichen Verhältnissen die Straßen benutzt. Die von der Bundesregierung angestrebte Änderung der Straßenverkehrsordnung, die eine dem Wetter angemessene Ausstattung des Autos vorschreibt, ist deshalb auch für sinnvoll einzustufen. Denn nun steht der Fahrer verstärkt in der Verantwortung.

Zudem ist noch darauf hinzuweisen, dass der Straßenbetriebsdienst in Rheinland-Pfalz angehalten ist, besonders die Straßen mit Schulbusverkehr im Winterdienst zu bedienen. Die Organisation im zeitlichen Ablauf ist deshalb so strukturiert, dass gerade diese Straßen beim Räumen und Streuen mit die höchste Priorität genießen.

Das Ministerium erklärt ferner, dass die Sicherheit unserer Kinder auch in Reinland-Pfalz höchste Priorität in der Verkehrssicherheitsarbeit, nicht nur im Winter hat. Daher setzt sich der Minister weiterhin dafür ein, dass in der Schülerbeförderung die Ausrüstung aller Fahrzeuge den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen ist. Wenn es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, sind danach u.a. auch Winterreifen und Schneeketten zu benutzen.

Diese Stellungnahme wurde uns von Jürgen Menge - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - am 24.2.2005 um 17:50 zugestellt.

Hintergründe z.B.:

"Gesetze"
BOKraft §18 etc.
gegen die Behörden und Politiker tagtäglich jeden Winter verstoßen.

| Im Forum Diskutieren |