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Was bringt die StVO "Winterreifenpflicht"? und für Schulbusse?
Wird die Regelung genau wie die BOKraft §18 Winterreifenpflicht bei Schulbussen versagen?

Rolf Diederichs, 30.11.2005

Der Gesetzgeber wird wahrscheinlich in der Länderkammer am 16. Dezember eine Änderungen der StVO verabschieden. Danach steht dann im §2 Absatz 3a: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung (...)." Es wird allerdings eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2006 gelten, wodurch die neue Verordnung erst im Winter 2006/2007 zum Tragen käme.

Die neue Verordnung ist Teil der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und soll die Autofahrer (auch Schulbusse) dazu verpflichten, die Ausrüstung ihrer Kraftfahrzeuge generell an die Wetterverhältnisse anzupassen. Grundsätzlich riskieren Autofahrer, die im Winter mit Sommerpneus fahren und einen Unfall verursachen, schon jetzt ihren vollen Versicherungsschutz.

In der Presse wird dies z.Z. häufig mit der Überschrift "Busgeld fürs Fahren ohne Winterreifen" gemeldet [6]. In der StVO steht allerdings lediglich "geeignete Bereifung", weder die Begriffe "Wetterverhältnisse" noch "geeignete Bereifung" sind genauer definiert. Der Leiter des Verkehrsdienstes der Polizei Ralf Collatz gegenüber der Neuen Westfälischen: "Ein Wischi-Waschi-Paragraf, der zudem Ganzjahresreifen mit Matsch-und-Schnee-Klassifizierung explizit erlauben wird. Ändern wird sich nichts, außer dass die "Polizei den schwarzen Peter zugeschoben bekommt, obwohl sie ihn nicht verdient". Polizisten werden künftig entscheiden müssen, ob ein Auto angemessen bereift ist oder nicht. "Und das ohne konkrete Vorgabe", moniert Collatz.

Prof. Dr. Müller [8], Hochschullehrer an der FH für Polizei Sachsen [8], vertritt eine ähnlich Meinung wie Ralf Collatz, er fügt noch hinzu: "Die Referenten des Bund-Länder-Fachausschuss - BLFA-StVO - werden zu der Anwendung sicherlich eine Auslegungsrichtlinie erarbeiten müssen. Trotzdem wird die Polizei anhand der örtlichen Gegebenheit häufig selbst entscheiden", sagt Müller. Wird die Polizei je nach Witterung einen Reifen mit knapp über 1,6 mm Profiltiefe beanstanden? Müller dazu: "Zu der Profiltiefe gilt weiterhin das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß von 1,6 mm, daher kann rechtlich kein Polizist dazu anders entscheiden". Der Professor hält es auch für unbedingt erforderlich, dass sehr bald rechtliche Vorgaben für die Nutzung des Bergriffes Winterreifen und der M+S Kennzeichnung geschaffen werden. Wird denn überhaupt kontrolliert werden? "Da trifft uns das Problem des Stellenabbaus, es wird wohl kaum Zeit zur Verfügung stehen, besonders bei solchen Wetterlagen hat die Polizei immer viel zu tun. Sie wird mehr oder weniger wie bisher nur bei Unfällen oder Behinderungen auf die Reifen schauen. Trotz aller Kritik an der StVO Änderung: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung."

In Schweden haben die Ganzjahresreifen keinen so guten Ruf, wie unser Bericht vom 26.2.2005 zeigte: "Schulbus & Mercedes auf Ganzjahresreifen auf tödlicher Fahrt" [7]. Die Winterreifenpflicht in Finnland enthält folgenden Hinweis: Es gibt Reifen, die mit M und S gekennzeichnet sind, ohne jedoch speziell für winterliche Straßenverhältnisse vorgesehen zu sein, zum Beispiel grobstollige Geländereifen. Da aus der Reifenkennzeichnung nicht eindeutig hervorgeht, ob der Reifen speziell für winterliche Straßenverhältnisse vorgesehen ist, hat der Informationsausschuss der Reifenbranche und STRO (The Scandinavian Tire and Rim Organization) eine Liste über zulässige Winterreifen zusammengestellt. Die Reifen müssen während der Winterreifenpflicht auch eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. [8]

Der Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) warnt im Magazin Focus vor einer Bußgeld-Orgie. "Wir befürchten, dass Polizisten auch an trockenen, klaren Wintertagen Bußgelder für Sommerpneus kassieren", sagt AvD Sprecher Johannes Hübner. Strengere Maßstäbe bei Berufsfahrern seien durchaus sinnvoll. Für diese sollten Winterreifen in der kalten Jahreszeit Pflicht sein, meint der AvD Sprecher Hübner: "Busse und Taxen sowie LKWs und Mietwagen stellen mit falscher Bereifung ein untragbares Risiko dar."

Auch beim ADAC hält sich die Begeisterung über die neue Regelung in Grenzen. In Presseberichten begrüßt der Automobilclub zwar die Gesetzes-Novelle. Es sei aber unklar, ob Ganzjahresreifen als Winterausrüstung gelten und wie die Beschaffenheit der Fahrbahn tatsächlich sein muss, damit Strafen verhängt werden können. Zu klären sei auch, was passiert, wenn man erst während der Fahrt vom Winter überrascht wird. In seiner Mitgliederzeitung schreibt der ADAC zur StVO Änderung: "Auf schneebeckten Straßen ist das Fahren nur noch mit geeigneten Pneus, sprich Winter- oder Ganzjahresreifen erlaubt." Greift er mit dieser Interpretation nicht dem BLFA-StVO vor?


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Was darf sich Winterreifen nennen? Links ein Retreat, Rechts ein Conti.
Auch Schulbus.Net ist von der Änderung nicht begeistert. Wird eine schwammige Formulierung in der StVO funktionieren, die Jahrzehnte in der BOKraft §18 bei Schulbussen versagte? Obwohl dort sogar wesentlich präziser als in der StVO, Winterreifen vorgeschrieben werden. Oder wird jetzt beim PKW die Polizei gerne aktiv werden? In der Ausgabe Winter-Spezial 2004/2005 wurde ausgiebig über das Thema berichtet [5]. Es wird ein Auswuchs an M+S Prägungen besonders bei den runderneuerten Reifen geben. Es kann doch so ziemlich jeder nach Lust und Laune seinen Reifen M+S nennen. Das bietet besonders für die "billige" Schulbus-Branche wieder ein Schlupfloch, da nahezu alle auf der Antriebsache die preiswerten runderneuerte Reifen fahren. Wird der Schulbus, sowie auch alle LKWs, weiterhin mit Sommerreifen auf der Lenkachse fahren? Kein Polizist wird es kaum wagen sich mit der Kommune anzulegen. Mit der Wortwahl "geeignete Bereifung" sind auch hier Tür und Tore geöffnet einfach zu behaupten: die gemischte Bereifung bei Schulbussen sei geeignet.

Im Schneechaos dieser Tage gehen Berichte, zur LkW Bereifung, von Tageschau ARD und ZDF Heute Journal weit auseinander. Das ZDF führt vor laufender Kamera ein "Experteninterview" mit einem Brummifahrer vor: "95% der LKWs fahren mit Winterreifen", was natürlich der absolute Hohn ist. So funktioniert Medienbeeinflussung - bitte nicht Schulbus.Net ausschalten!

Der RLP Verkehrsminister Bauckhage äußert sich in der Rheinlandpfalz Presse zu den Eigenschaften von Winterreifen sehr skeptisch, ja er stellt deren Vorteile sogar in Frage. Es müsste verboten werden, dass er gleichzeitig die Ministerien Verkehr und Wirtschaft führt, d.h., somit die Interessen von Gewerbe, hier insbesondere Speditionen und Omnibusbetriebe, in den Vordergrund stellt. Wird der RLP Innenminister ebenso ein schwaches Vertrauen in Winterreifen haben? Somit eine lasche Handhabung durch die Polizeibeamten anordnen?

Tipps des Tages:
"Gesetze" gegen die Behörden und Politiker tagtäglich jeden Winter verstoßen
Die Irrtümer zu Winterreifen der Busbranche

Quellen

  1. Bundesregierung plant Änderung der StVO: Auf Eis und Schnee - Sommerreifen Ade 19.2.2005 (rd)
  2. Winterreifenpflicht für Schulbusse und Personenbeförderung 24.2.2005 19:00 Mainz (rd)
  3. Winterchaos in Rheinland-Pfalz - Schlitterpartie mit Sommerreifen 24.2.2005 Mainz (rd)
  4. IMK-Beschluss: Umrüstung auf Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen 21.2.2005 Berlin (rd)
  5. Schulbus.Net März 2005 "Winter Spezial"
  6. 20 € fürs Fahren ohne Winterreifen VDI nachrichten, Berlin/Düsseldorf, 18. 11. 05
    Eine exellente Hausaufgabenübung für Schulen im Fach Medien
  7. Schulbus & Mercedes auf Ganzjahresreifen auf tödlicher Fahrt 26.2.2005
  8. Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen (Prof. Dr. D. Müller)
  9. Finnland: Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 31. März
  10. Kurzmeldung der Sächsischer Zeitung 28.11.2005: Rutschfahrt. Ein Dresdner Reisebus mit 16 Insassen ist am Sonnabend nahe eines Gasthofs in Gablenz (Kreis Stollberg) wegen abgefahrener Reifen aus dem Verkehr gezogen worden. (Straßenbericht: Eis und Schnee behindern den Verkehr ..)


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